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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint i .le l Abonnement Gemk des Amtsgerichts Eibenstock tag und Sonnabend. In- 5 ! Expedition, bei uiyern Bo- sertionsprciS: die kleinsp. . ten, sowie bei allen Reichs- ZeilelOPf und dessen Hlmgevung. Postanstalen LOS Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. S8. Aasr«««,. Sonnabend, den 29. August R8SL. Wegesperrung betr. Wegen Herstellung einer Brücke über die kleine Bockau im Zuge des von Sosa nach Wildenthal und den Auersberger Häusern führenden Communications- weges, wird der gedachte Weg auf die Zeit vom 28. August bis mit 4. Septemöer d. Is. für den Fährverkehr gesperrt und letzterer auf die fiScalische Eibenstock-Jo hanngeorgenstadter, bez. Schwarzenberg-Eibenstocker Straße verwiesen. Schwarzenberg, am 27. August 1891. Königliche Amtshauptmannschast. I. V.: »n v. Stieglitz, Bez.-Ass. Leschr. B e k a ii ii t m a ch n n g, die Benutzung der Leichenhalle betr. Auf Grund von 8 8 Abs. 2 der Verordnung zu Vollziehung des Gesetzes, die Leichenbestattungen unv die Einrichtung des Leichendiensles betr., vom 20. Juli 1850 werden über die Benutzung der Leichenhalle auf hiesigem Friedhöfe nach Vernehmung mit der Kirchcn-Jnspection folgende Bestimmungen getroffen: 1) Alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, dürfen nicht über den 4. Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehausc belassen werden, sondern müssen spätestens mit Ablauf der gedachten Frist entweder beerdigt oder der Leichenhalle übergeben werden. 2) Auf schriftlich oder mündlich zu erklärenden Wunsch der Angehörigen dürfen Leichen, wenn nicht etwa wegen Verdachts eines gewaltsamen Todes Ver änderungen an der Lage des Leichnam'S unzulässig sind, und soweit der vorhan dene Raum ausreicht, jederzeit in die Leichenhalle untergebracht werden. 3) In den nachbezeichneten Fällen, als a. wenn Personen an besonders ansteckenden Krankheiten, namentlich an Pocken, Cholera, Diphtheritis, Scharlachfieber, Flcckenlyphus und tvpi>u8 recurrens verstorben sind, i>. wenn in der betreffenden Familie oder im Sterbehaus ein zu Wohn-, Schlaf-, Arbeit«- und WirthschaftSzwecken nicht benutzter Raum für Unterbringung der Leiche nicht vorhanden ist, und v. wenn die Fäulniß sehr früh schon eintritt unv deutliche Zeichen solcher an der Leiche wahrnehmbar sind, (vergl. 8 l7 der Instruktion für die Leichenfrauen vom 20. Juli 1850) müssen die Leichen innerhalb 18 Stunden nach Eintritt des Toves in die Leichenhalle überführt werden. 4) Eine besondere Gebühr für Benutzung der Leichenhalle wird nicht er hoben. 5) Die Anmeldung zur Leichenhalle hat die Leichenfrau unter Angabe des Namens des Tobten, der Todesursache bez. unter Einreichung der schriftlichen Erklärung der Angehörigen beim Todlengräber zu besorgen. Diesem liegt die Aufsicht über die Leichenhalle, die Fürsorge für Reinhaltung und Desinfektion derselben und die Führung des Registers über die dort unter gebrachten Leichen ob. Derselbe hat auf Wunsch nach Einbringung der Leiche einen Leichenhallenschein auszustellen. 6) Den Angehörigen der in der Leichenhalle untergebrachten verstorbenen Personen ist, wenn der Leichnam in einem Raum allein liegt, bei Tage der Zu tritt jederzeit, im Uebrigen nur in Gegenwart des Todtengräbers oder seines Gehilfen gestattet. 7) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht reichs öder landesgesetzlich eine härtere oder was die Bestimmung in Punkt l betrifft, nach der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 15. November 1877 eine mildere Strafandrohung Anwendung zu leiden hat, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, den 26. August 1891. Der Stadtrath. Der Kirchenvorstand. vr. Korner. I. V.: Hugo Fischer, Diac. B c k a n n t ni a ch >i n g. Die Feier des Sedantagcs wird in hiesiger Starü in folgender Weise festlich begangen werden: Dienstag, den 1. September 1891, Abends 6 Ahr Zapfenstreich, Mittwoch, den 2. September 1891, früh 6 Mr Weckruf, ausgeführt vom Sladlinusikchor, Vormittags um 1v Ahr Schulfeier im Kekdschlökchen und «m 11 Ahr Aestgelänte. Die städtischen Gebäude werden beflaggt sein, und eS wird hiermit die Bürgerschaft ersucht, auch ihrerseits die Häuser mit Fahnen oder auf sonst ge eignete Weise zu schmücken. Eibenstock, am 25. August 1891. Der Stadlrath. »r. Körner. Wsch. B e k n ii ii t m n ch u ii g. Mittwoch, den S. September 1891, am Scdantage, sind die Raths- unv Kassenexpeditionen geschlossen. Das Standesamt ist von 9 bis 19 Uhr Vormittags geöffnet. Eibenstock, den 25. August 1891. Der Stadtrath. »r. Körner. Wsch. Zur Feier des diesjährigen Sedanfestes wird hierorts Dienstast, den 1. September, Abends 6—7 Ubr Festgeläute, später Zapfenstreich, Mittwoch, den 2. September früh Weckruf, Vormittags >0 Uhr im Gam- brmussaale öffentlicher Schulactus statlfinden, außerdem werden die öffentlichen Gebäude beflaggt werden. Die Einwohnerschaft wird um Theilnahme an dem Schulactus, sowie um Beflaggung der Privathäuser ersucht. Der Gemeilidcrath zu Schönheide. Einladung Der Bedeutung des Scdantages gedenkt die hiesige Bürgerschule durch eine Feier gerecht zu werden, welche am 2. September d. I., vormittags von 10 Mr ab im gütigst überlassenen Saale des ..FeldschlößcheuS" stattfinden soll. Hierzu ladet ergebens! ein Eibenstock, den 27. August 1891. Das Lehrerkollegium. Dennhardt. Hagesgeschichte. — Deutschland. Es ist immer kein besonders erfreuliches Zeichen für die auswärtige Lage, wenn man gar zu viel von ihr spricht. Und das ist jetzt wieder der Fall. Die „Reue Freie Presse" erörterte dieser Tage in einem Artikel, betitelt: Ist der Friede bedroht? die politische Situation. Sie gelangt dabei zu dem Schluffe, daß die Befürchtungen eine« Theiles der europäischen Presse völlig unbegründet sind. Wir meinen, ein solches Spiel der Dialektik hat bei einem so ernsten Thema wenig Ersprießliches; die Lage ist gewiß ernst, die Frage aber, ob sie akute Katastrophen in schneller Aussicht bedingt oder nicht, läßt sich durch aus nicht beantworten. — Der Wiener Berichterstatter der „TimeS" hat Kunde bekommen von einer Unter redung, welche ein Diplomat kürzlich mit Herrn von Gier« gepflogen hat. Der Gewährsmann sagte: „Was mir in meinen Unterredungen mit Herrn von GierS und anderen russischen Staatsmännern so be sonders auffiel, war, daß sie sämmtlich erklärten, daß die Politik des Zaren in hervorragender Weise eine Friedenspolitik sei. Se. Majestät habe keine Schwenk ung vollzogen, und all das Gerede, daß ein französisch russisches Bündniß ein gemeinsames kriegerisches Vor gehen bedeute, sei einfach müßig. Der Zar lasse sicherlich nicht die traditionelle russische Orientpolitik fallen, besonders was die Balkanstaaten betreffe; er glaube jedoch nicht, daß es zur Durchführung der selben militärischer Kraftentfaltung bedürfe. Was Frankreich angehe, so wolle der Zar den Frieden zwischen demselben und Deutschland wahren; die Franzosen würden sich aber böS irren, wenn sie sich einbildeten, Rußland werde ihnen helfen, um nur Elsaß-Lothringen wieder zu erobern. Mit dem chau vinistischen Frankreich habe Rußland nicht« zu thun. DaS Frankreich, welches auf die Freundschaft des Zaren und in der Zeit der Noch auf sehr kräftigen Beistand rechnen könne, sei das ruhige, fleißige unv friedliebende Frankreich. So lange Frankreich keine Händel anfange, werde e» gegen Angriffe geschützt werden, weiter aber könne da« russische Bündniß nicht gehen. Herr von Giers fügte hinzu, daß er seiner seits niemals eine Politik unterstützen könne, die nicht vorsichtig und friedlich wäre, sowohl im Orient, wie im Westen. Der Gewährsmann des Korrespondenten setzte hinzu: „Herr von GierS machte auf mich den Eindruck, als ob er das, was er sagte, völlig meint»." — Der deutsche Kaiser soll, wie schon erwähnt, der britischen Admiralität den Wunsch zu erkennt n gegeben haben, die britische Flotte zum Besuch der deutschen Häfen im Sommer nächsten Jahre« eiuzuladen. Kiel würde, nach dem „Manch. Cour.", der Hauptpunkt der Festlichkeiten sein, welche zu Ehren der britischen Offiziere in großartigem Maßstabe ver anstaltet werden sollen. Nach Kiel dürfte auch in Potsdam eine Reihe von Unterhaltungen für die britischen Offiziere stattfinden. — Bei den diesmaligen Kaisermanövern in Thüringen werden in dem Gelände zwischen Er furt, Langensalza, Mühlhausen u. Heiligenstadt zwei Armeekorps in einer Stärke von etwa 52,000 Mann und 354 Geschützen unter den Augen des obersten Kriegsherrn und vieler berufener Heerführer gegen einander auftreten. Innerhalb beider Armeekorps — bekanntlich des vierten und elften — wird eine Drei- theilung stattfinden, und zwar dergestalt, daß dem schon in gewöhnlichen Zeiten aus drei Divisionen (21., 22. und 25.) bestehenden II. Armeekorps, da« 4. Armeekorps gleichfalls in einer Stärke von drei Divisionen (7. und 8. und Rcservedivision) gegenüber treten und nachher mit dem ersteren gemeinsam gegen