Tab. IV. Tafeln zur Ermittelung des Alkoholgehaltes geistiger Flüssigkeiten nach Gewichtsprocenten von. <3-_ ZDaAxm.. *) • Gebrauch der Tafeln. a) Ermittelung des Alkoholgehaltes in Bier, Wein, Liqueu- ren etc. Das specifische Gewicht des Bieres (Weines etc.) sei hei 15-5° C. = 1-021, das spec. Gew. des Destillates 0-9924. Auf Tab. I findet man dem spec. Gew. 0-9924 entsprechend die Zahl 16375 verzeichnet, auf Tab. II dem spec. Gew. des Bieres ent sprechend die Zahl 90; diese, von 16375 subtrahirt, ergibt 16285. Sucht man diese Zahl auf Tah. III auf, so findet man den Alkohol gehalt des Bieres (Weines etc.) in Gewichtsprocenten = 4-25 Proc. 5) Ermittelung des Alkoholgehaltes in Mischungen von Alko hol und Wasser. Ein Weingeist besitze das spec. Gew. 0-9835; auf Tah. I. entspricht demselben die Zahl 20123; addirt man hierzu die auf Tah. II dem spec. Gew. des Weingeists entsprechende Zahl 72, so ergibt die auf Tab. III dieser Summe 20195 entsprechende Zahl 10'46 die Gewichtsprocente Alkohol im Weingeist. Wünscht man die Volumprocente zu wissen, so addirt man zu der dem spec. Gew. des Weingeist entsprechenden Zahl die Zahl 1003; der dieser Summe auf Tah. III entsprechende Alkohol gehalt ergibt dann die Volumprocente (für das vorliegende Beispiel: 20123 + 1003 = 21126, welcher Zahl der Alkoholgehalt von 12-96 Proc. entspricht). Die Umwandlung der Gewichtsprocente in Volumprocente kann auch nach der Formel: Vol. Proc. = Spec. Gew. X Gewichtsprocente 0-7938 erfolgen. ') Mit Bewilligung des Verfassers zum Abdruck gebracht.