397 ertheilt; die Chloroformlösung gibt dasselbe Absorptionsspectrum wie eine Urobilinlösung. (E. Salkowski.)') 21. Alle Eiweißstoffe sind in wässeriger Lösung optisch aetiv; sie drehen die Ebene des polarisirten Lichtstrahles nach links. Quantitative Bestimmung. 1. Zur Bestimmung der Eiweißstoffe in einer klaren Flüssig keit (z. B. Harn) werden 100 cm 3 derselben mit einigen Tropfen Essigsäure schwach angesäuert und im Wasserbade erhitzt, wobei sich dieselben in unlöslicher Form abscheiden. Man sammelt den Niederschlag auf einem bei 110° getrockneten und gewogenen Filter, wäscht mit heißem Wasser, dann mit Alkohol und Aether aus, trocknet bei 110° und wägt. Der Niederschlag wird hierauf mit dem Filter in einem gewmgenen Tiegel verbrannt und das Gewicht der Asche vom Gewichte des Niederschlages in Abzug gebracht. H. Schavmann empfiehlt, den Niederschlag in einem Filtrirröhrchen auf entfetteter Baumwolle zu sammeln, mit der Säugpumpe zu filtriren und in einem erw'ärmten Strome getrock neter Luft zu trocknen. Nach Ch. Lecerf 2 ) fällt man die Eiweißstoffe aus ihrer Lösung durch Kochen mit Natriumsulfat und Essigsäure aus, sammelt sie auf einem Filter und bestimmt in dem ausgewaschenen Niederschlag den Stickstoffgehalt nach Kjeldahl’s Methode (Seite 41). Aus dem Gewichte des gefundenen Stickstoffs erhält man durch Multiplication mit der Zahl 6‘25 die Eiweißmenge. Ueber die Bestimmung des Eiweißes aus dem specifisehen Gewicht des Niederschlages, siehe A. Bornhardt, Z. f. a. Ch. XVI 124, und über eine von Ch. Thanret angegebene maaßanaly tische Bestimmung mit Quecksilberjodid-Jodkalium, siehe Z. f. a. Ch. XVII. 525. 2. Bestimmung der Eiweißstoffe in der Milch. a) Man verdünnt 10—20 cm 3 Milch in einem Becherglase mit dem 20—30fachen Raumtheil Wasser, versetzt sie tropfenweise mit verdünnter Essigsäure, bis sich in der Flüssigkeit kleine Flocken bilden, erhitzt sie in einem auf 75° erw'ärmten Wasserbade, bis der Niederschlag sich gut abgeschieden hat, und filtrirt durch ein bei 110° getrocknetes und gewogenes Filter. Das Filtrat wird 0 Z. f. a. Ch. XVI. 261. 2; Z. f. a. Ch. XXVIII. 134.