352 Säureamide, deren Amidwasserstoff ganz oder theilweise durch Säureradicale ersetzt ist, zeigen dasselbe allgemeine Verhalten; sie zerfallen beim Kochen mit verdünnten Lösungen von Säuren oder Alkalien in 2 oder 3 Moleküle Säure und Ammoniak. Mit Säuren vereinigen sie sich nicht, doch lässt sich in Säureimiden der Imid- wasserstoff durch Metalle ersetzen. Ist der Amidwasserstoff der Säureamide durch Alkyle (Alkohol reste) ersetzt, so zerfallen diese Verbindungen beim Kochen mit Säuren oder wässerigen Lösungen der Alkalien in Säure und Alkyl amin: 0H 3 . CO . NH. C 2 H 5 + H 2 0 = CH 3 . CO . OH + C 2 H 5 . NH 2 33. Specielle Reactionen. I. Harnstoff (Carbamid, CO . (NH 2 ) 2 ). 1. Farblose, lange, quadratische Prismen vom specifischen Gewicht 1-323; schmilzt bei 132°. In Wasser und in Alkohol sehr leicht löslich, in Aether und Chloroform ist er nicht löslich. Der Harnstoff wird beim Kochen seiner wässerigen Lösung oder beim Erhitzen derselben im geschlossenen Rohr über 100° in Ammoniak und Kohlendioxyd zerlegt (Wähler): C0.N 2 H 4 +H 2 0 = 2NH 3 A-C0 2 Beim Eindampfen seiner wässerigen Lösung bei einer 75° nicht übersteigenden Temperatur erleidet der Harnstoff keine Zersetzung. (W. v. Schröder.)*) Mit Säuren vereinigt sich der Harnstoff zu meistens gut krystallisirenden, in Wasser zum Theil schwer löslichen Salzen. Er verbindet sich auch direct mit Metallsalzen zu krystallinisehen Verbindungen. Zur Unterscheidung geringer Mengen Harnstoff von Ammonium nitrat befeuchtet man die auf dem Objectglase eines Mikroskops befindlichen Kryställchen mit einigen Tropfen einer Lösung von Platinchlorid in Essigäther; die Harnstoffkrystalle bleiben unver ändert, während jene von Ammoniumnitrat ohne Aenderung der Form in Pseudomorphosen von Ammoniumplatinchlorid übergehen. (W. v. Schröder.) 2. Erhitzt man Harnstoff in einem Probirrohr im trockenen Zustande über seinen Schmelzpunkt, so entwickelt er in reichlicher Menge Ammoniak und geht zum größten Theil in Oyanursäure über: 3 CO . N 2 H 4 = C 3 0 3 N 3 H 3 -j- 3 NH 3 i) Z. f. a. Ch. XXII. 135.