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322 . Nach L. Weigert*) schüttelt man 50 cm * * 3 des zu untersuchen den Weines mit 5 cm, 3 Amylalkohol einige Minuten stark durch einander, lässt dann stehen und gießt den an der Oberfläche sich ansammelnden Amylalkohol in ein Probirrohr ab, versetzt ihn mit seinem gleichen Raumtheil Alkohol, dann mit einigen Tropfen einer verdünnten Eisenchloridlösung. — Yvon 2 ) versetzt 20 cm 3 des Weines mit 0'5 cm 3 Salzsäure und schüttelt mit 3 cm 3 Aether aus. Die ätherische Lösung wird auf eine verdünnte Eisenchloridlösung gegossen, worauf bei Anwesenheit von Salicylsäure an der Berührungs stelle beider Flüssigkeiten eine violette Zone sieh bildet. — Nach dem Beschlüsse der vom kaiserlichen Gesundheitsamte einberufenen Commission zur Berathung einheitlicher Weinuntersuehungsmethoden 3 ) werden 100 cm 3 Wein wiederholt mit Chloroform ausgeschüttelt; der Verdunstungsrückstand der Chloroformlösung wird in heißem Wasser gelöst und mit Eisenchloridlösung geprüft. Auch Malenfent*) empfiehlt das Ausschütteln mit Chloroform. Zur Nachweisung der Salicylsäure in Wein und Bier soll sich nach M. Kipper s ) die von Köse ß ) angegebene Methode am besten eignen. Man säuert 50cm 3 Wein oder Bier mit 5 cm 3 verdünnter Schwefelsäure an und schüttelt in einem Scheidetrichter mit 50 cm 3 eines Gemisches von gleichen Raumtheilen Aether und Petroleumäther aus. Die ätherische Lösung wird abgehoben, mit 50 cm 3 äthergesättigtem Wasser gewaschen, hierauf filtrirt und verdunstet; den Rückstand löst man in 3 bis 4 cm 3 heißem Wasser und prüft die Lösung mit Eisenchlorid. Nach Bose soll auf diese Weise noch 01 mg Salicylsäure im Liter er kannt werden können. Zur Nachweisung der Salicylsäure in Milch mischt man 100 cm 3 derselben mit 100 cm 3 Wasser von 60° C., fügt 8 Tropfen Essig säure und 8 Tropfen einer Queeksilberoxydnitratlösung hinzu und schüttelt; hierauf filtrirt man ab, schüttelt das Filtrat mit 50 cm 3 Aether aus und prüft den Verdunstungsrüekstand des Aethers auf Salicylsäure. (Cli. Girard.) 7 ) >) Z. f. a Ch. XIX. 45. 0 Z. f. a. Ch. XVIII. 617. 3 ) Z. f. a. Ch. XXIII. 394. 4 1 Z. f. a. Ch. XXIV. 284. 5 ) Z. f. a. Ch. XXVIII. 644. Pharm. Zeitg. 33. 317. «) Z. f. a. Ch. XXV. 591. 7 ) Z. f a. Ch. XXII. 277. Zeitschr. d. österr. Apotheker. Ver. 20. 342.