312 erhält man zunächst auch eine klare Auflösung; dieselbe trübt sich aber nach kurzer Zeit, und beim Kochen scheidet sich alles Kobalt oder Nickel als Oxydulhjdrat aus (Unterschied von Weinsäure). 11. Die Citronensäure verhindert nicht die Oxydation des Kobalt- und Manganoxvduls durch Wasserstoffsuperoxyd. Natrium hypochlorit oder Bromwasser bei Gegenwart eines Alkalis; Nickel oxydul wird bei Anwesenheit von Citronensäure durch die genannten Oxydationsmittel nicht höher oxydirt. Beim Kochen von Luteokobaltehloridlösung mit Citronen säure und Kalilauge scheidet sich alles Kobalt als Oxydhydrat ab; die von diesem abfiltrirte Flüssigkeit ist farblos. (C. D. Braun.)') 12. Eine wässerige Lösung von Kaliumbiehromat wird bei gewöhnlicher Zimmertemperatur durch Citronensäure nur wenig reducirt; erst nach mehrstündigem Stehen färbt sie sich kaffeebraun. (Cailletet.) 13. Erhitzt man Citronensäure (mindestens 10 mg) mit über schüssigem Ammoniak (etwa die sechsfache Menge) in einem zugeschmolzenen Glasrohr einige Stunden auf 110—120°, so färbt sich die Lösung nicht; gießt man dieselbe aber in eine flache Schale, so färbt sie sich nach mehrstündigem Stehen an der Luft blau bis grün. (A. Sabanin undN. Laskowsky.) * 2 ) Oxalsäure, Weinsäure und Aepfelsäure geben diese Beaction nicht. 14. Wird Citronensäure mit etwa dem gleichen Gewichte Glycerin in einem Porzellanschälchen über einer kleinen Flamme vorsichtig erhitzt, bis die Masse fest und blasig geworden ist, und bringt man den Rückstand durch Kochen mit wässerigem Ammoniak in Lösung, so nimmt die durch Eindampfen concentrirte Flüssigkeit bei mehrtägigem Stehen an der Luft eine grüne Farbe an. Wird die Lösung des Rückstandes durch stärkeres Eindampfen vom über schüssigen Ammoniak möglichst befreit, dann mit Wasser verdünnt und mit Wasserstoffsuperoxydlösung versetzt, so färbt sich die Mischung sofort intensiv grün. Auch durch Zusatz einiger Tropfen rauchender Salpetersäure kann die grüne Färbung hervorgerufen werden; in letzterem Falle geht die Färbung bei gelindem Erwärmen in ein dunkles Blau über. (C. Mann.) 3 ) >) Z. f. a. Ch. 1868. VII. 349. 2) Z. f. a. Ch. XVII. 74. 3) Z. f. a. Ch. XXIV. 201.