286 c) Eisenchlorid gibt einen ziegelrothen, flockigen Nieder schlag, die über demselben stehende oder von diesem abfiltrirte Flüssigkeit ist farblos oder schwach gelb gefärbt. d) Kupfersulfat gibt einen dunkelblauen flockigen Nieder schlag. e) Bleinitrat, Quecksilberoxyduluitrat und Queck silberchlorid geben schwere, weiße Niederschläge. f) Silbernitrat gibt einen weißen, in Wasser schwer lös lichen, krystallinischen Niederschlag. 5. Mischt man Valeriansäure mit ihrem gleichen Raumtheil concentrirter Schwefelsäure, so löst sie sich unter Temperatur erhöhung auf; die Mischuug ist farblos oder höchstens gelblich gefärbt, bräunt sich aber beim Erhitzen. 6. Beim Erhitzen mit einer bei 20° gesättigten Lösung von Kaliumbichromat in einer Mischung von 2 Raumtheilen Wasser und 1 Raumtheil concentrirter Schwefelsäure wird die Valeriansäure zu Kohlendioxyd und Essigsäure oxvdirt. (,E. Erlenmeyer und C. Hell.J 1 ) Prüfung der käuflichen Valeriansäure. Die im Handel vorkommende Säure kann folgende Körper ent halten: Amylalkohol, Valeraldehyd, valeriansauren Amyl- est.er, Aethylalkohol, Essigsäure, Buttersäure, Schwefel säure, Salzsäure und Salze. 1. Man bringt zunächst einige Tropfen der Säure auf ein Platinblech und prüft, ob sich dieselbe beim Erhitzen vollständig verflüchtigt oder ob ein feuerbeständiger Rückstand hinterbleibt. 2. Amylalkohol, Valeraldehyd und valeriansaurer Amylester geben sich durch Erniedrigung des specifischen Ge wichtes, sowie auch durch die geringe Löslichkeit in Wasser zu erkennen: schüttelt man in einem Probirrohr 1 g der Säure mit 25 cm 3 Wasser von 15°, so muss bei Abwesenheit der genannten Körper vollkommene Lösung erfolgen. Dieselben kann man auch daran erkennen, dass nach Neutralisation der Säure durch Am moniak die Lösung trübe ist. 3. Bei Anwesenheit von Aethylalkohol ist die Löslichkeit der Säure in Wasser erhöht; lg der Säure bildet dann mit weniger als 25 cm 3 Wasser bei 15° eine klare Lösung. Zur Nach weisung des Aethylalkohols übergießt man die Säure mit dem >i Ann. Chem. Pharm. IGO. 294.