222 (Quantitative Bestimmung des Chloralhydrats. Dieselbe beruht auf der Zersetzung des Chloralhydrats durch Natronlauge (Seite 217) und kann der Gehalt an reinem Chloral hydrat entweder aus dem Volumen des gebildeten Chloroforms oder aus der zur Zersetzung erforderlichen Menge Natriumhydroxyd berechnet werden. 1. Man füllt 25 g des zu untersuchenden Präparates in eine in Ol cm 3 getheilte Messröhre, stellt diese in kaltes Wasser und gießt eine zur Zersetzung des Chloralhydrats mehr als genügende Menge von Natronlauge (ungefähr 8 g Natriumhydroxyd ent sprechend) in dieselbe und verschließt die Röhre mit einem gut passenden Korkstopfen. Nachdem die erste heftige Reaction vor über ist, schüttelt man tüchtig, lässt dann die Röhre in Wasser von -)- 15° 0. ruhig stehen und liest die Anzahl der Kubikcenti- meter des abgeschiedenen Chloroforms ab. Multiplicirt man diese mit dem specifischen Gewichte des Chloroforms bei -j- 15°, nämlich mit der Zahl 1-497, so erhält man das Gewicht des ab geschiedenen Chloroforms in Grammen, welches mit der Zahl 5-5416 multiplicirt die Procente an reinem Chloralhydrat ergibt. (C. Malier.) 1 ) 2. Mindestens 4 g des zu prüfenden Chloralhydrats löst man in einem Kölbchen oder Becherglase in Wasser auf und setzt ein abgemessenes Volumen Normalnatronlauge hinzu, so dass letztere in geringem Ueberschuss vorhanden ist, und titrirt letzteren mit Normalschwefelsäure und Lackmustinctur als Indicator zurück. Die Zersetzung des Chloralhydrats durch Normalnatronlauge geht sehr rasch in der Kälte vor sich; eine zehntelnormale Lösung ist nicht anwendbar, da dann die Zersetzung selbst in der Wärme kaum vollständig ist. Bezeichnet (a) die Anzahl der angewandten Kubikcentimeter Natronlauge und (b) jene der beim Zurüektitriren verbrauchten Schwefelsäure, so ergibt (a—b). 0-16497 die Menge des in der abgewogenen Menge (m) enthaltenen reinen Chloral hydrats in Grammen oder (a— b). 16-497 die Procente desselben. m Diese Methode gibt sehr genaue Resultate. Enthält das käufliche Chloralhydrat freie Salzsäure, so bringt man die ab gewogene Menge desselben (etwa 10in einen Messkolben, löst in Wasser auf und neutralisirt die Salzsäure durch Zusatz von reinem Calciumcarbonat. Die freigewordene Kohlensäure entfernt man durch >) Z. f. a. Oh. 1871. X. 230.