I. Nachweisung und quantitative Bestimmung der Elemente. A. Qualitative Analyse. 1. Kohlenstoff. Viele organische Substanzen hinterlassen, wenn man sie für sich erhitzt, einen kohligen Rückstand, welcher, bei Luftzutritt ge glüht, vollständig unter Bildung von Kohlensäure verbrennt. Zur sicheren Nachweisung des Kohlenstoffs muss die Bildung der letz teren erkannt werden können; man verbrennt zu diesem Zwecke die zu prüfende Substanz mit Kupferoxyd, indem man sie, mit diesem innig gemengt, in einem Kohr erhitzt oder die Dänlpfe derselben (wenn sie flüchtig ist) über glühendes Kupferoxyd streichen lässt, und leitet die Verbrennungsproducte in Barytwasser, welches durch die Kohlensäure, unter Bildung von Baryumcarbonat, milchig ge trübt wird. 2. Wasserstoff. Enthalten organische Substanzen Wasserstoff, so verbrennt derselbe, wenn man sie mit frisch ausgeglühtem Kupferoxyd, ähnlich wie beim Nachweise des Kohlenstoffs glüht, zu Wasser, welches sich an den kälteren Theilen des Kohres in Tröpfchenform ansetzt. 3. Chlor, Brom, Jod. 1. In organischen Substanzen lassen sich die Halogene in den wenigsten Fällen direct durch Silbernitrat nachweisen (Halo genalkyle, Verbindungen organischer Basen mit Halogenwasserstoff oder -alkylen); durch Einwirkung von Natrium (Natriumamalgam) oder einer alkoholischen Kalilösung können in vielen Fällen die Halogene abgespalten und dann .auf gewöhnliche Weise nachge wiesen werden. 2. Trägt man halogenhältige organische Stoffe in ein zum Glühen erhitztes Probirrohr ein, so werden die Halogene zum Theil Vortmann, chemische Analyse. i