8o Fünftes Kapitel plätze an. Der regelmäßig gestaltete Nordteil der Stadt, dessen Einwohner ursprünglich vielleicht nur Häuser, nicht aber land wirtschaftlich genutzte Grundstücke besaßen 1 ), war wohl eine Siedlung von Kaufleuten. Ein älterer und ein jüngerer Teil sind vielleicht zu unterscheiden. Als ältester Teil der Stadt hätten dann die vom Marktrecht befreiten Häuser um den Markt zu gelten. In der Langgasse mögen Ackerbürger ansässig geworden sein, Handwerker, die gleichzeitig Landwirtschaft betrieben, aber doch Marktrecht zu zahlen hatten. Im Nordosten der Stadt wurde dem ministerialischen Stadtrichter Baugrund eingeräumt, die Gegend um den Roten Turm und die Herrengasse. Die hier ansässigen Einwohner waren vom Marktrecht eximiert, natür lich aus anderen Gründen, als die um den Markt wohnenden. Auch Erbgeschoß entrichteten sie nicht; ihre Geschoßzahlung beruhte ursprünglich wohl auf freier Vereinbarung. Dort, wo die von Altenburg kommende Straße sich der Stadt am meisten näherte, im Südwesten, wurde ihr bisheriger Verlauf geändert und sie in die Stadt hineingeführt. Innerhalb dieser verläuft sie in doppelter Führung: in die Siedlung der Kaufleute, nach dem Markte, und in die Straße der Handwerker und Acker bürger, wo die Fuhrleute Herberge fanden. Noch in späterer Zeit befinden sich hier die Gasthöfe der Stadt 2 ). Im Osten der Stadt, wohl in der Nähe der späteren Johanniskirche, vereinig- ] ) In späterer Zeit hat sich das geändert. Auch zu den de domo Geschoß zahlenden Grundstücken gehört umfangreicher Grundbesitz in der Stadtflur. Es ist zu berücksichtigen, daß diese 1402 eine sehr erhebliche Erweiterung erfuhr; vgl. Cod. II 6, Nr. 76 und die Karte bei Löscher-Voigt S. 78. Nicht nur die Fluren der Wüstungen Borsten dorf und Streitdorf, sondern auch beträchtliche Teile der Gemarkungen Gablenz, Bernsdorf und Kappel wurden damals zur Stadtflur ge schlagen, wobei ersichtlich wird, daß die Stadtbürger um diese Zeit eifrig bestrebt waren, bäuerlichen Grundbesitz käuflich zu erwerben. Ob es richtig ist, daß vor 1402 südlich der Stadt gar kein städtischer Flurbesitz vorhanden war, wie die Karte bei Löscher-Voigt angibt, erscheint mir doch recht zweifelhaft. 2 ) Bernstein S. 20. Laudeley S. 12.