56 Viertes Kapitel Der geschichtliche Charakter der Landschaft um Chemnitz ist damit in den Umrissen dargelegt: ein Königsforst, der in könig lichem Auftrag von Reichsministerialen gerodet wird und erst spät wettinischer Landesherrschaft anheimfällt. Es ist notwendig, auch die Gründung von Kloster und Stadt Chemnitz in diesem Zusammenhang zu sehen, wie sich zeigen wird. Vorläufig ist festzuhalten, daß die Wettiner weder das Kloster noch die Stadt gegründet haben können. Daß der Abt nicht der Stadtgründer war, ergibt sich daraus, daß ihm bis 1375 jegliche Gerichtsbar keit in der Stadt fehlte. Es bleibt somit nur der König als Stadt- gründer übrig. 4- Dieser gleichsam negativen Beweisführung, die uns gleich zeitig ein Bild der geschichtlichen Landschaft vermittelt hat, in deren Rahmen die Geschichte der Stadt Chemnitz verläuft, läßt sich der positive Beweis an die Seite stellen. Er ergibt sich aus der Betrachtung der kirchlichen Verhältnisse. Im Jahre 1264 verlieh Landgräfin Margarete von Thüringen, Tochter Kaiser Friedrichs II., mit ihrem Gemahl, dem Land grafen Albrecht, dem Chemnitzer Kloster den Patronat über die Johanniskirche vor den Stadtmauern und die Marktkirche in der Stadt Chemnitz ’) Als Pfand für Margaretes Mitgift war, wie schon erwähnt, das Pleißenland an die Wettiner gekommen, und nunmehr verfügte sie hier gemeinsam mit ihrem Gatten als über ihr Heiratsgut. Beide Kirchen gehörten somit zum pleiß- nischen Reichsgut der Stauferzeit. War dies bei der Chemnitzer Marktkirche (ecclesia forensis) der Fall, so muß auch der Markt selbst königlich gewesen sein. Nun ist allerdings die Verleihung von 1264 nur in Bezug auf die Vorstadtkirche St. Johannis eine wirkliche Neuverleihung und gerade hinsichtlich der Marktkirche in Wirklichkeit nur eine Bestätigung, obwohl dies nicht ausdrücklich gesagt ist. Bereits 1254 finden wir nämlich die Chemnitzer Benediktiner im Be-