daher knapp. Einzelne Städte und Dörfer, öfter aber nur Dorf teile und Hufen, ja Bruchteile solcher werden jetzt an die Kirche vergeben, meist nur gegen entsprechende Gegenleistungen, ge schenkweise allenfalls bei Gründung und Dotierung eines Klosters oder einer Pfarrkirche. Die Einkünfte werden genau angeführt, nicht selten sogar die Namen der zinspflichtigen Bauern genannt. Ein Zwischenstadium stellt die beginnende Siedlungszeit dar. Waldland war noch in Fülle vorhanden, aber es war kostbar ge worden, denn bald sollte es gerodet werden und Erträge ab werfen. Der Besitz von Rodeland bedeutete nicht nur Reichtum, sondern, wie die neuere verfassungsgeschichtliche Forschung ge zeigt hat, auch Herrschaft. Leistungen an die Kirche waren von den siedelnden deutschen Bauern in größerem Umfang zu er warten, als im vorwiegend slawisch besiedelten Altland. Jetzt beeilten sich die Kirchen, sich ihre Besitztitel an ungerodetem Waldland genauestens verbriefen zu lassen; möglichst weit ins unbesiedelte Gebiet suchte# sie die Grenzen ihrer Besitzungen oder auch die Grenzen des von ihnen künftig kirchlich zu ver sorgenden Gebiets vorzuschieben, wobei der Neubruchzehnt ihnen besonders begehrenswert erscheinen mochte. Rodungen im Walde, der bisher in der Praxis vielfach als Niemandsland ge golten hatte, denn der König, der Anspruch darauf erheben konnte, war weit, im W’alde, dessen Besitz nun plötzlich vielleicht von mehr als einer Seite erstrebt wurde, waren die unmittelbare Veranlassung von Streitigkeiten und ihrer Beilegung durch Grenzfestlegung. Es scheint durchaus nicht verfehlt, in diesem Zusammenhang an die Zustände in den überseeischen Kolonien im Verlaufe ihrer Erschließung zu erinnern. Man kann den Be ginn der großen Rodungen an Hand des Auftretens solcher Grenzbeschreibungen geradezu verfolgen. Im mutterländischen Deutschland westlich der Saale begegnen sie schon in karo lingischer Zeit. Das an Köln geschenkte Land Saalfeld wird spätestens 1071 genau abgegrenzt, wahrscheinlich schon 1057 r ). ’) Dob. I, Nr. 893, 811.