aus der Münze seiner Stadt Wolkenstein dem Kloster Alt zelle hätte übereignen können 4 ). Bezeichnend ist vielmehr, daß in Wolkenstein Prager und nicht Freiberger („breite“) Groschen geprägt wurden. Schon vorher, im Jahre 1293, hatte Unarg von Waldenburg dem Kloster Nimbschen bei Grimma sogar den Bergzehnten in seiner Herrschaft Wolkenstein verliehen, über den er frei verfügte; eines markgräflichen Konsenses wird nicht gedacht 2 ). Im Besitze dieser Herrschaft dürften die von Walden burg bereits vor 1241 gewesen sein, denn damals ist die Über tragung des Dorfes Streckenwalde bei Wolkenstein aus walden- burgischem Besitz an das Kloster Buch bereits vollzogen 3 ). Sie geschah durch die Hand des Markgrafen von Meißen, der die Lehnherrschaft über Streckenwalde somit in Anspruch nahm, wie später über die ganze Herrschaft. In der Gegend von Wolken stein scheinen Ansprüche des Markgrafen also frühzeitig geltend gemacht und auch teilweise anerkannt worden zu sein, ohne daß man doch diese Herrschaft von den weiter westlich gelegenen waldenburgischen Herrschaften grundsätzlich trennen könnte. Von der nördlich anschließenden, also östlich von Chemnitz sich ausdehnenden Herrschaft Schellenberg wissen wir, daß sie erst 1324 von Ludwig dem Baiern den Wettinern verliehen wurde, nachdem die bisherigen Besitzer, die ehemaligen Reichsmini sterialen von Schellenberg, der Reichsacht verfallen waren 4 ). Ihre Besitzungen hatten sich weit hinauf ins Erzgebirge bis nach ') Beyer (vgl. S. 9 Anm. 2), S. 585, Nr. 279. 2 ) Cod. II 15, Nr. 290. 3 ) Schöttgen-Kreysig, Dipl. II (vgl. S.42 Anm. 4), S. 184. 4 ) Beyer S. 376. Über die Herren von Schellenberg vgl. M. Kästner und J- Schiller, Zwischen Chemnitz und Freiberg. Ein Heimatbva h für Schule und Haus. I. Der Heimatboden und seine Besiedlung, 1928, S. 68 ff. Die Burg Schellenberg stand am Platze der heutigen Augustus burg. Heinrich von Schellenberg ist 1223 zusammen mit Werner von Erdmannsdorf Zeuge im Gericht des pleißnischen Landrichters zu Al tenburg. UB. der Deutschordensballei Thüringen. Hrsg. K. H. Lampe. 1. Bd. 1936, Nr. 25. Die Herrschaft Schellenberg gehörte damals also zum königlichen Pleißenland.