Markt und Stadt 185 wurden, sondern Plätze fester Ansiedlung von Kaufleuten waren, wie umgekehrt bei Ansiedlungen von Kaufleuten stets Markt handel stattfand. Bei den ostmitteldeutschen Städten der Früh zeit entsprechen Kaufmannssiedlung und Fernhandelsmarkt einander, sie lassen sich nicht trennen. Faßt man den Begriff Fernhandelsmarkt so, daß die Kaufmannssiedlung untrennbar dazugehört, so wird man sagen dürfen, die ostmitteldeutsche Stadt sei aus dem Fernhandelsmarkt erwachsen : ). Diese enge Verbundenheit von Markt und Kaufmannssiedlung äußert sich darin, daß 1143, als es sich in Chemnitz nach Lage der Dinge viel weniger um die Ingangsetzung eines eigentlichen Markt verkehrs als vielmehr um die Ansiedlung von Kaufleuten handelt, die als regelmäßige Abnehmer der böhmischen Waren diese nach anderen Plätzen weitervertreiben sollten, doch die Form der Verleihung eines forum -publicum gewählt wird. Diese Markt- und Kaufmannssiedlungen waren vorerst nur klein, wie aus der Topographie der Städte deutlich zu erkennen ist. Um einen im allgemeinen unregelmäßig geformten Marktplatz *) Dies ist insofern wesentlich, als später, im 13. und 14. Jh., zahl lose Städte und „Städtlein“ entstehen, in denen Kaufleute im prä gnanten Sinne niemals ansässig waren und deren Märkte nur lokale Bedeutung hatten. Für diese Städte ist der Markt schlechthin das Konstitutionselement, wobei rechtlich unter Markt die Verbindung des ständigen Marktverkehrsrechts, das die Ansiedlung von Hand werkern mit oder ohne Meilenrecht in sich schließt, mit dem „freien“ Markte, d. h. freiem Kauf und Verkauf zu bestimmten Zeiten, ver standen wird. Die städtische „Freiheit“ dieser landes- und grundherr lichen Städte kam vielfach nur in sehr geringem Maße zur Entfaltung. Üßer diese Kleinstädte des Spätmittelalters im Erzgebirge sehr auf schlußreich Löscher-Voigt, S. 97 ff. Die Erweiterung des Stadt begriffs in der Form, daß den Fernhandelsmärkten die Kleinstadt märkte späterhin gleichgestellt wurden, ist leicht einzusehen, während von der bloßen Kaufmannssiedlung zur Kleinstadt mit Markt von nur örtlicher Bedeutung kein Weg führt. Das Ausgeführte beansprucht selbstverständlich nur für den mitteldeutschen Osten Geltung; vgl. aber z. B. E. Ennen, Vjschr. f. Soz.- u. WG. 38 (1949) S. 68 f. („Nah marktorte").