die Städte Altdeutschlands als an die des deutschen Ostens er innert 3 ). Es ist in diesem Zusammenhänge bemerkenswert, daß sowohl in Cottbus wie in Bautzen zum Jahre 1156 Burg grafen bezeugt sind 2 ). Wie die Bautzener Burggrafschaft, die somit anderen Ursprungs ist als die böhmischen Kastellanien, dürften auch die Anfänge der Stadt Bautzen in die Zeit vor Beginn der böhmischen Herrschaft in der Oberlausitz (1158) zurückreichen. Es bedeutete den Abschluß einer langen Ent wicklung, wenn nach einer allerdings späten und unverbürg ten chronikalischen Nachricht König Ottokar von Böhmen im Jahre 1213 den Bau eines steinernen Rathauses genehmigte und sieben Ratsmeister und Schöppen einsetzte. Ganz gewiß nicht wird man bei allen diesen Orten bereits in der Frühzeit von vollentwickelten Städten sprechen können. Es ist richtig, daß die Stadt in erster Linie eine verfassungsgeschicht liche Erscheinung ist, auf deren innere Entwicklung es den Blick zu richten gilt. Ob man im mitteldeutschen Osten das Bestehen von Genossenschaften der unter Königsschutz stehenden Kauf leute bereits für die vorstaufische Zeit voraussetzen darf, muß für die meisten Städte offen bleiben. Die Quellen lassen uns hier im Stich; allenfalls für Zeitz haben wir unsichere Anhaltspunkte, und nur in Altenburg darf eine Kaufmannsgilde für die Zeit Lothars mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden. Von dem Bestehen einer Stadtgemeinde im Rechtssinne als Eid genossenschaft aller Stadtbürger nach Art westdeutscher Städte, geführt worden, es blieb bei der Vermessung der areae, die zwar gegen Wurfzins ausgegeben, auf denen dann aber nicht städtische, sondern landwirtschaftliche Anwesen errichtet wurden; Cölln ist Dorf geblieben. Schon 1255 war auf drei solchen areae in Cölln ein Rittergut (allodium) erbaut. h R. Lehmann, Geschichte des Markgraftums Niederlausitz, 1937, S. 26, 46. x ) W. Jecht, Neue Untersuchungen z. Gründungsgeschichte d. Stadt Görlitz u. z. Entstehung d. Städtewesens i. d. Oberlausitz. N. Laus. Mag. 95, 1919, S. 34. W. Frenzei, 1000 Jahre Bautzen. 1933. 2 ) Cod. I 2, Nr. 262.