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i82 Neuntes Kapitel schritten, einer Stadt, die, wie noch heute in ihrer äußeren Gestalt, so auch in ihrem geschichtlichen Werdegang eher an auch, daß die Marktkirche bis 1205 eine Eigenkirche des Bischofs ist, der damit wie auf der Burg so auch in der Stadt als dritte Instanz neben die Genannten tritt. Wie die Marktkirche war auch der Markt selbst bischöflich oder wenigstens einmal bischöflich gewesen, denn nach 1350 besaß das Domkapitel in theloneo civitatis Missne tria talenta de episco- pali theloneo. quod dicitur vulgaritev Bysschofs czol. Cod. II 1, Nr. 453. Um einen Elbzoll kann es sich nach dem Wortlaut nicht handeln. Auch dies erklärt sich am besten aus königlicher Schenkung. Wäre Markgraf Dietrich der Stadtgründer, wie Kötzschke und ihm folgend Gröger vermuten, so hätte er nach allem, was wir über seine energische Städtepolitik wissen, schwerlich die Marktkirche seiner neuen Stadt gleich bei der Gründung dem Bischof überlassen und ihm einen Teil des Zolls abgetreten. Unmittelbar auf die Person Konrads III., also in die Zeit vor 1150, wird man geführt, wenn man bedenkt, daß die west- erzgebirgische Grafschaft Hartenstein zur Ausstattung des Meißner Burggraftums gehörte, wie H. Helbig gezeigt hat (vgl. S. 199 Anm. 2). Das kann nur auf Verleihung Konrads III. beruhen. Die erste dünne Besiedlung dieses Gebietes wurde in der Tat von wohlbachischen Ministerialen aus Ostfranken (v. Affalter, v. Stein) durchgeführt. Damit tritt die Burggrafschaft Meißen in direkte Beziehung zu den könig lichen Plänen im Erzgebirge; liegt dann nicht auch eine Verbindung der dortigen Stadtgründungspläne mit der Gründung der Stadt Meißen nahe ? Diese ist dann noch vor der Mitte des 12. Jhs. anzusetzen, und es trifft sich glücklich, daß um 1150 die Bezeichnung civitas in der Tat entgegentritt. — Markgraf Dietrich kommt somit als Stadtgründer nicht in Betracht. Für möglich muß es aber gehalten werden, daß in Cölln, auf dem anderen Elbufer, ebenfalls eine Stadtgründung versucht wurde; ob vom Markgrafen in Konkurrenz zur königlichen Stadt links der Elbe, muß dahingestellt bleiben. Markgraf Dietrich ist eine solche Maßnahme zuzutrauen; zu erinnern ist an seine Gründung Groitzsch in Konkurrenz zu Pegau. In Cölln werden die Grundstücke im 13. Jh. in städtischer Weise als aveae bezeichnet. Es wird von ihnen lediglich ein Rekognitionszins entrichtet, der nicht nur in seiner Höhe von 6 den. dem städtischen Arealzins durchaus entspricht, sondern sogar wie dieser als Wurfzins bezeichnet wird. Cod. II 4, Nr. 10 (1255), 14 (1271; hier ist die Rede von einer platea quae vocatur Selbenizt, an der die Hofstätten liegen); II 1, Nr. 297 (1292; Wurfzins in Höhe von 6 den. wird von 134 1 / 2 aveae in Cölln entrichtet; er gehört zur landes herrlichen urbora}. Diese Stadtgründung ist anscheinend nie durch-