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Neuntes Kapitel 180 sind fast um die gleiche Zeit Vorstufen städtischen Lebens zu beobachten. In Cottbus ist um die Mitte des 12. Jahrhunderts gehandelt haben, deren bedeutendster wohl Heinrich Haupt war. In dieser Zeit wird in Meißen eine stadtähnliche Siedlung am alten Jahr markt entstanden sein. Sie zeigt die Form eines ovalen Straßenmarktes; die Bewohner gelten später nicht als Bürger der Stadt. Hier ist viel mehr, ähnlich wie in Altenburg-Naschhausen, der Burggraf Grund- und Gerichtsherr, ebenso in der Siedlung „unteren Schloß", parallel zu Podegrodici-Pauritz in Altenburg. Vgl. E. Riehme, Markgraf, Burg graf und Hochstift Meißen, Diss. 1905, S. 78 ff. Man kann vermuten, daß dem Burggrafen eine Ansiedlung von Handwerkern und Handel treibenden auf zur Reichsburg gehörigem Grund und Boden übertragen worden ist; die Analogie von Altenburg würde auf Übertragung in der Stauferzeit führen. Daß dies die um 1150 bezeugte civitas ist, ist un wahrscheinlich. Noch vor der Jahrhundertmitte hatte nämlich Kon rad III. eine Neuordnung der mitteldeutschen Burggrafschaften durch geführt (vgl. S. 200). In Meißen wird der ostfränkische Graf Hermann von Wohlbach eingesetzt, zuerst genannt 1143 als Zeuge des Chemnitzer Marktprivilegs, ein Mann also aus dem Kerngebiet der Macht König Konrads. E. Lürssen, Ritterbürtige Geschlechter der Mark Meißen, Diss. 1916, S. 29. In Nürnberg ist ein Burggraf seit 1139 nachweisbar. Sollte auch das Amt hier, wie in Meißen, vielleicht in ältere Zeit zu rückreichen, wofür es freilich einen festen Anhaltspunkt außer einer Nachricht des fabulierenden Sigmund Meisterlin nicht gibt, so ist doch unter Konrad III. mindestens eine Neuorganisation eingetreten, und im Zusammenhang damit steht offenbar die wahrscheinlich in diese Zeit zu setzende Gründung der Stadt Nürnberg. In Nürnberg finden wir nun den Burggrafen wie in Meißen im Besitze eines Arealzinses von den Häusern der Stadtbürger. Er heißt in Meißen 1428 herdezcins, wird von den Häusern am Markte, Kleinmarkte und an den 5 nach den Toren führenden Straßen erhoben (Riehme a. a. O.), also vom ältesten Teile der eigentlichen Stadt, und kann, wie der Name und die geringe Höhe erkennen lassen, nur ein von den Wohnstätten zu ent richtender Rekognitiouszins sein, den der Burggraf wie in Nürnberg als Vertreter des königlichen Stadtherrn erhebt, nicht aber ein Entgelt für militärischen Schutz, wie vermutet worden ist. Der dritte Pfennig am Stadtgericht, der dem Burggrafen 1378 zukommt (Registrum 1378 S. 290), erweist ihn als Stadtrichter; die beiden Drittel des Königs als Herren des Stadtgerichts waren damals längst auf den Markgrafen übergegangen. In Nürnberg dagegen hat eine vermutlich in die Zeit Friedrich Barbarossas zu setzende Neuordnung wie in Altenburg (und