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Besitz- und Lehnsverhältnisse um Zwickau 169 burgischen Vasallengute Mosel gehörten, reichten die schön- burgischen Besitzungen bis vor die Tore der Stadt Im Westen und Süden schlossen sich an die Herrschaften Schönfels-Werdau und Wiesenburg der gleichfalls reichsministerialischen Vögte von Weida, in deren Besitz sie 1225 und 1251 nachweisbar sind 1 2 ). Auch Planitz muß als Vasallengut der Vögte von Weida gelten. Ein Ludwig von Planitz findet sich zwar einmal in der Umgebung Markgraf Dietrichs 3 ), doch ist das Geschlecht in der Folgezeit häufig in Urkunden der Vögte nachweisbar 4 ). Im Osten und Südosten von Zwickau schließlich dehnte sich die große Graf schaft Hartenstein mit Wildenfels aus, die 1280 Reichslehen der edelfreien Burggrafen von Meißen war 5 ); doch hatte der Ahnherr der Meißner Burggrafen aus meinheringischem Stamme, Meinher von Werben, bereits 1173 Besitz in der dortigen Gegend 6 ). Damals wurde Meinhers Besitz zum Reichsterritorium Pleißen- land gerechnet, und dies muß für alle die Herrschaften um Zwickau im 12. Jahrhundert Geltung gehabt haben, damit aber auch für das rings umschlossene Gebiet von Zwickau selbst. Die Herr schaft der Wettiner in Zwickau geht nicht ins 12. Jahrhundert zurück. Sie umfaßte, fußend auf der Vogtei über Bosau und auf Zuwendung König Philipps, ursprünglich nur ein ganz kleines Gebiet, nämlich die Stadt selbst, die erst 1212 endgültig er worben wurde. Von hier aus fand alsbald eine planmäßige Er weiterung statt, die zur Errichtung einer markgräflichen Vogtei Zwickau 7 ) und zur Ausdehnung der markgräflichen Herrschaft über die umliegenden Dörfer führte. 1 ) Schlesinger, Schönburgische Lande, S. 48, 60. 2 ) J. Leipoldt, Die Geschichte der ostdt. Kolonisation im Vogt land auf der Grundlage der Siedlungsformenforschung, 1927, S. 132 ff. 3 ) Cod. I 3, Nr. 219. 4 ) Dob. IV, Nr. 475, 512, 666, 1699. Ich vermute, daß es sich um ein ursprünglich reichsministerialisches Geschlecht handelt. 5 ) T. Märcker, Das Burggraftum Meißen, 1842, S. 418, Urk. Nr. 17. 6 ) Cod. I 2, Nr. 297. ’) Ein markgräflicher Vogt tritt bereits 1219 entgegen. Cod. I 3, Nr. 266.