ibo Achtes Kapitel stattung mit curtes macht es vielmehr zur Gewißheit, daß wir es hier mit einer Stadtkirche zu tun haben. Wenn sie 1192 dem Kloster zu Unrecht entzogen war, so bedeutet dies, daß sich schon vor 1192 das gleiche abgespielt hat, was sich dann vor 1212 wiederholte und die Ursache der damaligen Streitigkeiten war: eine städtische Parochie wurde entgegen der Bestimmung von 1118, die alle künftigen Kirchen des Gaus der alten Marienkirche als matcr unterstellte, aus deren Pfarrei auszuscheiden versucht. Diese Stadtkirche bestand bereits im Jahre 1160. Damals be stätigte Friedrich Barbarossa dem Kloster Bosau seine Be sitzungen, darunter die Kirche in Zwickau (in Zwikowe ecclesia) mit ihrer dos, bestehend in zwei Hufen und dem Zehnt des Zwickauer Zolls (decima nummorum ex theloneo) 1 ). Zwischen 1160 und 1192 sind also zur dos hinzugekommen 12 curtes und ein fixierter Schoberzehnt. Es liegt der Schluß nahe, daß in dieser Zeit nicht nur neue zehntpflichtige Dörfer entstanden sind, so das Dorf Marienthal, das 1192 22 Hufen umfaßt (cum viginti duobus mansis, qui in vulgari dicuntur lehen) 2 ), aber 1219 der Gaupfarrkirche nicht zehntpflichtig ist, obwohl es unzweifel haft in deren 1118 umschriebenem Sprengel liegt, und daß ein Teil ihres Neubruchzehnten der Stadtkirche durch Schenkung zufiel, sondern daß auch in der Stadt selbst eine Erweiterung stattfand, wobei ihrer Kirche großzügig zwölf curtes zugeschlagen wurden. Die 1212 zwischen Markgraf Dietrich und dem Kloster Bosau strittige ecclesia oppidi, die der Markgraf in diesem Jahre er warb, 1219 zurückbehielt und 1271 dem Kloster Eisenberg über gab, bestand also bereits im Jahre 1160; es ist die spätere Nikolaikirche. Es ist keineswegs ausgeschlossen, ihre Gründung vor 1145 anzusetzen, vor dem Jahre nämlich, in dem die alte Marienkirche Ersatz für den ihr entzogenen Zwickauer Zoll er- ') DB. Naumburg Nr. 238. z ) Auf der Flurkarte ist deutlich die deutsche Waldhufenaufteilung zu erkennen.