154 Achtes Kapitel korporiert oder wenigstens übereignet waren und infolgedessen die Überlieferung verhältnismäßig reich ist. Es wird sich dabei zeigen, daß die Dinge noch komplizierter liegen, als selbst Bön- hoff angenommen hatte, daß aber andererseits, wenn die kirch lichen Verhältnisse einmal entwirrt sind, sich aus ihnen ein ver hältnismäßig klares Bild der frühen Stadtentwicklung gewinnen läßt, und daß vor allem eine Deutung des Zwickauer Stadtplans ohne Kenntnis dieser Verhältnisse gar nicht möglich ist. Auszugehen ist von der uns bereits bekannten Urkunde Bischof Engelhards von Naumburg von 1212, die Streitigkeiten zwischen Markgraf Dietrich von Meißen und dem Kloster Bosau beilegt 1 ). Streitig sind die Rechte an der Stadt Zwickau {super oppido Zwikkowe), an der dortigen Stadtkirche {et ecclesiam eiusdem oppidi) und am Dorfe Marienthal {et villa, que dicitur vallis sancte Marie). Gegen Zahlung von 250 Mark überläßt der Abt alle seine Rechte dem Markgrafen und obendrein {insuper) die Parochie Osterweine (wüst nördlich Zwickau, bei der auf dem beigegebenen Plane [Anlage 6] rechts eingezeichneten Moritz- kirche), die er lange besessen hatte, wie ausdrücklich betont wird {parochiam Osterweine, quam diu possederat), die also nicht strittig gewesen war. So heißt es denn mit deutlicher Unter scheidung, der Abt verzichte auf sein etwaiges Recht an den erstgenannten Gütern (iuri, si quid habebat . . . renuncians), die anscheinend bereits im Besitz des Markgrafen waren und auf sein tatsächliches, unbestrittenes Recht an der Kirche in Osterweine, in deren Gewere der Markgraf erst jetzt gesetzt wird {ecclesiam Osterweine in nostris manibus resignavit, conferens marchioni ius, quod habebat in illa). Unzweifelhaft werden also 1212 Stadtkirche (in Zwickau) und Parochialkirche (in Ostirweine) unterschieden. Der Markgraf überträgt beide Kirchen {eandem parochiam et ecclesiam in Zwikkowe) dem von ihm von Triptis nach Zwickau verlegten Nonnenkloster. Die Parochialkirche begegnet wieder im Jahre 1219 2 ). Da- *) Cod. I 3, Nr. 166. 2 ) Cod. I 3, Nr. 266.