iurati und consilium 133 *) Dob. IV Nr. 982. 2 ) Or. Landesarchiv Altenburg. Dob. IV Nr. 517 (unvollst.). des Stadtrechts von 1256 sind ihrer Rechtsstellung nach nicht identisch mit den von den Bürgern eingesetzten consules von 1272. Eine tiefgreifende Verfassungsänderung liegt dazwischen. Die Zeit nach dem Inkrafttreten der wettinischen Pfandschaft ist eine Zeit der Umgestaltung in Altenburg, und zwar nicht nur in der Stadt, sondern auch für Burggrafschaft und Landrichter amt. Insbesondere scheint es Landgraf Albrecht, der Gemahl der Kaisertochter Margarete, die das Pleißenland an die Wettiner gebracht hatte, gewesen zu sein, der an althergebrachten In stitutionen zu rütteln versuchte. Noch im Jahre 1253 finden wir den Burggrafen Albert von Altenburg zugleich als Land richter im Pleißenlande in Tätigkeit; bis dahin ist er wiederholt in der Umgebung des Markgrafen Heinrich anzutreffen. Alsbald aber verschwindet er aus den wettinischen Urkunden, obwohl Heinrichs d. E. Sohn Albrecht in der Folgezeit häufig in Alten burg urkundet; er scheint Altenburg verlassen und sich auf eine seiner Burgen zurückgezogen zu haben. 1273 heißt er in einer Ur kunde Landgraf Albrechts antiquus burchgravius, sein Hof auf der Burg ist an den Landgrafen gefallen, der Burggraf ist also nicht mehr im Amt. An seiner Stelle ist Siegfried von Hopf garten, ein in den Urkunden häufig genannter Dienstmann Albrechts, in der Burggrafenkurie eingezogen ’). Die Stelle des Landrichters, die nach 1253 anscheinend zunächst unbesetzt blieb, versah 1270 Alexis von Wildenborn 2 ), anscheinend eben falls landgräflicher Dienstmann, jedenfalls keinem der großen reichsministerialischen Geschlechtern des Pleißelandes ange hörig, denen das Landrichteramt sonst vorbehalten war. Er nannte sich nicht wie bisher üblich iudex provincialis oder iudex terrae Plisnensis, sondern iudex in Altenburg. Landgraf Albrecht scheint also die Absicht gehabt zu haben, die Zügel der landes herrlichen Gewalt fester anzuziehen, indem er seine Dienst mannen in die wichtigen pleißenländischen Ämter lancierte, und