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313 Auch diese Versuchsreihe läßt keine Gesetzmäßigkeit erkennen, wenn man nicht etwa in den für die Versuche a und d gefundenen Verhältuiß- ;ahlen eine Bestätigung des Wolf'schen Satzes erblicken will, deren er einestheils wohl kanni noch bedarf, während anderntheils die hier zu Ende resultirenden Zahlen nicht genau gleich und die angewandten Men gen von Salz und Flüssigkeit im Verhältniß zum Boden nicht gar zu bedeutend abweichen, so daß man die Uebereinstimmung auch für eine zufällige halten kann. — Betrachtet man die Zahlen dieser Tabelle, so findet sich zunächst, daß die Menge der Schwefelsäure in der Flüssigkeit zugenommen hat, wie dies schon bei den meisten Versuchen der Reihe tL zu erkennen war. Trotzdem übersteigt die Gesammtmasse der in Lösung befindlichen Basen noch das Aequivalent dieser Säure. Die Lösung enthielt eine Quantität der Basen als Chlormetalle, doch wurde das Chlor nicht bestimmt. Außer den bisher genannten Stoffen enthielten die Lösungen nur orga nische Substanzen und eine ganz geringe Spur von Eisen, Phosphor säure war darin nicht nachzuwcisen, obschon beträchtliche Mengen zu diesem Zwecke eingedampft wurden. Die Reaction aller Lösungen war durchaus neutral. Die an die Stelle des absorbirten Ammoniaks ge tretenen Basen sind immer von je 3 gleichen Versuchen zusammen be stimmt worden, da die Mengen sonst gar zu gering gewesen wären, »in einigermaßen zuverlässige Resultate zu erhalten. Man ersieht schon aus der Tabelle, daß das Verhältniß von Kali, Natron, Kalk und Magnesia in den verschiedenen Versuchen wesentlich abweicht, es ist, wenn man den Kalk als Einheit nimmt: kein 0,11:0,19:1:0,45 d 1 : 0,34 e 0,10:0,33:1:0,29 ä 0,08:0,41:1:0,21 und so kann es denn nicht Wunder nehmen, daß das Gesetz der Ab sorption nicht aufzufinden ist, da dasselbe nicht nur durch die Anziehung res' Wassers und des Bodens gegen das Ammoniak bedingt ist, sondern durch das Zusammenwirken aller der beiderseitigen Anziehungen gegen die sämmtlichen in Action tretenden Substanzen, so daß es wohl ein äußerst complicirtes sein muß. Wollte man dem Gesetze noch weiter nachspüren, so könnte vielleicht nur der Weg noch allenfalls zulässig erscheinen, daß man reine Mine-