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410 Waare vorzustellen, an welcher er einen Tadel findet, wohl aber findet sich sattsame Gelegenheit, unter der Aegide der Controle das Publikum zu übervorlheilen, indem man den gefälschten Dünger nicht auf das Controle-Lager nimmt, ihn anderwärts unterbringt, ihn zur Zeit der erwarteten Controle beseitigt, oder auf Lowries an dem Lager vorbei laufen läßt. Der menschliche Geist findet die Wege, die ihm nützen, man kann deshalb außer Sorgen fein, und der gewissenhafteste Chemiker, der stets alles in bester Ordnung gefunden hat. wird der ein Mißtrauen hegen, nicht den Entschuldigungen glauben, wenn einmal „ein Versehen" vorkommt? Und wenn von demselben Lager Dünger verschiedenen Ge halts, z. B. phosphorsaurer Kalk von 12 und 18 Proc. verkauft wird, wo bleibt da die Controle? Es müssen die Erfolge eintreten, von° welchen man liest, ohne daß eine ausreichende Widerlegung erfolgt wäre. Ein Händler hatte die glän zendsten Controle-Zeugnisse über fein Lager von Peru-Guano. Das Publikum kaufte sorglos, bis das Import-Haus in Hamburg öffentlich erklärte, es gebe dem betreffenden Händler nicht weiter Guano, weil er solchen geringerer Güte verkauft habe; das Publikum hatte den Trost, es gedruckt zu lesen, daß sein Verkäufer nicht fälsche. Anders gestaltet sich die Sache doch, wenn die verkaufte Waare un tersucht wird. Hier sieht man nicht, was der Verkäufer-dem Herrn Controleur, sondern was er dem kaufenden Publikum vorfetzt, es wendet sich dieses dahin, wo Reellität herrscht, wendet sich von dem Verkäufer ab, bei welchem ein Anderer schlecht bedient ward. Wer aber demun- gcachtet doch hier kaust, für den ist überhaupt keine Controle da, er sucht sie in seinem eigenen Geldbeutel. Werden auf diese Weise unsolide Handlungen verdrängt, so ist we nigstens soviel gewonnen, daß das Verfahren solider fortdauernd ans Licht gezogen wird. Aber auch dieses schützt noch nicht genug, denn auch das solideste Haus kann schlechte Waare für gute verkaufen, wenn es in gutem Glau ben solche angenommen hat; es hat der Consument das Recht zu ver langen, daß ihm von seinem Verkäufer ein gewisser Gehalt garantirt werde, um auf Grund dieser Garantie bei einem sich er gebenden Mindergehalt die entsprechenden Abzüge zu bewirken. Dazu ge hört freilich die Einwilligung der Verkäufer; da aber genügende Con- currenz besteht, oder wo sie fehlt, erzielt werden kann, so hat cs das Publi kum ganz in seiner Hand, diese Garantie zu erzwingen, es ist berechtigt, anzunehmen, daß, wo sie verweigert wird, nicht Alles so ganz reinlich ist. Liegt aber in diesem Verlangen eine Unbilligkeit? gewiß nicht, es zwingt nur den Fabrikanten zur Reellität, denn dieser weiß genau, was er fabricirt, den Zwischenhändler zur Vorsicht, indem er sich wieder Ga rantie leisten, die Waare prüfen läßt, ehe er sie in den Handel bringt. Das ist nicht zu viel verlangt; hiermit aber ergiebt sich die Solidität