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der Jaquardzeichnung zu setzen ist. Ich selbst habe mich von jeher daran gewöhnt, die Schaftschnürung immer rechts neben den Einzug zu setzen, wobei die erste Karte, resp. der erste Tritt immer am linken und die letzte am rechten Ende der Zeichnung zu stehen kommt. Ich bin jedoch genöthigt gewesen, in gewissen Fällen davon abzuweichen, u. zw. nur, um Fehler, respective Missverständnisse zu verhüten. Ich wil] dies mit wenigen Worten begründen. Die beiden Systeme von Webstühlen, welche in der Buck skin-Weberei hauptsächlich zur Anwendung gelangen, sind das Schönher r’sche und das Crompton - System. — Beide Systeme stehen sich in zwei Punkten diametral gegenüber, u. zw. inso fern, als beim Schönherr’schen Stuhl die Schaftmaschine, also derjenige Mechanismus, welcher die Auf- und Niederbewegung der Schäfte bewirkt, sich an der rechten Seite des Stuhles be findet, während diese beim Crompton-Stule an der linken Seite angebracht ist. Anschliessend hieran erfolgt die Bewegung der Webekarte bei Schönherr von rechts nach links, während bei Crompton die Bewegung von links nach rechts vor sich geht. Gebe ich nun dem betreffenden Vorarbeiter, welcher die Karten zu setzen hat, für den Crompton-Stuhl eine Zeichnung, auf welcher die Schnürung rechts neben dem Einzug steht, und wo die erste Karte an der linken Seite und die letzte am rechten Ende sich befindet, so wird der Effect des Gewebes, wenn die Karte genau nach der Zeichnung gesetzt ist, der umgekehrte sein, als aus der Jacquardzeichnung ersichtlich ist. Ein Gleiches erfolgt, wenn für den Schönherr-Stuhl eine Zeichnung benützt wird, die links neben dem Einzug steht, und wo die erste Karte rechts, die letzte links zu stehen kommt. Die auf diese Weise entstandenen Fehler bestimmten mich, für den Crompton-Stuhl immer nur solche Zeichnungen abzu geben, wo die Schnürung, entsprechend der Stellung der Schaft maschine am Stuhle links neben dem Einzuge steht, wogegen ich für Schönherr nur Zeichnungen abgebe, die die Schnürung rechts neben dem Einzuge zeigen, und wo die Aufeinanderfolge der Karten der Kartenbewegung des Stuhles entspricht. Fehler und Missverständnisse sind in Geschäften, wo beide Stühle im Gange sind, nur durch strikte Befolgung dieser Anordnung zu verhüten. Mit vorzüglicher Hochachtung G. Buchholz. Fachschulzeitung. Webeschule in Brünn. Der Abend- und Sonntags- curs für junge Gewerbsbeflissene (Werkmeister und Arbeiter) hält hauptsächlich das Bedürfniss des Brünner Platzes im Auge und befasst sich deshalb namentlich mit der Schafwollweberei. Der Unterricht wird in Parallelclassen mit deutscher und böh mischer Unterrichtssprache ertheilt, und zwar an Sonntagen von 8 Uhr Morgen bis 12 Uhr Mittags, dann Montag und Samstag Abends von 6 bis 8 Uhr. Der Unterricht beginnt am 1. October. Anmeldungen übernimmt die Scbuldirection (Josephstadt 58). In der Lehrwerkstätte für mechanische Weberei werden im Laufe des Schuljahres fünf Curse zu je zwei Monaten abgehalten werden, und sind diese Curse für Arbeiter bestimmt, welche bereits Kennt nisse in der Handweberei besitzen und in der Behandlung der verschiedenen Systeme der mechanischen Webstühle besondere Fertigkeit zn erlangen streben oder sich zu Meistern ausbilden ^vollen. Gut qualificirte Arbeiter erhalten je nach ihren Fähig keiten und ihrer Verwendung Stipendien von 50 Gulden zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes während der Dauer des Curses. Nach Brünn oder überhaupt nach Mähren zuständige Bewerber um solche Stipendien haben ihre Gesuche beim Ver- w^altungsrathe der Webeschule (Bureau der Handelskammer, Bastei gasse 7, I. Stock) bis längstens 9. September d. J. einzubringen und jedenfalls das Arbeitsbuch, sowie ein Arbeits-, zugleich Wohlverhaltungszeugniss ihres Arbeitsherrn beizulegen. Der Unterricht wird an Werktagen von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends unentgeltlich ertheilt und beginnt am 15. September 1879. Fachwebeschule in Prossnitz (Mähren). Diese Anstalt, im Jahre 1875 gegründet, ist für die Baumwollwaaren - Industrie unter ent sprechender Berücksichtigung der Schafwoll- und Leinenweberei, ins besondere der gemischten Stoffe berechnet und hat die Aufgabe, fachlich geschulte Gehilfen, Webmeister, Manufacturzeichner und Fabrikanten heranzubilden. — Der Unterricht erstreckt sich im Tagescurse, sowie im Abend-und Sonntagscurse (Fortbildungscurs) auf zwei Jahre und wird in der deutschen und böhmischen Sprache ertheilt. — Der Lehrplan umfasst folgende Unterrichtsgegenstände: 1. Die in der Weberei ver wendeten Rohmaterialien, ihre Eigenschaften etc. — 2. Die Webe- und Jacquardmaschinen-Lehre. — 3. Die mechanische Baumwollweberei. — 4. Die Composition oder Neubildung der Musterbilder für Tritt- und Jacquardweberei nach gegebenen Regeln. — 5. Die Decomposition oder Zergliederung der gewebten Tritt- und Jacquardstoffe, die Anfertigung von Disposition, die Garnberechnung und Calculation und das Karten schlagen. — 6. Freihandzeichnen nach Vorlagen. — 7. Färbereichemie und praktisches Färben von Musterproben. — 8. Fachrechnen, Wechsel recht und Buchführung. — 9. Praktisches Weben und Vorrichten an Muster-, Tritt- und Jacquardstühlen. — Die Einschreibung an dei' Fachwebeschule findet für das Schuljahr 1879—80 vom 1. bis 15. September 1879 in den Webeschul-Localitäten statt. Die Einschreibe gebühr beträgt für den Tagescurs 3 fl. ö. W., für den Abend- und Sonntagscurs 2 fl. ö. W. Das Schulgeld beträgt für den Tagescurs 20 fl. ö. W., für den Abend- und Sonntagscurs 10 fl. ö. W. jährlich. — Das Schuljahr beginnt den 16. September und endet den 15. Juli. lieber Farbstoffverfälschungen schreibt die üeiman- sche Färberzeitung einen sehr interessanten Bericht, dem wir im Interesse unserer Leser Folgendes citiren: „Gewisse raffinirte Geschäftsleute bringen neuerdings die noch nicht allgemein bekannten neueren Farbstoffe unter allerlei verführerisch klingenden Phantasienamen in den Handel, um sich deren Verkaufsmonopol zu sichern. Zu Nutz und Frommen unserer Leser wie zum Vortheil aller reellen Fabri kanten und Händler übersetzen wir vorläufig einige uns neuer dings vorgekommene neu fabricirte Benennungen in die gewöhn lichen Handelsbezeichnungen. — Carmin bleu fonce No. 12 = Methylenblau der B. Anilin- und Sodafabrik in Stuttgart. — Nouveau vert lumiere bon teint Nr. 42 = Malachitgrün der Actiengesellschaft für Anilin-Fabrication in Berlin, Victoria- grün der B. Anilin- und Sodafabrik oder Säuregrün von A Poirrier in Paris. — Scarlatine No. 107 = Echtroth RR und RRR der B. Anilin- und Sodafabrik, Roth RR und RRR von Meister, Lucius & Brüning in Höchst a/M. und der Berliner Actiengesellschaft. — Orseilline solide No. 110 = Bordeaux von Meister, Lucius & Brüning in Höchst a M. und der Ber liner Actiengesellschaft. — Curcumine = Echtgelb und Orange der B. Anilin- und Sodafabrik oder Orange von A. Poirrier in Paris. — Bleu Madras = Methylenblau, wie oben. — Jaune beige = Echtgelb, wie oben. — Die Herren Ueber- setzer, welche gern als Fabrikanten auftreten und sehr belei digt thun, wenn man ihnen das nicht glauben will, machen aber ihre ingeniösen Uebersetzungen nicht umsonst. Vielmehr kostet nach der Bekanntmachung eines dieser internationalen Philantropen Nouveau vert solide, d. h. „directes Grün“ 20 Mark per Kilo, während es die wirklichen Fabriken—selbst verständlich frei von Verfälschungen — mit 16 Mark und darunter verkaufen.“ Die ganze Geschäftspraxis der „Entdecker“ ist in dieser Notiz so vortrefflich gekennzeichnet, dass wir uns begnügen, unsere Freunde an das bekannte Sprüchlein vom „Schmiede“ und „Schmiedel“ zu erinnern, und ihnen bei der Wahl ihrer Farbstoffs-Bezugsquellen möglichste Vorsicht zu empfehlen. Verbesserung in der Färberei. Der Cöthener Chemiker- Zeitung entnehmen wir nachstehend von Whitaker in Brad ford für England patentirte Verbesserung in der Färberei. Beim Färben von Baumwolle, Leinwand und anderen vegetabilischen Fasern wurden diese bis jetzt erst gebeizt und dann in einem getrennten Bade gefärbt. Als Beizen pflegte man die Salze von Eisen, Kupfer und Aluminium anzuwenden, und zwar in Form von Sulfaten und Chloriden. Der Erfinder wendet statt dessen die Hydrate dieser Metalle an und wäscht die zu färbenden Stoffe in einer Flüssigkeit, die den Farbstoff von Blauholz, Gelbholz oder andern Farbhölzern nebst einem der oben er wähnten Hydrate in dem richtigen Verhältniss enthält. Hierbei wird der Farbstoff direct von den Stoffen aufgenommen und das vorbereitende Beizen entfällt.