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Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 15.1897/98
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-189800000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-18980000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-18980000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 15.1897/98
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Sachregister VIII
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 11
- Ausgabe No. 3 21
- Ausgabe No. 4 30
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 60
- Ausgabe No. 8 75
- Ausgabe No. 9 85
- Ausgabe No. 10 94
- Ausgabe No. 11 107
- Ausgabe No. 12 117
- Ausgabe No. 13 130
- Ausgabe No. 14 142
- Ausgabe No. 15 153
- Ausgabe No. 16 164
- Ausgabe No. 17 176
- Ausgabe No. 18 192
- Ausgabe No. 19 205
- Ausgabe No. 20 217
- Ausgabe No. 21 230
- Ausgabe No. 22 241
- Ausgabe No. 23 252
- Ausgabe No. 24 264
-
Band
Band 15.1897/98
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
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26 XV. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU“. No. 3. 1897/98. innerhalb des Ausschusses, um zu dem Ergebnis zu gelangen, daß der Vorschlag des Magistrats, den Firmen, die die Umwandlung übernehmen, wenigstens auf eine Reihe von Jahren den Betrieb zu übertragen, zu befürworten sei. Nach dem hierüber abgeschlossenen Betriebs-Verträge soll der Betrieb den Unternehmern zunächst auf fünf Jahre mit bindender Wirkung für die betreffenden Firmen, für die Stadt aber mit der Berechtigung einer einjährigen Kündigung übertragen werden. Es ist zweifellos das Vorteilhafteste für die Stadt, zunächst den Betrieb in die Hand der Firmen zu legen, die die Umwandlung und Anlage der Straßen bahnen durchzuführen haben. Die von dem Magistrat vereinbarte Vergütung von 5 pCt. vom Reingewinn nach Abzug aller Lasten des Unternehmens ein schließlich der in den Erneuerungs- und Reservefonds zu legenden Summen kann als eine angemessene bezeichnet werden. Ob es für die Stadt zweckmäsig ist, ein solches Verhältnis dauernd beizubehalten, wird sich nach Ablauf einer Anzahl von Betriebsjahren heraussteilen. Die Stadt kann bekanntlich jedes Jahr kündigen, und es darf der Zukunft anheim gestellt bleiben, ob die Stadt nach gegebener Zeit den Betrieb selbst in die Hand nehmen oder vielleicht zu einer anderen Betriebsform übergehen will. Da die Stadt aber bei der gewählten Betriebs art den weitaus größten Teil des Risikos zu tragen hat, so wird es notwendig ] sein, sofort mit dem Beginn des Betriebes durch die .neuen Betriebsführer auch i eine beaufsichtigende Behörde einzusetzen. Der Magistrat schlägt vor, eine Deputation zu bilden, die aus drei Mitgliedern des Magistrats und drei Stadt verordneten bestehen soll. Der Ausschuss ist aber der Ansicht, daß die Deputation aus sieben Mitgliedern bestehen soll und zwar aus drei Magistratsmitgliedern und vier von der Stadtverordnetenversammlung zu ernennenden Mitgliedern, j wovon zwei Stadtverordnete sein müssen.. In dem Statut für die Deputation I wird festzusetzen sein, welche Befugnisse ihr übertragen und welche Magistrat | und Stadtverordneten Vorbehalten werden sollen. Die vom Magistrat aufgestellten Grundsätze für die Zuständigkeiten der Stadtverordneten dürfte insbesondere auch für die allgemeine Grundlage der Fahrtarife einzuholen sein, was in dem Ausschuß von verschiedenen Seiten ausdrücklich betont wurde. Der Ausschuß hat den Betriebsvertrag in zweimaliger Lesung eingehend durchberaten und neben verschiedenen redaktionellen Verbesserungen auch einige Ergänzungen vor geschlagen. Eine neue Bestimmung in § 3 soll die Betriebsunternehmer ver pflichten, alle weiteren von den städtischen Behörden jeweils beschlossenen Er gänzungen und Erweiterungen des bestehenden Netzes, sowie etwa von der Stadt erbaute oder erworbene Vorortbahnen zu betreiben. Ein neuer § 16 lautet: Die Betriebsunternehmer verpflichten sich, innerhalb eines Kreises von 10 Kilo metern, dessen Mittelpunkt die Hauptwache zu Frankfurt a. M. bildet, Kleinbahnen für Personenverkehr weder zu betreiben oder zu erbauen, noch zu kaufen oder zu pachten, noch Konzessionen für solche Bahnen zu erwerben, noch sich finanziell an solchen Unternehmungen zu beteiligen, es sei denn, daß die Stadt hierzu ihre Genehmigung erteilt. Die Vertreter des Magistrats haben sich mit den Aenderungen ein verstanden erklärt. Nach der Erledigung des Betriebsvertrages wandte sich der Ausschuß der künftigen Finanzierung des Unternehmens zu. Hierzu hatte der Magistrat die Bildung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 3 Millionen Mk. eventuell von 3.5 Millionen Mk. vorgeschlagen, von welchem die Pflegämter des Waisenhauses, des St. Katharinen- und Weißfrauenstiftes und des Hospitals zum heiligen Geist je 800,000 Mk. bis 1 Million übernehmen sollten, während die Stadt sich mit 500,000 Mk, eingebracht in den auf ihre Kosten hergestellten Schienenanlagen der Trambahn, beteiligen sollte. Den Stiftungen sollten 4°/ 0 des eingelegten Kapitals seitens der Stadt gewährleisten und nach einem Reinerträgniß von 7°/ 0 des Anlagekapitals ein weiteres Viertel Prozent aus dem Ueberschusse vergütet werden Der Magistrat hat die Beweg gründe für seinen Vorschlag, dem die Stiftungen im Prinzip zugestimmt hatten, und die teils finanzieller, teils administrativer Natur sind, in seinen beiden Vor trägen des Näheren auseinandergesetzt. Im Ausschuß hielt man den Grund gedanken des Magistrats, das Kapital der Stellungen in das Trambahnunternehmen hineinzuziehen, für einen durchaus glücklichen, b.lligte auch mehrseitig den Plan der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Von anderer Seite wurden jedoch gegen das letztere Projekt verschiedene Bedenken zum Teil prinzipieller Natur geltend gemacht. Es wurde von dieser Seite auch aus geführt, daß die Errichtung einer solchen Gesellschaft jedenfalls keine absolut dringliche Frage sei, da die Vorteile eines Zwischengliedes zwischen der Stadt und der Trambahn vorläufig auch durch den mit den Betriebsunternehmern ab zuschließenden Betriebsvertrag erreicht werden. Es sei jeder Zeit möglich, auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zurückzukommen, wenn die Stadt den Betrieb der Trambahn direkt übernehmen oder wenn sich dieser Schritt aus anderen Gründen etwa später empfehlen würde. So beschloß denn der Ausschuß einstimmig, die Frage der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorerst zurüokzustelien und unter Ausscheidung des bezüglichen Antrages dem Magistrat anheim zu geben, zu geeigneter Zeit eventuell darauf zurückzukommen. Hiernach soll die Trambahn direkt in den Besitz der Stadt übergehen, die den Bau- und Betriebsvertrag mit den Unternehmern abzuschließen hat Was die nunmehrige Finanzierung des Unternehmens betrifft, so wird dieselbe in zwei Teile zerfallen, in eine provisorische und eine dauernde. Zunächst wird eine Summe von 2 l / 2 Millionen Mk. zur Zahlung an die Frankfurter Trambahn gesellschaft und zur Bestreitung der in allernächster Zeit erforderlichen Aus gaben gebraucht werden. Der Ausschuß schlägt vor, den Magistrat zu ermächtigen, diesen Betrag im Einverständnis mit dem Finanzausschuß mittels einer temporären Anleihe zu den bestmöglichsten Bedingungen aufzunehmen. Später wird es sich um die Konsolidierung dieser Summe und um weitere 3 1 /, Millionen Mk. für die allmählige Einführung des elektrischen Betriebes handeln. In Bezug auf diese konsolidierte Anleihe bleiben die weiteren Vorlagen des Magistrats abzuwarten. Es erübrigte nun dem Ausschuß, zu der nachträglich eingelaufenen Offerte der Trambahngesellschaft vom 30. September Stellung zu nehmen. Deren Ab lehnung empfehle sich schon aus dem Grunde, weil es unter allen Umständen vorzuziehen sei, daß der Bauunternehmer auch für die erste Zeit den Betrieb in der Hand behält, und weil es nicht zweckmäßig erscheinen würde, unter den vollständig neu zu regelnden Verhältnissen mit den bisherigen Besitzern des Bahnunternehmeus in so naher Verbindung zu bleiben, was die Unabhängigkeit der Stadt in ihren weiteren Entschlüssen möglicherweise beeinträchtigen könnte. Was die angeblichen finanziellen Vorteile der Frankfurter Gesellschaft betrifft, so würden sich dieselben nach einer ausführlichen Darlegung des Vertreters des Magistrats auch auf der Grundlage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf einen verhältnismäßig unbedeutenden Betrag reduzieren Nachdem aber diese Gesellschaft vorerst in Wegfall kommt und die Stadt jeder Zeit zu etwa 3 1 /,°/ 0 das erforderliche Kapital aufzunehmen im Stande ist, kann von derartigen Vor. teilen überhaupt nicht mehr die Rede sein. Der Ausschuß beantragt : 1. Dem Vorschläge des Magistrats, bezüglich des Abschlusses eines Bau vertrages über die Umwandlung- der Straßenbahnen in elektrische Bahnen mit den Firmen Siemens & Halske und Brown, Boveri & Co. auf den vorliegenden Grundlagen, zuzustimmen ; 2. Ebenso dem Antrag 2 des Magistrats bezüglich der zunächstigen Ein führung des Oberleitungssystems mit der Maßgabe zuzustimmen, daß die Konstruktion der Wagen so gewählt werde, daß die etwaige dem nächstige Einrichtung für Akknmulatorenbetrieb, für unterirdische Stromzuführung oder für den Teilerbetrieb möglich bleibt; 3. Den Magistrat zu ermächtigen, den Betriebsvertrag' mit den vor- geschlagenen Aenderungen mit den Firmen Siemens & Halske und Brown, Boveri & Co. abzuschließen; 4. Den Magistrat zu ersuchen, der Stadtverordneten-Versammlung alsbald Vorlage Uber die Einsetzung einer gemischten Deputation, nach § 66 der Gemeindeverfassung, für die Beaufsichtigung des Trambahn-Unter nehmens auf Grund der Vorschläge dieses Berichts zu machen ; 5. Den Magistrats-Vorschlag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorerst auf sich beruhen zu lassen; 6 Den Magistrat zu ermächtigen, die zur Uebernahme der Trambahn und zur Bestreitung der in allernächster Zeit etwa nötigen Ausgaben er forderlichen 2'/ 2 Millionen Mark mittels einer temporären Anleihe zu den bestmöglichsten Beding-ungeu im Einvernehmen mit dem Finanz ausschüsse aufzunehmen und später über die definitive Geldbeschaffung für das umzugestaltende Trambahn-Unternehmen der Stadtverordneten Versammlung Vorlage zu machen; 7. In Uebereinstimmung mit dem Magistrat das Angebot der Frankfurter Trambahn-Gesellschaft vom 30. September abzulehnen. (Frkf. Ztg.) In der Sitzung des Frankfurter Architekten- und Ingenieurvereins am 18. Ok tober empfahl das frühere Mitglied des Vereins Dir. Einbeck von den Hagener Akkumulatoren werken die Anwendung des Akkumulatorenbetriebes für die Frankfurter Straßenbahnen, während Herr Stadtrat Riese die Gründe angab, die ihn veranlaßt haben, zunächst die oberirdische Stromzuleitung zu empfehlen und vorerst von der Anwendung einer anderen Betriebsart (wie Akkumulatoren Teilleiter oder Unterleitung) abzuraten. Der jetzt vorliegende Vorschlag er mögliche es, jederzeit und ohne erhebliche Verluste auf einzelnen Straßen die Oberleitung durch ein ästhetisch befriedigenderes System zu ersetzen. Die Ober leitung sei daher auf diesen Straßen nur als ein Provisorium zu betrachten dessen Beseitigung sobald wie irgend angängig geplant sei. Die zahlreiche Versammlung folgte mit großem Interesse den beider seitigen Darlegungen. Der Verein beschloß einstimmig, an die städtischen Behörden eine Resolution dahingehend zu richten, daß der Verein die Schwierig keiten und die Gründe anerkenne, die zu dem jetzt vorliegenden Vorschläge Veranlassung gegeben haben, er hege aber die feste Zuversicht, daß die städtischen Behörden die bereits ausgesprochene Absicht, die Oberleitung thunlichst bald da zu beseitigen, wo sie sich als unschön und mißständig erweisen wird, in nicht zu ferner Zeit verwirklichen werden. Direktion der künftigen elektrischen Strassenbahnen in Frankfurt a. M. Dem Vernehmen nach haben die Firmen S iemens & Halske und Brown, Boveri & Co. im Einverständnis mit dem Magistrat in Aussicht genommen, die spezielle Leitung des Betriebes der elektrischen Trambahn vom 1. Januar ab dem seit herigen bewährten Betriebsdirektor der Pferdebahn Behringer zu übertragen. Elektrische Zentrale in Neuwied. Laut Beschluß der Stadt verordneten-Versammlung vom 6. Okt. soll nunmehr die elektrische Zentrale, welche seither nur die Straßenbeleuchtung von 80 Bogen lampen speiste, erweitert, und elektrischer Strom für Kraftbetriebe und Licht an die Einwohner abgegeben werden. Das Elektrizitätswerk in Homburg hat sich erboten, für die Wintermonate den Preis der Kilowattstunde des elektrischen Lichtes von 80 auf 50 Pfennige herabzusetzen, wenn die Stadt, die als Ab nehmer einer garanlierten Menge bereits gewisse Vorrechte genießt, keine Preisermäßigung beansprucht. Tn der Stadtverordnetensitzung vom 12. d. Mts wurde dieser Antrag auf Vorschlag des Magistrats mit dem Zusatz angenommen, daß nach Verlauf von zwei Jahren auch die Stadt noch 5 pCt. Ermäßigung erhält. Die Erbauung eines Elektrizitätswerkes für Rixdorf bei Berlin ist von der dortigen Gemeindevertretung beschlossen worden. Wie verlautet, wird die Gemeinde nunmehr mit den bedeutendsten Berliner und einigen auswärtigen Elektrizitäts-Gesellschaften in Ver bindung treten. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Berlin. Aus Halle a. S., 14. d. M., schreibt man: „Nachdem der vor mehreren Jahren seitens der Halleschen Straßenbahn, Aktien-Gesellschaft geplante An kauf der im Paehtbesitze der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft
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