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251 ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. XVIII. Jahrgang. No. 23. 1900/1901. Kontakt-Vorrichtung Modell CV. die Rolle sitzt, an der Decke befestigt. Mit dem U-eisen ist eine Platte, auf welcher zwei mit trompetenartigen Oeffnungen versehene Kontakthülsen befestigt sind, verbunden. Zwischen den beiden Kontakt hülsen ist ebenfalls an der Platte, ein mit Führungssehlitz versehenes und an dem einen Ende abgeschrägtes Führungsrohr befestigt. Der untere Teil, welcher mit der Kappe der Bogenlampe verbunden ist, besteht aus einer Platte mit zwei in die Oeffnungen der Kontakt hülsen passenden Kontaktbolzen und einem zwischen diesen auf der Platte befestigten Führungsbolzen. Die Stromzuführungsdrähte enden einesteils in den Kontakthülsen, andernteils gehen von den Kontakt bolzen kurze Stromzuführungsdrähte nach der Lampe. Der Führungs bolzen ist mit dem Aufzugsseil der Lampe verbunden, welches über die Rolle läuft und von hier aus beliebig weitergeführt wird. Die in der Figur dargestellte Betriebsstellung der Vorrichtung gestattet der Lampe auch für bedeutenden Winddruck genügende Beweglichkeit, ohne die Sicherheit des Kontaktes zu gefährden. Wird die Lampe heruntergelassen, so verlassen die Kontakt bolzen die Kontakthülsen, wodurch auch bei eingeschalteter Lampe dieselbe stromlos ist. Wird die Lampe wieder hochgezogen, so tritt zunächst der zugespitzte Kopf des Führungsbolzens in das Führungsrohr, wobei eine Führungsnase des Führungsbolzens an der Abschrägung des Rohres entlang in den Führungsschlitz gleitet und hierdurch die Lampe bezw. der untere Teil der Leitungskupplung so gedreht wird, daß die Kontaktbolzen zwangsläufig in die Kontakthülsen treten müssen. Außer dieser Ausführung mit U-eisen für gerade Befestigungs flächen wird die Kupplung auch mit Flanschen mit beliebigem Gewinde zur Befestigung an Masten und Auslegern geliefert, was bei Bestellung gefl. anzugeben ist. Die Kupplung wird mit einfachen, wie auch mit zu der Architektur der Masten passenden Schutz kappen geliefert. Leitiiiigskupplung von August Schwarz in Frankfurt a. M. Beim Aufhängen von Bogenlampen, welche meist zum Herablassen eingerichtet werden, müssen die Stromzuführungskabel vom Endpunkt der festen Stromleitung bis zur Bogenlampe eine Länge bekommen, welche den ganzen Weg, den die Bogenlampe beim Herablassen, zwecks Einsetzen neuer Kohlenstifte u. s w. zu machen hat, entspricht. Infolgedessen hängen diese Kabel bei hoehgezogener Lampe ein I größeres Stück, bei höheren Räumen oft mehrere Meter über die Lampe herab, und geben derselben resp. den oft künstlerisch aus- j geführten Masten und Auslegern ein unschönes Aussehen. Dieser Mißstand hat zu verschiedenen Konstruktionen von festen Kontakt- vorriehtungen (Leitungskupplungen) zwischen der Bogenlampe und ; dem Endpunkt der festen Stromleitung Veranlassung gegeben, jedocb haben sich nur wenige in die Praxis eingeführt, da bei den meisten Konstruktionen, besonders für Straßenlampen der Kontakt bei den j unvermeidlichen Schwankungen der Lampe nicht genügend war. ‘ Die Firma August Schwarz, Bogenlampenfabrik in Frank furt a. M.-S, bringt seit ungefähr 3 Jahren eine solche Leitungs- i kupplung in den Handel, dieselbe wurde zuerst probeweise an 28 auf zwei Mainbrücken in Frankfurt a. M. befindlichen Bogenlampen I eingeführt und hat sich, trotzdem diese Lampen speziell der Witterung j ausgesetzt sind und oft während dem Betrieb bedeutende Schwankungen erleiden, vorzüglich bewährt, sodaß innerhalb 3 Jahren weder eine j einzige Störung vorgekommen noch die geringste Reparatur nötig j geworden ist. Die nebenstehend abgebildete Leitungskupplung ist zum Befestigen j an Zimmerdecken resp. für gerade Flächen eingerichtet und besteht aus zwei Teilen. Der obere Teil wird mittels des U-eisens, an welchem Bestimmungen des Bundesrates über elektrische Masseinheiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Mai d. J. diejnachstehenden Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maß einheiten, vom 1. Juni 1898 beschlossen. I. Auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maß einheiten, vom 1. Juni 1893 (Reichs-Gesetzbl. S. 905) wird Folgendes bestimmt: 1. Zu § 5a. Bedingungen, unter denen bei der Darstellung des Ampere die Abscheidung des Silbers stattzufinden hat. Die Flüssigkeit soll eine Lösung von 20 bis 40 Gewichtsteilen reinen Silbemitrats iu 100 Teilen chlorfreien destillierten Wassers sein; sie darf nur so lange benutzt werden, bis im Ganzen 3 g Silber auf 100 ccm der Lösung elektrolytisch abgeschieden sind. Die Anode soll, soweit sie in die Flüssigkeit eintaucht, aus reinem Silber bestehen. Die Kathode soll aus Platin bestehen. Uebersteigt die auf ihr ab geschiedene Menge Silber 0,1 g auf das Quadratzentimeter, so ist das Silber zu entfernen Die Stromdichte soll an der Anode ein Fünftel, an der Kathode ein Fünf zigstel Ampere auf das Quadratzentimeter nicht überschreiten. Vor der Wägung ist die Kathode zunächst mit chlorfreiem destilliertem Wasser zu spülen, bis das Waschwasser bei dem Zusatz eines Tropfens Salzsäure keine Trübung zeigt, alsdann 10 Minuten lang mit destilliertem Wasser von 70° bis 90° auszulaugen und schließlich mit destilliertem Wasser zu spülen. Das letzte Waschwasser darf kalt durch Salzsäure nicht getrübt werden. Die Kathode wird warm getrocknet, bis zur Wägung im Trockengefäß aufbewahrt und nicht früher wie 10 Minuten nach der Abkühlung gewogen. 2. Zu § 5b Bezeichnungen elektrischer Einheiten. a) Die Elektrizitätsmenge, welche bei einem Ampere in einer Sekunde durch den Querschnitt der Leitung fließt, heißt eine Amperesekunde (Coulomb), die in einer Stunde hindurchfließende Elektrizitätsmenge heißt eine Ampere stunde. b) Die Leistung eines Ampere in einem Leiter von einem Volt End spannung heißt ein Watt. c) Die Arbeit von einem Watt während eine Stunde heißt eine Watt stunde. d) Die Kapazität eines Kondensators, welcher durch eine Ampere sekunde auf ein Volt geladen wird, heißt ein Farad. e) Der Induktionskoeffizient eines Leiters, in welchem ein Volt induziert wird durch die gleichmäßige Aenderung der Stromstärke um ein Ampere in der Stunde, heißt ein Henry. 3 Zu § 5 c. Bezeichnungen für die Vielfachen und Teile der elektrischen Einheiten. Als Vorsätze für den Namen einer Einheit bedeuten: Kilo das Tausendfache, Mega (Meg .... das Millionenfache, Milli ...... den tausendsten Teil, Mikro (Mikr) .... den millionten Teil. 4. Zu § 5 d. Berechnung der Stärke der elektromotorischen Kraft (Spannung) und der Leistung von Strömen wechselnder Stärke oder Eichtung. a) Als wirksame (effektive) Stromstärke — oder, wenn nichts Anderes festgesetzt ist, als Stromstärke schlechthin — gilt die Quadratwurzel aus dem zeitlichen Mittelwerte der Quadrate der Augenblicks-Stromstärken. b) Als mittlere Stromstärke gilt der ohne Rücksicht auf die Richtung gebildete zeitliche Mittelwert der Augenblicks-Stromstärken. c) Als elektrolytische Stromstärke gilt der mit Rücksicht auf die Richtung gebildete zeitliche Mittelvert der Augenblicks Stromstärken. d) Als Scheitelstromstärke periodisch veränderlicher Ströme gilt deren größter Augenbliekswert. ei Die unter a bis d für die Stromstärke festgesetzten Bezeichnungen und Berechnungen gelten ebenso für die elektromotorische Kraft oder die Spannung. f) Als Leistung gilt der mit Rücksicht auf das Vorzeichen gebildete zeitliche Mittelwert der Augenblicksleistungen. II. Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 werden die äußersten Grenzen der bei gewerbs mäßiger Abgabe elektrischer Arbeit zu duldenden Abweichungen der Elek trizitätszähler von der Richtigkeit wie folgt bestimmt. 1. Gleichstromzähler. a) Die Abweichung der Verbrauchsanzeige nach oben oder nach unten von dem wirklichen Verbrauche darf bei einer Belastung zwischen dem Höchstverbrauche, für welchen der Zähler bestimmt ist, und dem zehnten Teile desselben nirgends mehr betragen als sechs Tausendtel dieses Höchst verbrauchs vermehrt um sechs Hundertel des jeweiligen Verbrauchs und ferner bei einer Belastung von ein Fünfundzwanzigstel des obigen Höchst verbrauchs nicht mehr als zwei Hundertel des letzteren. Auf Zähler, die in Lichtanlagen verwendet werden, finden diese Be stimmungen nur insoweit Anwendung, als die anzuzeigende Leistung nicht unter 30 Watt sinkt. b) Während einer Zeit, in welcher kein Verbrauch stattfindet, darf der Vorlauf oder der Rücklauf des Zählers nicht mehr betragen, als einem halben Hundert seines oben bezeichneten Höchstverbrauchs entspricht. 2 Wechselstrom- und Mehrphasenstromzähler. Für diese gelten dieselben Bestimmungen wie unter 1, jedoch mit der Maßgabe, daß, wenn in der Verbrauchsleitung zwischen Spannung und Strom stärke eine Verschiebung besteht, der nach la ermittelte Fehler in Hundertel des jeweiligen Verbrauchs umgerechnet und der entstehenden Zahl der Hundertel die doppelte trigonometrische Tangente des Verschiebungswinkels hinzugefügt wird. Dabei bedeutet der Verschiebungswinkel den Winkel dessen Cosinus gleich dem Leistungsfaktor ist. Alle zur Berechnung der Fehler dienenden Größen sind mit dem gleichen Vorzeichen zu nehmen.