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X.VIII. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU.“ No. 20. 1900/1901. 214 welche in dem Landesnetze erreicht ist, ab. Immer bleibt aber die Einschränkung der Zeitverluste, welche sich aus dem Zusammen wirken von Ortsamt, Meldeamt, Fernamt und Vorschaltetisch des Ortsamts ergeben, die erste Anforderung, welche an die der Her stellung und Lösung der Verbindungen dienenden Betriebs- einriehtungen zu stellen ist. Beginnen wir mit der Betrachtung des erstes Schrittes. Ein Teilnehmer wünscht eine Fernverbindung. Er ruft das Ortsamt und verlangt das Fernamt (Meldeamt). Die Bedingung, daß diesem Wunsche nach Verbindung mit dem Fernamte sofort entsprochen werden und vom Meldeamt die Anmeldung sofort in Empfang genommen werden kann, besteht offenbar zunächst darin, daß zwischen dem Ortsamte, an welches der rufende Teilnehmer ange schlossen ist, und dem Meldeamt eine genügende Anzahl von Ver bindungsleitungen vorhanden ist, und daß sowohl der angerufene Beamte im Ortsamt als jener im Meldeamt im Augenblick des Anrufs nicht anderweitig beschäftigt ist. Beide Bedingungen sind Fragen der Technik sowohl als der Oekonomie. Die Erfüllung der ersten Bedingung begegnet in Telephon anlagen mit einem einzigen Ortsamt keinen Schwierigkeiten, da in diesem Falle Ortsamt und Meldeamt nur einige Meter weit von einander entfernt sind, die Herstellung der bezüglichen Verbindungs leitungen und deren Betrieb weder technisch noch finanziell erheblich ins Gewicht fällt. Es kann jedem Arbeitsplatz des Orts amts eine Leitung zum Meldeamt zur Verfügung stehen, sodaß hinsichtlich dieses Punktes jedem Wunsch nach Verbindung mit dem Meldeamt sofort entsprochen werden kann. Wie weit man in der Vermehrung der Verbindungsleitungen zwischen Ortsamt und Melde amt zweckmäßiger Weise gehen kann, hängt davon ab, bis zu welchem Grade man die zweite Bedingung erfüllen kann. Dieser Grad wird davon abhängen, welche Schnelligkeit der Bedienung das im Ortsamt und Meldeamt angewendete Vermittelungs system überhaupt zulässt und welche Anzahl von Teilnehmern im Ortsamt bez. Anzahl von Meldungen im Meldeamt man dem einzelnen Beamten zuweisen kann. Der Zeitraum, welcher zwischen dem Eingang eines Anrufs eines Teilnehmers bis zu dessen Beantwortung durch den Beamten des Ortsamtes notwendigerweise verstreichen muß, ist also für ein gegebenes System und eine gegebene Beanspruchung der Beamten unveränderlich. Die große und mögliche Schnelligkeit des Verkehrs vom rufenden Teilnehmer zum Meldeamt durch Vermittelung des Ortsamts kann ferner nur dann erreicht werden, wenn die Einrichtung getroffen ist, daß der gerufene Beamte des Meldeamts eben unbe schäftigt und zur sofortigen Entgegennahme der Meldung bereit ist. Wo zur Vermittelung der Signale, ob ein Beamter des Meldeamts beschäftigt oder frei ist, Glühlampen Verwendung finden können, bietet diese Aufgabe keine Schwierigkeiten. Von jedem Arbeitsplatz des Meldeamts geht eine Meldeleitung aus und durchläuft in Viel fachschaltung sämtliche Arbeitsplätze des Ortsamts. Dieser Melde leitung beigeordnet läuft eine Signalleitung, welche an jedem Arbeits platz eine Glühlampe in dem Augenblick aufleuchten läßt, in welchem die betreffende Meldeleitung von irgend einem Arbeitsplatz in Be nutzung genommen wird. Diese Lampe erlischt erst dann zum Zeichen, daß die Leitung wieder frei ist, wenn dieselbe durch Trennung der Verbindung wieder freigegeben wird. Um die auf den Anruf des Meldeamts seitens des Ortsamts zu verwendende Zeit möglichst einzuschränken, ist es ferner nötig, daß der Anruf des Meldeamts keinerlei besondere Handgriffe seitens des Beamten des Ortsamts erfordert, daß vielmehr dieser Anruf durch Herstellung der Verbindung zwischen dem Teilnehmer und dem Meldeamt selbstthätig erfolgt. Auch diese Aufgabe ist leicht zu lösen. Durch Einsetzen des Stöpsels, welcher die Verbindung zwischen der Teilnehmerleitung und der Meldeleitung bewirkt, in die zugehörige Klinke wird ein Stromkreis geschlossen oder unterbrochen, welcher an dem Arbeitsplatz des Meldeamts, an welchem die betreffende Meldeleitung endigt, das Zeichen des Anrufs hervorbringt. Ist die Anzahl der Meldeleitungen und der Beamten im Melde amt dem Umfang des Fernverkehrs entsprechend bemessen, so kann die Entgegennahme einer Meldung unmittelbar dem Verlangen nach dem Meldeamt folgen. Der Beamte des Meldeamts schaltet sieh auf das Rufzeichen hin sofort in die Leitung und nimmt die Anmeldung entgegen. Wenn nun auch der gewöhnliche Fall der ist, daß die verlangte Fernleitung nicht frei ist und die Anmeldung seitens des Beamten des Meldeamts aufgezeichnet und dem die verlangte Fern leitung bedienenden Beamten des Fernamts mitgeteilt werden muß, so ist doch auch der andere Fall möglich, daß die gewünschte Ver bindung sofort hergestellt werden kann. Ob dies der Fall oder nicht, erkennt der Beamte des Meldeamts an einem Signal, welches darin besteht, daß für jede Fernleitung eine für alle Meldebeamten sichtbare Glühlampe von dem Beamten, welcher die Fernleitung bedient, in dem Augenblick zum Aufleuchten gebracht wird, in welchem die Fernleitung frei geworden ist. Ergiebt sich beim Einlauf einer Anmeldung nach diesem Signal die Möglichkeit, derselben sofort zu entsprechen, so teilt dies der Beamte des Meldeamts dem rufenden Teilnehmer mit. Letzterer bleibt an seinem Spreehapparat, der Beamte des Meldeamts verlangt die gewünschte Fernverbindung un mittelbar telephonisch vom Beamten der Fernleitung. Der weitere Vorgang vollzieht sich wie in dem nun zu erörternden Fall, daß dem Verlangen des Teilnehmers nicht unmittelbar entsprochen werden kann. Nachdem die vom Teilnehmer angemeldete Fernbindung vom Beamten des Meldeamts entgegen genommen, aufgezeiehnet und dem Beamten jenes Arbeitsplatzes des Fernamts, welchem die Bedienung der gewünschten Fernleitung übertragen ist, übergeben worden, ruft dieser letztere Beamte nach Erledigung aller vorausgegangenen Anmeldungen das entfernte Amt, an welchem der gewünschte Teil nehmer angeschlossen ist, auf und läßt von letzterem die Verbindung der Fernleitung mit dem verlangten Teilnehmer des entfernten Amtes herstellen. Ist dies geschehen, so ruft er den Beamten des Vorschalte- tisches seines Ortsamts und läßt von diesem die Verbindung des rufenden Teilnehmers mit der soeben benutzten Verbindungsleitung zwischen Fernamt und Vorschaltetisch bewirken und stellt auf die Antwort des Teilnehmers die Verbindung dieser letzteren Leitung und damit der Teilnehmerleitung mit der Fernleitung und damit mit dem gewünschten Teilnehmer des entfernten Netzes her. Da der gerufene Teilnehmer bereits am Apparat sich befindet, so kann das Gespräch ohne Weiteres begonnen werden. Zur Beschleunigung des Verkehrs zwischen den Ferntischen und den Vorschaltetischen dient hinsichtlich des Anrufs wieder das Mittel, daß letzterer selbstthätig durch einfaches Stöpseln der Ver bindungsleitung seitens des Beamten des Fernamts erfolgt. Durch Einstecken eines Stöpsels in eine Klinke der Verbindungsleitung zwischen Fernamt und Vorschaltetisch erscheint an diesem ein Anruf zeichen, welches am Arbeitsplatz des gerufenen Beamten des Vor- schaltetisehes solange bestehen bleibt, bis der letztere durch Ein führen seines Abfragestöpsels in die Klinke der Leitung, über welche der Anruf gekommen ist, seinen Abfrageapparat auf diese Leitung geschaltet und den Wunsch des rufenden Beamten des Fernamts entgegengenommen und durch Herstellung der von ihm verlangten Verbindung erfüllt hat. Erst durch Ausziehen des Abfragestöpsels im Vorschaltetisch nämlich und Einführen des Verbindungsstöpsels in die Klinke des vom Fernamt verlangten Teilnehmers, d. h. erst nach vollzogener Verbindung zwischen der Fernleitung und dem verlangten Teilnehmer wird auf das Anrufszeiehen derart eingewirkt, daß es wieder verschwindet. Das Auftreten und Verschwinden des Anrufzeichens hat schon dadurch, daß es selbstthätig wirkt, eine Einschränkung der zur Herstellung einer Fernverbindung nötigen Zeit zu Folge, es wirkt in diesem Sinne aber auch dadurch, daß es dem die Aufsicht über den Dienst am Vorschaltetisch führenden Beamten jeder Zeit über die Schnelligkeit, mit welcher die vom Fernamt kommenden Anrufe von den Beamten des Vorschaltetisches erledigt werden, Aufschluß giebt. Diese Uebermittelung des Anrufzeichens besorgt eine neben der zum Sprechen dienenden, Vorschalteschrank und Fernamt ver bindenden Leitung hergehende zweite Leitung, vermittelst welcher auch dem Beamten am Vorschalteschrank die vom Fernamt aus gehende Meldung über die Beendigung eines Ferngespräches zukommt. Hat nämlich der an die Fernleitung angeschlossene Teilnehmer das Schlußzeichen gegeben, so erscheint dasselbe zunächst im Fernamt, welches sofort die Verbindung mit der Fernleitung auf hebt. Hier durch wird wieder an demselben Elektromagnet, welcher vorhin das Anrufzeichen zum Vorschalteschrank bewirkte, ein erneutes Zeichen gegeben, welches wiederum solange bestehen bleibt, bis der Beamte des Vorsehaltetisches dem durch dies Zeichen ausgedrüekten Ver langen des Fernamtes, die Teilnehmerleitung zu trennen, nachgekommen ist. Sobald dies geschehen ist, sind sämtliche bei der Herstellung der Fernverbindung beteiligten Schaltungsglieder in ihre Anfangslage zurückgekehrt. (Schluß folgt.) Vorschub Vorrichtung für Arbeitsmaschinen. Diese von der Union Elektrizitätsgesellsehaft in Berlin herrührende Einrichtung bezieht sich auf elektrisch an getriebene Arbeitsmaschinen, bei welchen zur Verrichtung irgend einer Arbeit außer einer Drehbewegung auch eine Vorschubbewegung in Frage kommt. Es sind dies besonders elektrische Bohrmaschinen für Metall- und Gesteinsbearbeitung. Der Anker A des Antriebsmotors arbeitet durch die Zahnrad übersetzung D auf die Spindel S, welche vermittels Nut und Feder vom großen Zahnrad in Drehung versetzt wird, wobei ein Hin- und Herschieben der Spindel jedoch noch möglich ist. Die Spindel wird ferner durch eine Mutter G, welche ihrerseits in Kugellagern drehbar angeordnet ist, geführt. Solange die Mutter G sich also mit der Spindel zusammen drehen kann, wird ein Vorschub nicht erfolgen. Wird jedoch durch irgendwelche Kraft die Mutter G festgehalten oder an ihr eine Nacheilung in ihrer Tourenzahl gegenüber derjenigen der Spindel bewirkt, so wird sieh die Spindel in der Mutter verschieben, und zwar ist dieser Vorschub bedingt durch die Differenz der Tourenzahlen zwischen Mutter und Spindel und der Steigung des Spindelgewindes. Die Nacheilung der Spindelmutter oder deren Festhalten soll im vorliegenden Falle selbstthätig und zwar in der Weise geschehen,