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XVIII. Jahrgang „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU.“ No 19 1900/1901. 205 In Amsterdam mit einer Bevölkerung von 510,OtO Einwohnern gab es Ende 1900 3564 Abonnenten. Der Abonnementspreis stellt sich auf 90 fl. pro Jahr. F. M. Telephonisches ans Stuttgart. Vom 1. Juni d. Js. an wird bei der Telephonumsehaltstelle in Stuttgart ununterbrochener Dienst bei Tag und Nacht eingerichtet. Im Ortsverkehr wird für jede in der Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr (im Winter 8 Uhr) morgens verlangte Verbindung von dem Inhaber der Stelle, von welcher die Verbindung verlangt wird, ohne Rücksicht auf die Dauer des Gesprächs eine Einzelgebühr von 20 Pfg. erhoben. Lue Gebühr kommt auch dann zur Erhebung, wenn ein Gespräch nicht zu stände kommt bezw. wenn nur die Umschaltstelle angerufen wird. Die Inhaber von Telephonstellen sind berechtigt, für den Fall, daß die Telephonstellen während der Nacht zeit von anderen Personen benützt werden, sich die Gebühren für Nachtverbindungen von diesen Personen erstatten zu lassen. Die dem Publikum zugänglichen Fernsprech-Automaten können in der bezeichneten Zeit nur zu Gesprächen im Ortsverkehr benützt werden; die Gebühr beträgt 20 Pfg. für ein Gespräch bis zur Dauer von 5 Minuten. Mit der Einführung des Nachtdienstes wird in Stuttgart die telephonische Unfallmeldeeinrichtung (Verbindung mit der Polizei wache über die ganze Nacht) als entbehrlich aufgehoben. In den Bestimmungen über die Verbindung zweier Telephonstellen über Nacht tritt eine Aenderung nicht ein. Außer dem Ortsverkehr, ist während der Zeit von 9 Uhr abends bis 7 bezw. 8 Uhr morgens auch der Verkehr auf der Telephon Verbindung Stuttgart—Berlin zulässig. Für diesen Verkehr gelten die folgenden, auf Grund des § 10, Ziffer 2 und 8 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. De zember 1899 ergangenen Bestimmungen über die Benutzung der Fern sprechverbindungsleitungen zur Nachtzeit: 1) Die Fernsprech verbindungen zwischen Orten, in welchen Nacht - Fernsprechdienst abgehalten wird, können von den Fernspreeh-Teilnehmern zur Nacht zeit sowohl zu Einzelgesprächen als auch zu Gesprächen im Abonnement benutzt werden. 2) Gewöhnliche und dringende Einzelgespräche sind unter denselben Bedingungen wie am Tage zulässig. Sie können indes nur zu den durch Abonnements nicht belegten Zeiten abge winkelt werden. 3) Abonnements sind für solche Gesprächsverbindungen zulässig, welche täglich zwischen denselben Teilnehmern zu denselben Zeiten hergestellt werden. Jedes Abonnement umfaßt mindestens die Dauer eines Monats. Es kann jederzeit beginnen, aber die Monats dauer wird stets vom folgenden 1. oder 16. des Monats gerechnet. Für die Zeit bis zum Beginn des Monatsabonnements ist der anteilige Betrag der Monatsabonnementsgebühr mit der ersten Monatsgebühr zu entrichten. Die Lösung des Abonnements findet nur statt mit Ablauf des 15. oder zu Ende eines Monats. Für Abonnements gespräche ist die Hälfte der Gebühren gleich langer gewöhnlicher Tagesgespräche zu entrichten. Die Gebühr ist im voraus völlig. Bei Berechnung des Monatsbetrages wird der Monat zu 30 Tagen berechnet. Eine Erstattung von Gebühren für nicht benutzte Gesprächs verbindungen erfolgt nicht. Ist indes die Gesprächszeit nicht oder Micht völlig ausgenutzt worden, weil der Betrieb gestört war, so wird dem Teilnehmer, wenn möglich, in derselben Naeht ein Ausgleich geboten. Ist wegen Störung des Betriebes das Gespräch überhaupt nicht zu stände gekommen, und hat ein Ausgleich nicht erfolgen können, so wird auf Antrag des Teilnehmers ein Dreißigstel der Monatsgebühr für das Gespräch zurüekgezahlt. 4) Der Antrag auf Ueberlassung eines Abonnements ist bei der Vermittlungsanstalt am Ort anzubringen, mit welcher auch die Zeit der Abonnementsgespräche im voraus vereinbart wird. Die Mindestdauer eines Gesprächs be trägt 6, die Höchstdauer 12 Minuten. 5) Abonnementsgespräche dürfen nur in Angelegenheiten des Teilnehmers oder der zu seinem Hausstande oder Geschäfte gehörigen Personen geführt werden — W. W. Die Braun’sche drahtlose Telegraphie. Der Leiter des physikalischen Instituts an der Straßburger Universität, Professor Dr. Ferdinand Braun, hielt jüngst einen Vortrag über Verbesserungen der drahtlosen Telegraphie, die er gefunden und mit Erfolg erprobt hat. Der Vortragende gab zunächst die Geschichte der ganzen Er findung, schilderte die Marconi’schen Versuche, bei denen schon 1897 bis auf etwa 12 Kilometer Depeschen versendet werden konnten, und hob sodann den Hauptmangel des Marconi’schen Apparats hervor. Durch jene erwähnten Versuche nämlich konnte man zu dem Fehlschluß gelangen, daß Depeschen auf weitere Entfernungen er- ziehlt werden müßten, wenn man kräftigere Induktions - Apparate verwendete. Dies geht aber, wie schon Hertz gefunden hatte, nicht. Es gibt eine bestimmte, günstigste Funkenlänge, darüber hinaus hilft alle weitere Energiezufuhr nichts mehr; die Energie der Wellen steigt nicht weiter, die Mehrzufuhr ist vergeudet. Nach Professer Braun läßt sich nun dieser Uebelstand und zugleich die Gefährlichkeit der starken Ladungen vermeiden, wenn man den Sender nicht, wie es bisher geschah, durch statische Ladungen, sondern durch Induktion zu elektrischen Schwingungen anregt. Der Sender stellt einen einzigen, nicht durch eine Funkenstrecke unterbrochenen Metalldraht dar. Sein unteres Ende ist zu einer Spirale gewickelt. Neben dieser, aber vollkommen von ihr getrennt, befindet sieh eine andere, gewöhnlich nur aus einer einzigen Windung dicken Drahtes bestehend, die sogenannte Primärwindung. — Durch die letztere entladen sich Leydener Flaschen. Dabei entstehen elektrische Wellen im Primär draht und diese erregen solche im Senderdraht. — Hier kann man in nützlicher Weise die zugeführte Energie steigern, und es ist theoretisch keine Grenze für die praktische Energiesteigerung abzu sehen. Die so im Sender entstehenden Wellen sind ganz ungefährlich und sehr leicht zu isolieren. Professor Braun führte diese Anordnung vor Er zeigte, daß die aus einem Senderdraht gezogenen, langen, hellen Funken kaum zu spüren waren; er ließ den Geber auf einen benachbarten Empfänger wirken, indem er Funken erzeugte, die eine Glühlampe I aufleuchten ließen. Er berührte den Geber mit einem nassen, zur Erde abgeleiteten Bindfaden. Das änderte an der Empfängerwirkung gar nichts, während der Parallelversuch mit Marconi-Schaltung sofort den Sender ganz wirkungslos machte. Die Braun’sche Sender anordnung verlangt — soll ihre Wirkung voll zur Geltung kommen — daß Sender- und Primärkreis auf einander abgestimmt sind. Aus dieser Resonanz erklärt sich, wie der Redner an einem mechanischen Beispiel darlegte, das Ansteigen der Senderwellen bis zu den überaus hohen Amplituden. Und da sieh im Sender keine Unterbrechungs stelle befindet, so sind diese Wellen schwach gedämpft, sie halten lange an und wirken dadurch gewissermaßen nachhaltig. Sie erfüllen damit ferner die Grundbedingung, die für elektrisches Abstimmen von einem Sender auf einen Empfängerapparat nötig ist. Aus den Zahlen der Tabelle folgt, daß die „Tragweite“ des von ihm benutzten i Senders, trotz unempfindlicheren Empfängers, diejenige des Marconi- Senders (unter Benutzung empfindlicheren Empfängers) nach dem vorliegenden Thatsaehenmaterial etwa um das 2 1 / 2 - bis 3 fache über- I trifft. Professor Dr. Braun schloß seinen Vortrag mit den Worten: „Man hat die drahtlose Telegraphie wohl als Funkentelegraphie be zeichnet. Allerdings ist ein Funke an irgend einer Stelle bisher nicht zu vermeiden. Er ist aber hier möglichst unschädlich gemacht. | Dies ist wichtig, denn der Funke der die Wellen erzeugt, er ver | zehrt sie auch wieder, wie Saturn seine eigenen Kinder. Was hier erstrebt wurde, könnte man eher eine funkenlose Telegraphie nennen.“ — W. W. Neue Frittröhre der Firma Sckuckert & Co. Eine „Frittröhre mit einer durch Einwirkung eines magnetischen Feldes verstärkten Wirkung“ ist der Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg unter No. 119 186 patentiert worden, bei welcher der die Frittröhre durchfließende Strom des Ortsstromkreises durch eine die Frittröhre umkreisende Magnetisierungsspule geführt wird, welche im Innern der Röhre so lange ein magnetisches Feld erzeugt, als die Einwirkung der elektromagnetischen Wellen andauert. (Patentbureau Heimann.) Antrag des Technischen Ausschusses auf Annahme der „Leitsätze über den Schutz der Gebäude gegen den Blitz“ durch den Elektrotechnischen Verein, in der Sitzung vom 23. April 1901 gestellt von K. Strecker. M. H.! Der Elektrotechnische Verein hat im Jahre 1885 einen Unterausschuß mit Untersuchungen über die Blitzgefahr beauftragt, der aus den Herren Aron, von Bezold, Brix, von Helmholtz, Holtz, Karsten, Neesen, Paalzow, Werner Siemens, Toepler und Leonhard Weber bestand (vergl. „ETZ“ 1886, S. 50). Die erste Frucht der Arbeit dieses Unterausschusses war eine Broschüre, „Die Blitzgefahr, No. 1“, worin die allgemein anerkann ten Anschauungen über das Wesen des Blitzes und die wichtigsten Grundsätze und Ratschläge für die Errichtung eines Blitzableiters dargestellt wurden. Im Jahre 1891 folgte ihr „Die Blitzgefahr, No. 2,“ worin die Frage des Anschlusses der Rohrleitungen an den Blitzab leiter statistisch und kritisch behandelt wurde. Neben diesen literari schen Arbeiten gingen noch experimentelle Untersuchungen her, welche Leonhard Weber im Aufträge des Vereins ausführte und welche Messungen der atmosphärischen Elektrizität und Versuche mit Blitzableitern zum Gegenstand hatten („ETZ“ 1886, S. 445; 1888, S. 189; 188J, S 387, 521, 571; 1892, S. 239). Der Unterausschuß hatte auch schon begonnen, sich mit einer Anleitung zur Herstellung von Gebäude - Blitzableitern zu befassen. Allein Krankheit und Tod einiger der hervorragendsten Mitglieder verzögerten die Arbeiten und schließlich löste sich der alte Unter ausschuß auf, um durch einen neuen ersetzt zu werden, der einen Teil der Mitglieder des ersten Unterausschusses und eine Anzahl I neuer Mitglieder enthielt. Dieser neue Unterausschuß stellte sich zunächst die Aufgabe, j bestimmte Vorschriften für die Errichtung der Gebäude-Blizableiter aufzustellen. Er hatte diese Arbeit auch in Angriff genommen unter j besonders thätiger Mitwirkung des Herrn Uppenborn; allein bei den Beratungen des Entwurfes zeigte sich bald, daß man sich über die Einzelheiten der Vorschriften nicht einigen konnte. Ueber die Grund- j läge des Ganzen war zwar keine irgend erhebliche Verschiedenheit der Meinungen vorhanden; allein sobald die Vorschriften bestimmte praktische Gestalt annehmen sollten, ergaben sich starke Gegensätze. Dies führte dazu, die Frage im Verein zu diskutieren, was in der Sitzung vom 25. Mai 1897 unter reger Betheiligung geschah (vgl. „ETZ“ 1897, S. 459).