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Frankfurt a. M., den 1. December 189b. Zeitschrift für die Leistungen und Fortschritte auf dem G-ebiete der angewandten Eiektricitätslehre. Abonnements werden von allen Buchhandlungen und Postanstalten zum Preise von Mark 4.— halbjährlich angenommen. Von der Expedition in Frankfurt a. M. direkt per Kreuzband bezogen: Mark 4.75 halbjährlich. Redaktion: Prof. Dr. G. Krebs in Frankfurt a. M. Expedition: Frankfurt a. M., Kaiserstrasse 10. Fernsprechstelle No. 586. Erscheint regelmässig 2 Mal monatlich im Umfange von 2'U Bogen. Post-Preisverzeichniss pro 1896 No. 2138. Inserate nehmen ausser der Expedition in Frank furt a. M. sämmtliche Annoncen-Expe- ditionen und Buchhandlungen entgegen. Insertions-Preis: pro 4-gespaltene Petitzeile 30 Berechnung für */„ x / 3 , ‘/, und */, Seite nach Spezialtarif. Inhalt: Zur Einführung des elektrischen Stadtbahnbetriehes in Braunschweig. S. 79. — Die therapeutischen Wirkungen elektrischer Ströme in hoher Wechselzahl. S. SO. — Der kom binierte Wechselstrom- und Öleichstromkreis. S. 81. — Das Kupferoxydelement. S. 82. — Klei ne Mitteilungen: Die elektrische Beleuchtung der „Avenue de Opera.“ S. 83. — Elek trische Beleuchtung im Bahnpostdienst. S. 83. — Das Pfullendorfer Elektrizitätswerk. S. 83. — Elektrische Anlage in Herzfelde. S. 83. — Elektrizitätswerk in Thale a. H. S. 83. — Elektrische Beleuchtung der Eisenhahnzüge in Ungarn. S. 84. — Elektrische Beleuchtung in Gottleuba i. S. S. 84. — Elektrizitätswerk in Buffalo, getrieben durch die Kraft der Niagara fälle. S. 84. — Elektrische Akkumulatorbahn in Paris. S. 84. — Unterseeische elektrische Eisenbahn. S. 84. — Elektrische Lokomotive. S. 84. — Elektrischer Kralmbetrieb (Iviel.) S. 84. — Strassenbahn und Elektrizitätswerk Bernburg. S. 84. — Elektrischer Betrieb für Trambahnen. S. 84. — Eine Neuerung im Fernsprechbetrieb. S. 81. — Telephonisches. S. 85. — Tele phonsache. S. 85. — Elektrizitäts-Gesellschaft, vorm. Schuckert, Nürnberg. S. 85. — Die Firma Naeck u. Holsten, Stralsund. S. 85. — Mittelrheinische Elektrizitätsgesellschaft. S. 85. — Deutsche Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, Frankfurt a. M. S. 85. — „Siemens“ elektrische Betriebe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. S. 85. — Koblenzer Strassenbahn-Gesellschaft. S. 85. — Kontinentale Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, Nürnberg. S. 85. — Preisliste über De Khotinsky-Glühlampen der Elektrizitäts-Gesellschaft Gelnhausen m. b. H., Sept. 1898. S. 85. — Die Fabrik elektrischer Glühlampen A. Roeder u. Co. (Berlin-Charlottenburg). S. 85. — Aus dem Geschäftsbericht der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft, Berlin. S. 85. — Sitzung der Internationalen Gesellschaft der Elektrotechniker zu Paris am 4. November 1896. S. 86. — Sitzung des technischen Vereins zu Frankfurt a. M. am 24. November. S. 86. — Der Schlusstermin für Anmeldungen zur Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung'zu Leipzig 1897. S. 87. — Neue Bücher und Flug schriften. S. 87. — Bücherbesprechung. S. 87. — Spezial-Berichte über die diesjährigen Ausstell ungenin Stuttgart, Nürnberg: G. A. Kiesel, Heilbronn, Glocken- giesserei. S. 87. — Joh. Hör, Schramberg (Württ.), Elektrotechnische Werkstätte. S. 88. — Th. Groz u. Söhne in Ebingen (Württ.), Rund- und Strickmaschinen-Nadelfabrik. S. 88. — Heinrich Sch warzenberger, Heilbronn, Putzwollfabrik, Spezialität: Gekämmte Putzbaumwolle. S. 89.— Christian Reisser, Ulm a. D., Instrumenten-Eabrik. S. 89. — A. Neuburger, Oehringen, Elektrotechnische Anstalt. S. 90. — M. Frank, Kassen-Fahrik in Söflingen hei Ulm. S. 90. — Patentliste No. 5. — Börsenbericht. — Anzeigen. Zur Einführung des elektrischen Stadtbahnhetriebes in Braunschweig. Die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft in Berlin, die auch die Finanzierung des elektrischen Betriebes und die Ausdehnung des Bahnnetzes übernimmt, hat mit dem Aushau derselben bereits be gonnen. Die Straßeneisenbahngesellschaft beschloß eine Erhöhung des Grundkapitals um 1 400 000 Mk. und die Aufnahme einer An leihe zum Höehstbetrage von 2 500 000 Mk., die Aktien übernimmt die Elektrizitätsgesellschaft zn 110 pCt., die Obligationen zu 98 pCt. und stellt die Hälfte der neuen Aktien den alten Aktionären zum Uebernahmskurse zur Verfügung. Dem zwischen dem Stadtmagistrate zu Braunschweig und dem Vorstande der Straßeneisenbahn-Gesellschaft mit Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung und im Einvernehmen mit der herzogl. Polizeidirektion und herzogl. Baudirektion abgeschlossenen Vertrage entnehmen wir Folgendes: Die Straßeneisenbahn-Gesellschaft verpflichtet sich, die zur Zeit in der Stadt Brannschweig vorhandene Straßeneisenbahn, deren Be trieb auf vier Linien in Gemäßheit des Vertrages vom 11. Juni 1881 mittels Pferden erfolgt, so zu erweitern und unter Verwendung von Elektrizität als Betriebskraft im Betriebe zu erhalten, daß künftig die in No. 19, Seite 185 dieses Blattes bereits detailliert aufgeführten sechs Linien den Verkehr vermitteln. Abgesehen von den als zweigleisig besonders aufgeführten Strecken bildet das Netz eine eingeleisig ansgebildete Weichenbahn. Die Erlaubnis zur Benutzung der vorstehend bezeichneten Straßen und Plätze zum Betriebe einer Straßeneisenbahn wird bis zum 31. März 1934 erteilt. Während dieser Zeit wird, solange die Gesell schaft die von ihr in diesem Vertrage übernommenen Verpflichtungen in jeder Beziehung vollständig und gewissenhaft erfüllt, weder für die erwähnten, noch für andere in Konkurrenz tretende Linien eine gleiche Erlaubnis an einem anderen Unternehmer erteilt werden. Die Benutzung des für die Gleisanlage, die Aufstellung von Masten und die Verlegung der Speisekabel erforderlichen Straßenterrains wird der Gesellschaft unentgeltlich gestattet. Ueber die Benutzung von Straßen und Plätzen zur Aufstellung von Wartehallen und dergleichen bleibt unter Aufrechterhaltung der diesbezüglich bereits bestehenden Ver träge nähere Vereinbarung für jeden einzelnen Fall Vorbehalten. Die Stadt Brannschweig behält sich das volle und uneingeschränkte Eigen tumsrecht an den Straßenkörper der seitens der Gesellschaft für ihre Bahnanlage benutzten Straßen und Plätze vor und hat demgemäß nach wie vor das Recht, nach freiem Belieben die in Betracht kommenden Straßen zn verändern oder aufzulassen. Sollten neue, an die vorhandenen Linien sich anschließende Straßenbahnen eröffnet werden, so hat sich die Gesellschaft inbetreff des Anschlusses ohne Anspruch auf Entschädigung den Anordnungen des Stadtmagistrats und der herzogl Polizei-Direktion zu unter werfen. Die Gesellschaft ist verpflichtet für den Oberbau, sowohl bei erster Anlage, wie bei der jeweilig nötig werdenden Erneuerung desselben in allen Teilen ein gutbewährtes System zur Verwendung zu bringen, das der Genehmigung des Stadtmagistrats in allen Einzel heiten unterliegt. Zu dem von der Gesellschaft auf ihre Kosten her zustellenden Bahnkörper gehören: Der Raum zwischen den Schienen einschließlich derselben, sowie außerhalb je ein Streifen von 0,50 m Breite und auf den Strecken, auf welchen das Geleis mit der Mittel linie nicht mehr als 1,35 m von der Bordquaderkante entfernt liegt, die ganze dazwischen liegende Fläche. Als Betriebskraft ist Elektrizität zu verwenden; es wird ge stattet, den elektrischen Strom durch oberirdische Leitungen den Motorwagen zuzuführen. Die Gesellschaft ist jedoch auf ent sprechenden Beschluß der städtischen Behörden verpflichtet, nach dem 1. April 1906, jedoch nicht mehr nach dem 1. April 1924, auf ein zelnen, gleichfalls von den städtischen Behörden zu bestimmenden Teilstrecken einen elektrischen Betrieb ohne oberirdische Stromzulei tung einznrichten, wenn ein solches System sich technisch bewährt hat; wenn die Durchführung desselben nicht mit derartigen finan ziellen Aufwendungen verbunden ist, daß solche unter Berücksich tigung der Gesamtverhältnisse der Gesellschaft als eine die Rentabilität derselben dauernd beeinträchtigende anzusehen ist. Der Stadtmagistrat hat im Einvernehmen mit der herzoglichen Polizeidirektion und Baudirektion Entscheidung zu treffen: 1) darüber, oh in den einzelnen Straßen behufs Anbringung der Arbeitsleitung Masten aufgestellt oder dieselbe durch an den Häusern befestigte Quer drahte getragen werden soll; 2) über die Art und Konstruktion der Masten und ihre sichere Aufstellung, über die Stärke und das Material der zu verwendenden Drähte; 3) über die Konstruktion und Ausstattung der Wagen, wobei bestimmt wird, daß deren Breite das Maß von 2,2 m nicht überschreiten darf; 4) über die Anlage und Einrichtung der Kraftstation.