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73 XIV. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU.“ No. 4. 1896/97. kommen die Einnahmen wie bisher der Trambahn zu gut. Betriebs- , kraft und Wagen werden von dem Akkumulatorenwerk ohne Ver gütung gestellt. (Frkf. Ztg.) Akkumulatorbahn (System Watt) in Berlin. Nachdem der Geleisumbau der Berlin-Charlottenburger-Straßenbahn durch den Tier garten beendet, ist der regelmäßige Betrieb wieder aufgenommen worden. Als erster Wagen verkehrte auf dieser Strecke der Akkumulatorenwagen (System Watt), der jetzt täglich vom Depot der Charlottenburger Straßenbahn bis zum Brandenburger Thor fahren wird. Akkumulatorenbetrieb für Lokalbahnen. Von der Wiener Generalrepräsentanz der Hagener Akkumulatorenfabrik Aktien-Gesell- schaft erhalten wir nachstehende Mitteilung: „In Arad haben auf den Geleisen der Vereinigten Arader und Csanader Eisen bahnen dieser Tage grundlegende Versuche mit elektrischen Akku mulatorenwagen stattgefunden, welche in ihren Folgen vielleicht den ganzen Verkehr auf Lokal- und Sekundär-Bahnen umgestalten werden, indem die Versuche gezeigt haben, daß es nunmehr mit Akkumulator wagen möglich ist, auf solchen Bahnen in rationeller Weise den Lasten verkehr vom Personenverkehr zu trennen. Der von der Hagener Akkumulatorenfabrik Aktien-Gesellschaft den Vereinigten Arader und Csanader Eisenbahnen zur Verfügung gestellte Akkumulatorenwagen ist mit einer Geschwindigkeit von 75 km pr. Stunde bei den Versuchen gelaufen, und es hat sich herausgestellt, daß der Unterbau durch diese Geschwindigkeit nicht gefährdet wird, während dort beim Lokomotiv- betriebe in Anbetracht des schwachen Unterbaues die Geschwindigkeit bei 35 km pr. Stunde ihre praktische Grenze erreicht. Die in Arad eröffneten Versuche dienen dem Zwecke, den Kraftbedarf bei ver schiedenen Geschwindigkeiten und bei verschiedenen Witterungsver hältnissen festzustellen. Sobald diese Zahlen, die innerhalb der nächsten vier Wochen gewonnen werden dürften, festgestellt sein werden, soll eine Strecke der Vereinigten Arader und Ösanader Eisenbahnen definitiv mit automobilen Akkumulatorenwagen ausgerüstet werden.“ Elektrische Bahnen in Berlin. Die Firma Siemens u. Halske hat der städtischen Verkehrsdeputation einen neuen Vertragsentwurf überreicht, welcher — soweit städtische Straßen und Plätze in Betracht kommen, — ein Straßenbahnnetz von rund 80 km Bahnlänge umfaßt. Das letztere fällt nur an wenigen Stellen mit den Geleisen der Großen Berliner Pferdebahn-Gesellschaft zusammen, ist aber nirgends auf die Mitbenutzung der erwähnten Geleise über 400 m Länge angewiesen. Nach dem Vertragsentwürfe sollen die im Innern der Stadt und in besonders hervorragenden Straßenteilen hegenden Strecken mit unter irdischer Stromzuleitung oder mit Akkumulatoren betrieben werden. Die Firma verpflichtet sich ferner, bis zu 30 km des geplanten Netzes binnen Jahresfrist, den Rest — 50 km — binnen 2 Jahren nach Erteilung der behördlichen Genehmigung fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen • die Zustimmung für das geplante Straßenbahnnetz wird bis 31. Dezember 1919 beantragt. An Abgaben ist die Firma bereit, nicht nur von der Bruttoeinnahme, wie die Große Berliner Pferdebahn-Gesellschaft, bis zu 10 pCt. ansteigende Beträge zu zahlen, sondern außerdem noch vom Reingewinn über 6 pCt. des Anlage- Kapitals ein Viertel, über 8 pCt. ein Drittel und über 10 pCt. die Hälfte. Für jede durchgehende Wagen Verbindung des geplanten Netzes soll innerhalb der Stadt und nach den angrenzenden Vororten sofort der Zehnpfennig-Tarif eingeführt werden; ferner sollen Umsteige karten zum Preise von 15 Pfg. verausgabt werden, welche dem In haber gestatten, von jedem Punkte des geplanten Netzes einschließlich der Vororte nach jedem anderen zu gelangen. (Umsteigekarten für 10 Pfg. einzuführen, wird für praktisch undurchführbar gehalten, weil dadurch den Fahrgeld-Hinterziehungen und dem Billethandel Vor schub geleistet würde). Daneben sollen auch Schülerkarten und Abonnementskarten zu ermäßigten Preisen — und zwar durch Ver mittelung der Schaffner in den Wagen — verausgabt werden. Ferner will sich die Firma verpflichten, auf Wunsch des Magistrats im Winter eine angemessene Heizung der Wagen einzuführen. Der Ent wurf führt 26 neue Linien auf. (D. Straßen- und Kleinbahn-Ztg.) Elektrische Strassenbahn in Heilbronn. Zum Zweck der Durchführung der elektrischen Straßenbahn von der Kramstraße auf die Allee wurde in der Gemeinderatssitzung von. der Gesell schaft verlangt, daß das Oechslersche Haus bis zum Frühjahr abge brochen sein müsse. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschläge zu und genehmigt, nachdem noch einige Veränderungen vollzogen sind, auch die Bestimmung aufgenommen ist, daß, wenn die Gesellschaft die Bahn nicht ausführt, sie 10,000 Mark Konventionalstrafe an die Stadt zu zahlen hat, endgültig den Vertrag. Der Vorsitzende teilt mit, daß bezüglich des eingeleiteten Zwangsenteignungsverfahrens zum Kramstraßendurchbruch die Schlußverhandlung auf Anfang | November verschoben sei. Bedenken bestehen bezüglich der Expro- j pi’iation nicht, es handle sich nur um die Abschätzung der Gebäude. ; (Aber gerade da scheint es Anstände und Meinungsverschiedenheiten zu geben). — W. W. Elektrische Strassenbahn in Ulm. Entgegen dem Gerücht, die elektrische Straßenbahn könne nicht vor Frühjahr 1897 dem Be trieb übergeben werden, ist jetzt die Eröffnung derselben auf die erste Hälfte des Monats Januar kommenden Jahres bestimmt festge setzt. In 14 Tagen soll der Dampfkessel zur zweiten Dampfmaschine aufgestellt, diese selbst aber von der Firma Kuhn in Berg spätestens Mitte Dezember abgeliefert werden. Die Wagen, die in Nürnberg hergestellt werden, treffen wohl schon früher hier ein. Dann wird es sich ja wohl auch entscheiden müssen, ob das Schaffnersystem angenommen werden soll oder nicht. Ob man in Ulm ohne solche auskommen kann, ist fraglich; denn wenn auch nur an den Halte stellen aus- und eingestiegen werden soll, so ist damit noch nicht gesagt, ob dies immer geschehen wird. Hier, wo nicht, wie in anderen Städten, der Uebergang über die Pferdebahn zur elektrischen Straßen bahn dem Publikum die Benützung derselben erleichtert, kennt dieses die Gefahren gar nicht genügend, die ein Zuwiderhandeln gegen solche Verordnungen mit sich bringt, und wer soll dem Einsteigen während der Fahrt wehren, wenn kein Schaffner da ist; denn der Lenker des Wagens ist bei den engen Straßen und dem lebhaften Verkehr in denselben doch zu sehr in Anspruch genommen, als daß er seine Auf- merksamkeiu teilen könnte. Man hat bis jetzt hier mit allen Ein richtungen stets die Wohlfahrt des Publikums im Auge gehabt; gewiß wird auch in diesem Punkt diese vor der Billigkeit den Ausschlag geben. Elektrische Bahn in Stuttgart. Der Stuttgarter Gemeinderat befaßte sich am 29. Oktober mit der Frage der elektrischen Bahn. Die Direktion lehnt die Umwandlung in den Akkumulaterenbetrieb ab, ist aber bereit, die gefährlichen Masten in der Neckarstraße zu bnseitigen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschläge zu, bedauert aber die einfache Ablehnung der Systemänderung und erklärt es für notwendig, die anderwärts bewährten Sicherheitsvorkehrungen zu be rücksichtigen. Elektrische Strassenbahn in Kaiserslautern. Es ist Aussicht vorhanden, daß in Kaiserslautern eine elektrische Akkumulatorbahn seitens der Kölner Akkumulatorwerke Go 11f r i e d Hagen, Kalk bei Köln, erbaut werden wird. Telephon- und Telegraphenleitungen über Strassen und öffentliche Plätze. Der bekannte Rechtsstreit zwischen der Stadt Breslau und dem Postfiskus darüber, ob der Postfiskus befugt sei, über öffentliche Straßen und Plätze ohne Genehmigung des Magistrats Drähte für die öffentlichen Telegraphen- und Telephon leitungen zu ziehen, ist nunmehr auch vom Öberlandesgericht gegen den Fiskus entschieden worden. Der Fiskus hatte sich auf den Stand punkt gestellt, daß das Telegraphengesetz von 1892 dem Reich ein Verfügungsrecht über die öffentlichen Straßen und Plätze für Tele graphen- und Telephonanlagen verleihe. Der Magistrat dagegen ver trat die Ansicht, daß durch § 14 des erwähnten Gesetzes, der lautet: „Das Reich erlangt durch dieses Gesetz keine weitergehenden als die bisher bestehenden Ansprüche auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, insbesondere über öffentliche Wege und Straßen“, ihm das Verfügungsrecht nicht genommen worden sei. In Anbetracht der Störungen, die Leitungen von Strömen verschiedener Stärke auf ein ander ausüben, müsse er sich das Recht wahren, insbesondere bei Anlage von Privatleitungen vorher deshalb befragt zu werden. Wegen der Anlage solcher Privatleitungen ohne Mitteilung an den Magistrat war dieser gegen den Postfiskus klagbar geworden auf Anerkennung des Grundsatzes, daß der Postfiskus die beanspruchte Befugnis nicht habe, und auf Wiederbeseitigung der angelegten Drahtleitungen. Das Landgericht hatte auch im Sinne des Magistrats am 29. Febr. ent schieden. Auf die eingelegte Berufung des Postfiskus hatte sich nun auch das Oberlandesgericht damit zu befassen, das aber die Berufung des Fiskus verwarf. Es erkannte zunächst, das es sich hier nicht um eine Festsetzung der Grenzen des Hoheitsrechtes handle, sondern eine Eigentumsklage vorliege. Das Eigentum aber sei durch Gesetz für unverletzlich erklärt, und der § 14 des Gesetzes von 1892 betone, daß die Verfügungsrechte des Reiches über fremden Grund und Boden durch dieses Gesetz nicht erweitert würden. Ein Eingriff in das Eigen tum aber liege unzweifelhaft vor und zugleich eine Belästigung. Es stehe fest, daß die Stadt eine Vergrößerung des elektrischen Eisen bahnnetzes beabsichtige, und frühere Prozeßverhandlungen hätten ge zeigt, daß bei solchen Anlagen durch die Kollisionsgefahr bei den verschiedenartigen Leitungen Schwierigkeiten entständen. Die Be lästigung sei nun darin gefunden worden, daß der Fiskus durch frühere Anlegung von Leitungen der Stadt die Pflicht auferlegt habe, Maßregeln zur Abwendung der Kollisionsgefahr zu treffen, während es in der Art des Eigentums begründet sei, daß die Stadt Alles, was ihr hinderlich sein könne, beseitigen dürfe. Telephonverbindung zwischen Petersburg und Moskau. Zwischen Petersburg und Moskau wird eine Telephonverbindung an gelegt. Die Anlagekosten werden auf 400,000 Rubel geschätzt. Elektrizitäts-Gesellschaft in Kiel. Unter der Firma: Baltische Elektrizitätsgescllschaft vorm. Flohr und Devaranne in Kiel hat sich mit einem Grundkapital von 500 000 Mark in 500 Aktien über je 1000 Mark eine Aktiengesellschaft gebildet. Gegenstand des Unter nehmens ist die Uebernahme und Fortführung des in Kiel unter der Firma F. Flohr und Devaranne bestehenden elektrotechnischen Unter nehmens. Die Gesellschaft ist befugt zum Bau, Erwerb und Betrieb elektrischer Beleuchtungs- und Kraftanlagen, zur Verwertung solcher Anlagen, zur Nachsuchung, Erwerbung und Ausnutzung von Conces- sionen dergleichen Anlagen, zur Uebernahme von Vertretungen elek trotechnischer Unternehmungen, sowie zur Beteiligung bei solchen.