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ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAL. No. 24. 1896/97. 291 XIV. Jahrgang triebsführung persönlich verantwortlich ist und dessen Anordnungen für die Betriebsunternehmer verbindlich sind. Die Stadt hat die Anstellung des Betriebsdirektors zu genehmigen, ebenso wie sie jederzeit dessen Entlassung und Ersetzung innerhalb sechs Monaten verlangen kann. Der Betriebsdirektor hat die Obliegenheiten und Rechte, welche gewöhnlich mit der Leitung eines solchen Unternehmens verbunden sind. Die Stadt behält sich vor; a) die alljährliche Ge nehmigung des Betriebsetats; b) die Entscheidung über die Erbauung neuer Linien und über die Einführung anderer Betriebssysteme; c) die Festsetzung der Tarife und Fahrpläne; d) die Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden; e) die Verwendung des Erneuerungs und Reservefonds und die Genehmigung zu Nachtragsausgaben; f) die Erlassung allgemeiner Vorschriften über den Betrieb und das Personal, die Festsetzung der Gehälter und Löhne; g) die Genehmigung der Dienstverträge der Beamten etc.; h) die Gewährung von Frei karten von außerordentlichen Fahrpreisermäßigungen etc.; i) die Ge währung von Tantiemen, Belohnungen und Unterstützungen; k) die Kontrole der gesamten Geschäftsführung; 1) die Entscheidung auf Beschwerden über Anordnungen der Betriebsdirektion; m) die Kontrole der Bearbeitung der Unfallsachen, Rechtsstreitigkeiten etc ; n) die Erteilung des Zuschlages bei Vergebung von Arbeiten über 3000 Mk.; o) an die Kontrole der Geschäftsführung und der Bahnunter haltung, welche auch durch besondere besoldete Beamte vorgenommen werden kann. Die Betriebsunternehmer verpflichten sich, das hiesige Personal der Frankfurter Trambahn-Gesellschaft, mit Ausschluß des Direktors, sofern es nicht freiwillig ausscheidet, am 1. Januar 1893 zu über nehmen und thunlichst lange weiter zu beschäftigen. Insoweit in Folge Umwandlung des Betriebes Entlassungen nicht zu umgehen sind, sollen sie unter thunlichster Vermeidung von Härten vorge nommen werden. Die Bruttoeinnahmen werden auf folgender Grundlage verwendet. Nach Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten erhält die Stadt, die auf vorläufig 293,000 Mk. jährlich ges hätzte Rente an die frühere Trambahngesellschaft Dann bekommt die Stadt zur Verzinsung und Amortisation der von ihr aufgewendeten Anlage kapitalien einschließlich des der Trambahn-Gesellschaft gewährten Abfindungskapitals, einschließlich ferner der Einrichtungskosten des elektrischen Betriebes, sowie der für Erweiterungen, Ergänzungen etc. ausgegebenen Summen d'A pCt aller Anlagewerte. Von dem ver bleibenden Ueberschuß gehen an die Stadt zur Bildung eines Er neuerungs- und Reservefonds jährlich 4 pCt. des angelegten Kapitals ausschließlich des Wertes der Grundstücke. Von dem noch ver bleibenden Ueberschuß erhält die Stadt 95 pCt. und die Betriebs unternehmer 5 pCt. als Entschädigung für Betriebsführung. Den Preis für den zu liefernden elektrischen Strom setzt der Magistrat fest; er soll jedoch nicht höher sein als 10 Pfennige pro Kilowattstunde Wechselstrom, gemessen in der Zentrale. Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Pflasterungskosten, welche durch den Bahnbetrieb veranlaßt werden. Die Vorräte, sowie die Pferde werden von den Betriebsunternehmern zu dem Preise übernommen, welchen die Stadt der Trambahn-Gesellschaft gezahlt hat. Von dem Wert der zum Betrieb erforderlichen Pferde werden jährlich 20 pCt. für Abnützung in Ans/itz gebracht. Das aufgewendete Kapital wird für den 1. Januar 1898 erstmalig und dann vierteljährlich erneut von der Stadt festgestellt. Die Stadt erhält als Abschlagszahlung auf die ihr zufallenden Beträge vierteljährlich bis zum 31 März 1900 je 180,ii(j0 Mk., vom 1. April 1900 bis 31. März 1903 je 250,000 Mk., vom 1. April 1903 ab je 350,000 Mk. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Stadt hat das Recht, den Vertrag auf den 1. April jeden Jahres, spätestens je 12 Monate vorher zu kündigen. Den Betriebsunter nehmern steht ein Kündigungsrecht bis zum 31. März 1903 nicht zu. Nachher haben sie das gleiche Kündigungsrecht wie die Stadt. Die Betriebsunternehmer sind nach den allgemeinen gesetzlichen Vor schriften für den Betrieb des Bahnunternehmens verantwortlich, außerdem haften dieselben der Stadt und dritten Personen für jeglichen Schaden, welcher durch Verschulden ihrer Beamten, Arbeiter oder sonstiger Bediensteten verursacht wird. Nach erfolgter Ge nehmigung des Vertrages haben die Unternehmer eine Kaution von 200,000 Mk. in baar oder Wertpapieren zu hinterlegen. Die Be triebsunternehmer haben vom 31. März 1903 ab das Recht, den Vertrag an eine Betriebsgesellschaft als ihre Reclitsnaehfolgerin zu übertragen, sofern die Stadt in Bezug auf die Form, die Teilhaber und das verantwortliche Kapital dieser Betriebsgesellschaft zustimmt. Die Stadt ist berechtigt, eine Gesellschaft einzusetzen und dieser ihre Rechte an dem Eigentum der Bahn, sowie an dem Vertrag überhaupt zu übertragen. Meinungsverschiedenheiten über die Vertragsaus legung sind möglichst durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Ge richtsstand der Unternehmer für alle aus diesem Vertrage entstehen den Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt a. M. (Frankf. Ztg) Kleine Mitteilungen. Elektrizitätswerk in Ehingen. In der Sitzung der bürgerlichen Kollegien am 24. Juni ist dem Heckenmüller und Stadt rat Maunz in Verbindung mit Ingenieur Klingler von Nagold die Genehmigung zur Errichtung einer Elektrizitätsanlage für Kraft- und Beleuchtungszwecke erteilt worden. Als Preise sind bestimmt: für eine 16 kerzige Lampe 2,5 Pfg. pro Stunde und für solche Abneh mer, die nicht mehr als 4 Lampen installieren, eine Pauschalsumme von 1 Mark für eine Kerzenstärke pro Jahr, für Kraft 2,5 Pfg. für 100 Wattstunden oder für eine Pferdestärke pro 10 Stunden Mark 2.16 mit Rabatt bis zu 5O°/ 0 je nach der Größe des Konsums, also pro Jahr mit 300 Arbeitstagen mindestens Mark 300 für 1 HP. —W. W. Elektrische Anlage in Limburg a. Lahn. In dem mächtigen Klosterbau der Pallotiner ist neuerdings von den Firmen Kuhn-Stutt- gart und Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft-Berlin eine elektrische Anlage für Licht- und Kraftzwecke errichtet worden. 4 bis 5 Elektro motoren dienen zum Betrieb einer Pumpe für die Wasserversorgung, der Waschapparate, der Schlosserei, Schreinerei, Bäckerei und später hin auch der Schriftsetzerei. Die neue elektrische Hafenanlage in Rorschach die aus 12 Bogenlampen mit zusammen 9400 Kerzen besteht, verbreitet ein sehr helles und weithin sichtbares Licht; ein solches von weißer Farbe zeigt jetzt auch der Leuchtturm, während das rote vom andereren Hafenkopf leuchtet. -—W. W. Elektrische Zentrale in Zuffenhausen. Die schon lange schwebende Frage der Errichtung eines Elektrizitätswerkes am hie sigen Platze ist nunmehr einen guten Schritt vorwärts gekommen. Die Firma C. & E. Fein, elektrotechnische Fabrik in Stuttgart, hat von den bürgerlichen Kollegien eine vorläufige Konzession zur Er stellung eines Elektrizitätswerkes erhalten. Die Eröffnung des Be triebes ist für Mitte Dezember ds. Js. in Aussicht genommen worden. Das Werk wird zwei Dampfmaschinen mit je 75 Pferdestärken und zwei ebenso starken Dynamomaschinen, sowie eine Akkumulatoren batterie erhalten. Der Kosten Voranschlag beträgt ca. Mk. 150,000. —W. W. Vom schwarzen Grat, 27. Aug. In Christatshofen berührte der 25 jährige Bauernsohn Georg Kolb, wie er es schon öfters ge- than hatte, im Stalle die leicht zugänglichen Leitungsdrähte für elek trische Beleuchtung und wurde vom Strom in wenigen Minuten ge- tödtet. —W. W. Die Unterpflasterbahn in Berlin. Die Firma Siemens & Halske hat eine Unterpflasterbahn vom Potzdamer Platz zur Schloß brücke in Berlin projektiert, über deren Bau wir Folgendes erfahren: Der unterirdische Tunnel soll von der Spree am Reiehstagsufer bis nach dem Brandenburger Thor gehen. Dadurch wird es ermög licht, die auszuhebenden Erdmassen stets dureh den fertigen Teil des Tunnels auf besonderen Arbeits-Geleisen nach den Spreekähnen und umgekehrt, die zum Bau erforderlichen Beton- und Steinmassen von der Spree aus zur jeweiligen Baustelle zu schaffen, sodaß auf diese Weise die Strecken durch Arbsitsfuhrwerk nicht beansprucht werden. Das Einbauen der Tunnel-Decke erfolgt streckenweise und zwar meist bei Nacht. Wie die elektrische Stadtbahn (Hochbahn), so ist auch ihre Erweiterungslinie (Unterpflasterbahn) nach der Schloß brücke als zweigleisige Normalspurbahn projektiert; die Höhe und Breite des Tunnels (3,3 bezw. 7—8 m) ist etwas größer als die der Budapester Untergrundbahn (2,7 bezw. 6 mj, trotzdem diese um ca. % km länger ist als die Berliner Untergrundbahn. Die aus Stampf- Beton herzustellenden Tunnelwände erhalten eine Stärke von etwa 1 m und werden, wie die Sohle, gegen den Zutritt des Grundwassers durch Asphalt und Filz wasserdicht gemacht. In das Sohlen-Ge- wölbe wird ein Entwässeningskanal eingebaut, dessen Sammelbrunnen im Bedarfsfälle durch elektricli angetriebene Pumpen in die städtische Kanalisation entleert werden können. Die Tunneldecke besteht aus eisernen Trägern, welche in Abständen von je 1 m auf den Seitenwänden ruhen; zwischen den Trägern werden Betonge wölbe eingestampft. Die Leitungen für die elektrische Stromzufüh rung sollen als blanke Schienen in der Decke des Tunnels isoliert aufgehängt werden, und zwar für jedes Geleis eine positive und ne gative. Gegen etwaige Zusammenstöße von Zügen im Tunnel ist eine Block-Einrichtung vorgesehen, welche durch die aus den Haltestellen ausfahrenden Züge selbstthätig in Wirksamkeit tritt, sodaß die durch fahrene Strecke für den nachfolgenden Zug freigegeben, de r ab fahrenden Zug selbst nach rückwärts gedrückt und die folgende Haltestelle von seiner bevorstehenden Ankunft verständigt wird. F. v. S. Die Wannseebahn soll demnächstelektrischenProbebetrieb erhalten. Die darüber geführten Verhandlungen zwischen der Königl. Eisen bahndirektion Berlin und der Firma Siemens & Halske waren nahe daran, völlig abgebrochen zu werden, weil im Ministerium der öffent lichen Arbeiten der Wunsch rege geworden war, daß noch eine zweite Firma an den Versuchen beteiligt werden möchte. Nachdem nun die Firma Siemens & Halske die Schwierigkeiten dargelegt, welche ihr aus der Zulassung eines zweiten Unternehmers erwachsen würden, hat wie Berliner Blätter berichten, der Minister Thielen angeordnet,