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Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 11.1893/94
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-18940000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-18940000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 11.1893/94
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Sachregister VII
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 12
- Ausgabe No. 3 23
- Ausgabe No. 4 32
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 69
- Ausgabe No. 9 77
- Ausgabe No. 10 85
- Ausgabe No. 11 94
- Ausgabe No. 12 103
- Ausgabe No. 13 112
- Ausgabe No. 14 122
- Ausgabe No. 15 130
- Ausgabe No. 16 138
- Ausgabe No. 17 146
- Ausgabe No. 18 156
- Ausgabe No. 19 165
- Ausgabe No. 20 175
- Ausgabe No. 21 185
- Ausgabe No. 22 195
- Ausgabe No. 23 203
- Ausgabe No. 24 213
- Beilage Patent-Liste No. 1 -
- Beilage Patent-Liste No. 2 -
- Beilage Patent-Liste No. 3 -
- Beilage Patent-Liste No. 4 -
- Beilage Patent-Liste No. 5 -
- Beilage Patent-Liste No. 6 -
- Beilage Patent-Liste No. 7 -
- Beilage Patent-Liste No. 8 -
- Beilage Patent-Liste No. 9 -
- Beilage Patent-Liste No. 10 -
- Beilage Patent-Liste No. 11 -
- Beilage Patent-Liste No. 12 -
- Beilage Patent-Liste No. 13 -
- Beilage Patent-Liste No. 14 -
- Beilage Patent-Liste No. 15 -
- Beilage Patent-Liste No. 16 -
- Beilage Patent-Liste No. 17 -
- Beilage Patent-Liste No. 18 -
- Beilage Patent-Liste No. 19 -
- Beilage Patent-Liste No. 20 -
- Beilage Patent-Liste No. 21 -
- Beilage Patent-Liste No. 22 -
- Beilage Patent-Liste No. 23 -
- Beilage Patent-Liste No. 24 -
-
Band
Band 11.1893/94
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- Elektrotechnische Rundschau
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190 ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. No. 21. 1893/94. XI. Jahrgang. läge des Scheinwerfers, der Farbe des Ziels etc. abhängig und ändert sich mit dem Zustande der Atmosphäre, der Bevölkerung und dem Mondlichte. Da das vom Scheinwerfer verbreitete Licht mit zunehmender Entfernung rasch an Stärke | verliert, so ist man genötigt, denselben so nahe als möglich am Strande aufzu stellen ; nichtsdestoweniger ist kaum vorauszusetzen, daß er sich näher am feind lichen Objekte befinden werde, als die dasselbe beschießende Batterie. Als feststehend kann betrachtet werden, daß die zum Absuchen des Hori zontes und die bei Minenlinien verwendeten Scheinwerfer in möglichst geringer Höhe über dem Meeresspiegel aufgestellt werden müssen. Hierdurch wird man bei der ersterwähnten Verwendung davon enthoben, mit der Aenderung der j Seitenrichtung auch die Inklination zu verändern, und es wird den sogen, „todten Winkeln“, die eine unbeleuchtete, längs des Strandes sich hinziehende Zone er zeugen, vorgebeugt. Bei den Scheinwerfern hingegen, die den Vormeistern die j Ziele zu beleuchten haben, ist eine hohe Installierung anzustreben, da durch j letztere eine Inklination des Lichtkegels bedingt wird, was zur Folge hat, daß ein größerer Seeraum beleuchtet wird, ferner daß sich manchmal Gelegenheit er- giebt, das Deck eines sich nähernden Schilfes zu beleuchten, welches vermöge [ seiner hellen Farbe den Vormeistern der Landbatterie einen guten Zielpunkt Bietet, j Ueber den Gebrauch der Scheinwerfer zur Küstenverteidigung sind die j Meinungen sehr geteilt. Als feststehend gilt, daß es die schlechteste Maßnahme wäre, die Lenkung des Lichtkegels und die Ausnützung des Scheinwerfers dem- l jenigen zu übertragen, der die Richtmechanismen zu bedienen hat. Eine ideale Einrichtung wäre es, wenn diese Lenkung auf kürzestem Wege durch einen in j entsprechender Entfernung, abseits vom Scheinwerfer stehenden Beobachter, be wirkt werden könnte ; da dies aber nicht ausführbar erscheint, wird man genötigt sein, zwischen dem Beobachter und den Leuten, welche den Scheinwerfer be- | dienen, eine telegraphische oder telephonische Verbindung herzustellen. In den meisten Fällen dürfte man sich der letzteren bedienen, da eine zweckmäßige Lenkung des Scheinwerfers keinen Zeitverlust duldet. Ein für die Küstenverteidigung bestimmter Scheinwerfer hat folgenden Zwecken zu dienen: 1) Absuchen des Horizontes nach feindlichen Schiffen innerhalb eines j bestimmten Sektors. 2) Unausgesetztes Anleuchten derselben, sobald sie entdeckt sind. Um den Scheinwerfer zum Absuchen des Horizontes zu benutzen, soll man demselben eine, der Höhe seines Standpunktes angepaßte Depression geben, in folge deren der Lichtkegel auf der Wasserfläche eine Ellipse bildet, deren große, in der Richtung des Leuchtkegels liegende Achse eine Länge von 3000 m auf weist. Es erübrigt sodann nur Winkelbewegungen mit dem Scheinwerfer vorzu nehmen, wobei der abzusuchende Sektor allmählich vom Leuchtkegel über strichen wird. Die Winkelgeschwindigkeit des Scheinwerfers müsse derart bemessen sein, daß ein Schiff, welches den Sector mit 1(5 Knoten Fahrgeschwindigkeit in der Sehnenrichtung auf 150G m von der Lichtquelle durchschneidet, sowohl bei der Hin- als bei der Herbewegung' des Apparates vom Lichtkegel erreicht wird. Sollte dies eine allzu rasche Drehung des Scheinwerfers bedingen, so müste } der ihm zugewiesene Sektor verkleinert werden. Prinzipiell sollte die Winkel- Öffnung der Sektoren 00° nicht überschreiten. Eine wirksame Ausnutzung der Scheinwerfer wird nicht zu erlangen sein, j bevor man dieselben nicht von einem entfernten Punkte aus wird richten können, j Die Scheinwerfer einer Seefestung sind nur in Funktion zu setzen, wenn ein \ Rundenboot oder ein Eklairum das Herannahen des Feindes meldet. Es ist zu vermeiden, dem Feinde andere Lichter, z. B. Leuchtfeuer, Hafenfeuer, Lichter | in Wohnungen etc. zu zeigen, die ihm zur Orientierung dienlich sein könnten. ! Man könnte zwar den Einwurf machen, daß eine solche Maßnahme auch den J eigenen Schiffen die Einfahrt in den befestigten Hafen erschwert, doch muß von diesen eine bessere Lokalkenntnis vorausgesetzt werden; außerdem kann man ihr | Einlaufmanöver durch provisorisch aufgestellte Laternen unterstützen. Die vor geschobenen kleineren Fahrzeuge und Torpedoboote der mobilen Verteidigung sollten mit 40 cm Scheinwerfern versehen sein, während die Rundenboote zur Bewachung der Minensparren mit Scheinwerfern von 35 cm Durchmesser auszu- | rüsten wären. F. v. S. Elektrische Untergrundbahn durch die Andrässystrasse in Budapest Die Stadtbahnuntcrnehmung und die Straßenbahngesellschaft haben dem Magistrat eine überaus interessante Eingabe betreffs Führung einer elektrischen Untergrundbahn, von der Dreißigsgasse via Waitznergasso und Andräßystraße in das Stadtwäldchen, überreicht. Nachdem der Handelsminister die schleunigste Verhandlung dieser Angelegenheit verlangte, passierte dieselbe diese Woche ; sämtliche Kommissionen und wurden die vereinbarten Konzessions- [ bedingungen auch von der Generalversammlung des hauptstädtischen Munizipalausschusses befürwortet und dem Handelsminister unter breitet, wo die Sache keine Schwierigkeiten mehr haben wird, sodaß j der Bau binnen Kurzem in Angriff genommen werden kann. Die Bahn wird durchgehends zweigeleisig sein und soll normal- spurig ausgeführt werden, sodaß erforderlichen Falles die Wagen j auch auf bestehende oder neu zu erbauende Straßenbahnen im J Anschlüsse an die Untergrundbahn übergeben werden können. Bei einer Betriebslänge von 3.3 km wird sie zehn Haltestellen haben, deren neun im Tunnel liegen, während die zehnte im Straßenniveau liegt, welches aut einer 113 m langen Rampe mit einer Steigung von 13.88 pro Mille erstiegen wird. Die Breite des Tunnels ist mit 6 m, die Höhe mit 2.65 m be messen, und wird dasselbe aus Beton und Eisenträgern erbaut werden. Die größte vorkommende Steigung beträgt 15.28 pro Mille; die schärfsten vorkommenden Kurven haben 40 m Halbmesser. Der Strom wird aus einer Entfernung von ca. 1 km zugeleitet. Die Slromzuleitung längs der Bahn soll in der Weise bewirkt werden, daß an den Seitenwänden des Tunnels für jedes Geleise ein Leitungswinkeleisen mittels Isolatoren befestigt wird, von welchem die Wagenmaschinen den erforderlichen Strom mittels Strom abnehmer, welche unten seitlich am Wagen befestigt sind, zugeführt erhalten. Die Rückleitung des Stromes soll durch die Schienen der Bahn erfolgen. Die Haltestellen sollen, wie die meisten Haltestellen der Londoner Stadtbahnen, derart angebracht werden, daß im Tunnel beiderseits außerhalb cler Geleise je eine Plattform von 3 m Breite angelegt wird, welche ebenso wie das Geleise, an welchem sie liegen, nur für eine Fahrrichtung dienen. Die Plattformen liegen 0.25 m über der Schienenoberkante, sodaß man in den Wagen hinein nur einen Schritt von 15 cm Steigung zu machen hat. Um von der Straße auf die Plattformen zu gelangen sind 19 Stufen erforderlich. Die Stiegen sollen 1.5 m breit gemacht werden; die Stiegenlöcher werden 3 m lang sein und sollen in der Straße durch geschmackvolle in Eiseu und Glas ausgeführte Schutzhütten überdacht werden. Die Beleuchtung der Räume und Wagen soll mit Glühlampen in auskömmlicher Weise erfolgen. Die Lüftung ist in der Weise gedacht, daß in jeder Wagenabt nlung an jeder Seite ein elektrisch angetriebener Ventilator eingesetzt ist, welcher während der Fahrt steht, dagegen bei der Einfahrt in die Haltestellen, welche un mittelbar mit der freien Luft in Verbindung sind, selbstthätig ein geschaltet und bei der Ausfahrt aus den Haltestellen ebenso wieder ausgeschaltet wird. Die Bekanntgabe der Haltestellen erfolgt durch Tafeln, auf welchen bei der Ausfahrt der Wagen aus einer Haltestelle selbst thätig der Name der folgenden Haltestelle erscheint. Es sollen nur einzelne Wagen in Zwischenräumen von zwei Minuten fahren, und kann mit Sicherheit auf eine die Aufenthalte in den Haltestellen einschließende Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km pro Stunde gerechnet werden. Der Betrieb der elektrischen Untergrundbahn soll der denkbar flotteste und pünktlichste sein. Sobald sich der Wagen einer Haltestelle nähert, werden durch einen im Geleise angebrachten Mitnehmer die Wagenmaschinen selbstthätig ausgeschaltet und die elektrischen Bremsen in Wirksamkeit gesetzt. Der Wagenführer hat mit seiner Handbremse nur nachzuhelfen, daß der Wagen an der Plattform der Haltestelle genau an der bestimmten Stelle hält. Sobald der Wagen steht, öffnen sich selbstthätig die Wagenthüren an der Seite der Plattform. Gleichzeitig werden selbstthätig die Bremsen ausgelöst. So lange eine Wagenthür geöffnet bleibt, kann der Wagen nicht in Bewegung gesetzt werden. Sobald beide Wagen thüren geschlossen sind, werden die Wagenmaschinen selbstthätig eingeschaltet. Die ganze Bahnstrecke ist zwischen den Haltestellen in Blocks von ca. 100 m Länge eingeteilt. Die Blockierung soll derart ein gerichtet werden, daß der nachfolgende Wagen selbstthätig aus geschaltet und gebremst wird, bevor er in einen Block einfährt, in welchem sich noch ein vorhergehender Wagen befindet. Mit all diesen Einrichtungen ist die unbedingte Sicherheit gegen Unfälle jeder Art gewährleistet, sodaß der ganze Betrieb selbst ständig wie ein Uhrwerk ablaufen und das Eingreifen der Beamten gar nicht bedürfen wird. Die Bahn wird bis zur Eröffnung der Milleminmsausstellung im Jahre 1896 eröffnet und dem allgemeinen Verkehr übergeben werden und Budapest wird durch sie um eine Sehenswürdigkeit reicher, wie sie keine zweite Stadt der Welt zu bieten vermag. V. Elektrische Strassenbahn in Berlin. In der Voraussetzung, daß während der Gewerbeausstellung im Jahre 1896 die bestehenden Verkehrsmittel nach dem Treptower Parke nicht ausreichen werden, will die Firma Siemens & Hals ko aus dem Mittelpunkte der Stadt heraus, nämlich von dem Platze hinter dem Opernhause ausgehend nach dem Treptower- Ausstellungs - Park eine elektrische Straßenbahn auf ihre Kosten anlegen und hat beim Magistrat einen Antrag zur Genehmigung des Projektes eingereicht. Sie will die Bahn nicht mit oberirdischer Luftleitung zur Ausführung bringen, sondern mit unterirdischer elektrischer Stromleitung nach dem Muster der elektrischen Straßenbahn in Budapest, die sich nunmehr schon seit fünf Jahren in jeder Beziehung glänzend bewährt hätte. Elektrischer Strassenbahnbetrieb in Barmen. Die Stadtverordneten beschlossen, die Pferdebahngesellschaft Elberfeld-Barmen aufzufordern, die Pferdebahn in eine elektrische Straßenbahn umzuwandeln. Das Verlangen stützt sich auf den Konzessiousvertag, in welchem die Pferdebahngesellschaft die Ver pflichtung übernommen hat, Verbesserungen, die sich im Laufe der Jahre im Straßenbahnbetrieb als wünschenswert herausgestellt haben, einzuführen. Mit dem Bau der elektrischen Strassenbahn von der Cleverstraße (Theater, Centralhötel) bis Heckinghausen wird am 20. d. Mts. begonnen werden. Der Unterbau muß vertragsmäßig in sieben Wochen fertig gestellt sein, so daß dann sofort mit dem Legen des Geleises angefangen werden kann. Die Strecke wird eingeleisig; doch werden vier Ausweichgeleise angelegt. Aus dem Erzgebirge. Wie rasch sich auch kleine Industrieorte des Erz gebirges die Erfindungen der Neuzeit zu Nutze machen, das beweisst die That- sache, dass Olbernhau elektrische Straßenbeleuchtung eingeführt hat und daß zwei andere, noch viel kleinere Orte, nämlich Grünhainichen und Borstendorf darin bald nachfolgen werden. Die Aktiengesellrchaft Schwartzkopff-Berlin forderte 553 000 Mk. und Siemens & Halske 820 000 Mk.
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