Suche löschen...
Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 11.1893/94
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-18940000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 11.1893/94
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Sachregister VII
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 12
- Ausgabe No. 3 23
- Ausgabe No. 4 32
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 69
- Ausgabe No. 9 77
- Ausgabe No. 10 85
- Ausgabe No. 11 94
- Ausgabe No. 12 103
- Ausgabe No. 13 112
- Ausgabe No. 14 122
- Ausgabe No. 15 130
- Ausgabe No. 16 138
- Ausgabe No. 17 146
- Ausgabe No. 18 156
- Ausgabe No. 19 165
- Ausgabe No. 20 175
- Ausgabe No. 21 185
- Ausgabe No. 22 195
- Ausgabe No. 23 203
- Ausgabe No. 24 213
- Beilage Patent-Liste No. 1 -
- Beilage Patent-Liste No. 2 -
- Beilage Patent-Liste No. 3 -
- Beilage Patent-Liste No. 4 -
- Beilage Patent-Liste No. 5 -
- Beilage Patent-Liste No. 6 -
- Beilage Patent-Liste No. 7 -
- Beilage Patent-Liste No. 8 -
- Beilage Patent-Liste No. 9 -
- Beilage Patent-Liste No. 10 -
- Beilage Patent-Liste No. 11 -
- Beilage Patent-Liste No. 12 -
- Beilage Patent-Liste No. 13 -
- Beilage Patent-Liste No. 14 -
- Beilage Patent-Liste No. 15 -
- Beilage Patent-Liste No. 16 -
- Beilage Patent-Liste No. 17 -
- Beilage Patent-Liste No. 18 -
- Beilage Patent-Liste No. 19 -
- Beilage Patent-Liste No. 20 -
- Beilage Patent-Liste No. 21 -
- Beilage Patent-Liste No. 22 -
- Beilage Patent-Liste No. 23 -
- Beilage Patent-Liste No. 24 -
-
Band
Band 11.1893/94
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 20. 1893/94. 6. Juni 1894 stattgefunden. Herr Key machte eine Mitteilung über die Messung des industriellen Wirkungsgrades eines elektrischen Motors von 720 Pf. — Herr E. Hospitalier beschrieb die letzte Type eines elektrischen Zählers mit Silberfaden von M. G r a s s o t. — Herr Larnande sprach alsdann über die Glühlichtlampe, ihre beste Ausnutzung und den heutigen Stand ihrer Fabrikation. P. N. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft Berlin. In der neuliehen Aufsichtsratssitzung wurde die Mitteilung gemacht, daß die Gesell schaft ihr Vertragsverhältnis zu der Firma Siemens & Halske gelöst hat. Dasselbe war im Jahre 1887 geschlossen worden und zwar auf 10 Jahre, so daß der Vertrag noch 3 Jahre zu laufen hätte. Für die vorzeitige Lösung zahlt die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft der Firma Siemens & Halske eine Entschädigung, welche sich nach einer Angabe des „Berk Lok.-Anz.“ nicht weit über 600000 Mark stehen soll. Dabei habe aber die Gesellschaft infolge bestimmter Abmachungen die Aussicht, den jetzt zu zahlenden Betrag bezw. einen Teil desselben im Laufe der Jahre von der Firma Siemens & Halske zurückvergütet zu erhalten. Nach dem jetzt gelösten Vertrag zwischen beiden Firmen wurde bekanntlich der Bau und Betrieb von Centralstationen im In- und Auslande durch Cooperation beider Firmen bewirkt und auf dem Gebiete der isolierten Anlagen wurden die der Ausdehnung der eigenen Fabrikations tätigkeit der Gesellschaft entgegenstehenden Schranken beseitigt; überdies wurde in der Glühlampenfabrikation eine Preiskonvention getroffen. Wie das „Berl. Tagebl.“ mitteilt, ist die Firma Siemens & Halske auch der bisherigen Verpflichtung enthoben worden, alle Konzessionen, die sie erwirbt, der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft zum Kaufe anzubieten. In Bezug auf die Kabellieferungen sei ein neues Arrangement getroffen worden, welches für die Allg. Elektrizitäts-Gesellschaft vorteilhaft sein dürfte. Die Lösung des Verhältnisses zwischen den beiden Parteien sei in freundschaftlicher Weise von Statten gegangen und erfolgt, weil sie für beide Teile als zweckmäßig angenommen wurde. Wichtige Entscheidung in amerikanischen Patentange legenheiten. Der Patent-Anwalt, Herr Franz Haßlacher in Frankfurt a. M. teilt uns mit: Der Appellhof der vereinigten Staaten hat in Sachen der Uebertragung amerikanischer Patente eine hoch wichtige, den bisherigen Anschauungen zuwiderlaufende Entscheidung gefällt. Ein amerikanisches Patent kann bekanntlich nur auf den Namen Desjenigen genommen werden, der schwört, daß er der Erfinder, des zu patentierenden Gegenstandes sei. Firmen können also als solche ein amerikanisches Patent nicht nachsuchen, dies muß vielmehr auf den persön- lichenNamendesjenigenihrerlnhaber oder Angestellten geschehen, welcher die Erfindung wirklich gemacht hat. Auch Derjenige, welcher eine Er findung mit dem Rechte der Patentierung auf seinen Namen von einem Dritten gekauft hat, und in den allermeisten Staaten auch die Patentierung direkt auf seinen Namen bewirken kann, ist gezwungen, das amerikanische Patent auf den Namen jenes Dritten zu nehmen. In allen diesen Fällen wird — was nach dem amerikanischen Patent gesetz zulässig ist — das Patent sofort bei der Anmeldung auf den Namen der Firma oder des Käufers übertragen und um diese Ueber tragung dem amerikanischen Patentamte zu notifizieren und deren Eintragung in die Patentrolle bewirken zu lassen, genügt die Ein reichung einer von dem Erfinder und einem Zeugen unterschriebenen, weiter aber nicht beglaubigten Uebertragungsurkunde. Während nun bisher angenommen wurde, daß diese nicht beglaubigte vom Patentamte registrierte Uebertragungsurkunde im Streitfälle auch vor Gericht Geltung habe (und die niederen Gerichte sind bisher stets dieser Ansicht beigetreten,) hat nunmehr der Appellhof der Ver einigten Staaten in einer von der „American Cable Railway Co.“ gegen den Major der Stadt New-York angestrengten Prozesse ent schieden, daß eine solche Uebertragungsurkunde wohl für die Registierung der Uebertragung durch das Patentamt genüge, ge richtliche Beweiskraft aber nicht habe. Diese Entscheidung ist von ganz eminenter Bedeutung namentlich auch für die große Anzahl deutscher Firmen, deren amerikanische Patente auf den Namen von Angestellten lauten und, wie üblich, nur durch einen einfachen nicht amtlich beglaubigten Akt übertragen waren. Alle diese Firmen können in Zukunft Rechte aus den ihnen so übertragenen Patenten vor Gericht nicht eher geltend machen, als bis sie eine amtlich be glaubigte Uebertragungsurkunde beibringen können. Sie werden also gut thun, die in ihren Händen befindlichen Urkunden nach träglich von dem Cessionär vor einem amerikanischen Konsul be stätigen zu lassen, in Zukunft aber bei der Patentnahme dafür Sorge zu tragen, daß die Uebertragungsurkunde vor dem Konsul vollzogen werde. Geh. Postrat Grawinkel Am 6. Juni ist der Geheime Postrat Grawinkel im Alter von 49 Jahren verschieden. Der Verstorbene, welcher früher mehrere Jahre der Oberpostdirektion Frankfurt a. M. als Postrat angehörte und sich überall großer Beliebtheit erfreute, war ein hervorragender Telegraphen - Ingenieur, dem die Telegraphie und die Elektrotechnik viele wertvolle Arbeiten und Untersuchungen verdankt. (Lehrbuch der Telephonie. Ueberstezung von Thompsons „Dynamomaschine“ und von „Der Elektromagnet“). Im Jahre 1886 übernahm er, zugleich mit Prof. Dr. Krebs, die Redaktion der „Elektrotechnischen Rundschau“ von Hofrat Stein (4. Band), die ein Jahr darauf Prof. Krebs allein weiter führte. — Erst 42 Jahre alt, wurde er L887 ins Reichspostamt berufen und ihm dort die Leitung der Telegraphen - Ingenieurschule übertragen. 1891 wurde er zum Geheimen Postrat und Vortragenden Rat im Reichspostamt ernannt. Verhältnismäßig jung gelangte Grawinkel, da er eben ein tüchtiger Beamter war und vollständige Universitäts studien für das mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrfach absolviert hatte, zu einer hohen Stellung im Reichsdienst. Nicht lange sollte er in dieser Stellung verbleiben, im besten Mannesalter mußte er, ebenso wie sein Vorgänger in der letzten Stellung, Gebeimrat Maßmann, aus dem Leben scheiden. In Frankfurt gehörte Grawinkel mehrere Jahre dem Vorstande der Elektrotechnischen Gesellschaft an und hat in den Sitzungen dieses Vereins, sowie im Physikalischen Verein des Oefteren interessante Vorträge gehalten, die sich durch ihre Gründlichkeit auszeichneten. Im Jahre 1891 kam Grawinkel auf kurze Zeit nach Frankfurt, um die Aufstellung der Ausstellungs- Gegenstände der Reichs -Telegraphen -Verwaltung in der elektrischen Ausstellung zu leiten, nachdem er vorher auch schon im Interresse der Ausstellung thätig gewesen war und als Vertreter des Reichs postamtes den Versuchen in Oerlikon für die Lauffen - Frankfurter Kraftübertragung beigewohnt hatte. Der Verstorbene war, als das neue Telegraphengesetz im Reichstag zur Verhandlung stand und auch sonst in Vorträgen und Publikationen bekanntlich sehr lebhaft für den weitgehendsten Schutz der Telegraphen- und Telephonleitungen gegenüber den Starkstromleitungen eingetreten. Alle Diejenigen, die mit Grawinkel in näherem Verkehr standen und die seine wissen schaftlichen Leistungen zu würdigen Gelegenheit hatten, werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Neue Bücher und Flugschriften. Eöppl, Prof. Dr. A. Einführung in die Maxwellsche Theorie der Elektrizität. Mit einem einleitenden Abschnitte über das Rechnen mit Vektorgrößen in der Physik. Leipzig. B. G. Tenbner. Preis 10 Mk. Laffargue, J. Manuel de l’ouvrier monteur electricien. Resume des notes recueillies au cours d’elektricite pratique fait au syndicat general des cbauffeurs- mecaniciens de Prance et d’Algerie. Deuxieme edition. Paris. Berh. Tignol. Warmbrunn, Quilitz & Co., Berlin. Galvanisches Element, System Oppermann. E. de la Sauce & Kloss (Berlin). Berliner Bauanstalt für Eisenkonstruktionen, Fabrik für Trägerwellblech und Rolljalousien. Bücherbesprechung. Holtzt, Alfred, Direktor des Technikums Mittweida, im Verein mit H. Vieweger und H. Stapelfeidt (Lehrer der Physik und Elektrotechnik). Die Schule des Elek trotechnikers. Lehrhefte für angewandte Elektrizitätslehre. 40 Hefte ä 75 Pf. Heft I: Der galvanische Strom und seine Gesetze. Leipzig, Moritz Schäfer. Das erste Heft dieser „Schule des Elektrotechnikers“, verfaßt von Lehrern an dem altbewährten Technikum zu Mittweida, enthält einen Teil der Gesetze des galvanischen Stromes in ebenso einfacher wie klarer Darstellung. Zahlreiche gutgewählte Aufgaben mit Lösungen, dienen vortrefflich dazu, um die vorge tragenen Lehren zur vollen Klarheit zu bringen. Zu rühmen ist die ausführ liche Darstellung, umsomehr, als diese „Schule“ für Solche bestimmt ist, welche keine höheren Studien machen wollen und denen, da sie noch in jugendlichem Alter stehen, mit einer knappen Darstellung nicht gedient ist. Aus einer Reihe von Versuchen mit Zuhilfenahme einfacher Rechnungen werden die Gesetze des galvanischen Stromes abgeleitet. Alle Definitionen und Erläuterungen finden wir scharf und dem Zustand der heutigen Elektrizitätslehre entsprechend. Ebenso sind die Beweise kurz und bündig. S. 23 hätte man den Satz, daß bei n hinter^ einandergeschalteten Elementen die Spannungsdifferenz an den Polen n mal so groß ist wie bei einem Element, kürzer so führen können: Wenn mehrere Ge fälle (elektromotorische Kräftel hintereinander folgen, so ist das Gesamtgefälle gleich der Summe der einzelnen Gefälle. (Das Prinzip von Helmholtz, daß alle Ge fälle [E. M. Ke.] in einem Stromkreis an einen Punkt verlegt werden können, leitet sich ebenso einfach in dieser Weise ab: Es ist einerlei, ob mehrere Ge fälle in Abständen aufeinander folgen, oder ob man an irgend einem Punkt des Kreises ein Gefälle gleich der Summe aller einzelnen anbringt.) Auch auf S. 29, Zeile 2 von unten könnte man kürzer so rechnen: m : n = \JJL*L : l/^JL = . l/_Z_ = w : W. VW V w VW VWN Noch bemerken wir, daß das Studium des Werkes erleichtert würde, wenn die einzelnen langen Kapitel in kürzere Abtheilungen zerschnitten wären; man wüßte dann besser, wo man einmal absetzen könnte. Wenn die folgenden Hefte dasselbe leisten, wie dieses erste, so kann dem Werk die beste Empfehlung mit auf den Weg gegeben werden. Kr. Favarger, A., Ingenieur. Die Elektrizität und ihre Verwendung zur Zeitmessung. Autorisierte Uebersetzung nach der 2. französischen Auflage von M. Loeske. Mit 139 Textzeichnungen. Bautzen, Emil Hübner. Preis Mk. 7. Dieses in französischer Sprache bereits in zweiter Auflage erschienene Werk bietet eine umfassende Darstellung der elektrischen Zeitmessung. Nach einer leichtverständlichen Einleitung über die Grundlehren der Elektrizität, so- j weit sie hier in Betracht kommen, wird im 1. Kapitel die elektrische Uhr macherei und im 2. Kapitel alles Bemerkenswerte über elektrische Re gist rie rapparate behandelt. Es dürfte kaum einen, die eigentlichen elek* trischen Uhren oder die Registrieruhren betreffenden Gegenstand geben, der hier nicht eine gründliche Erörterung gefunden hätte. Leichtverständliche und gründliche Behandlung des ganzen Stoffes zeichnen das Werk vorteilhaft aus. Kr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)