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Elektrotechnische Rundschau
- Bandzählung
- 11.1893/94
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Mag:A434
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507861434-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507861434-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507861434-18940000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Elektrotechnische Rundschau
-
Band
Band 11.1893/94
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Sachregister VII
- Ausgabe No. 1 1
- Ausgabe No. 2 12
- Ausgabe No. 3 23
- Ausgabe No. 4 32
- Ausgabe No. 5 40
- Ausgabe No. 6 50
- Ausgabe No. 7 59
- Ausgabe No. 8 69
- Ausgabe No. 9 77
- Ausgabe No. 10 85
- Ausgabe No. 11 94
- Ausgabe No. 12 103
- Ausgabe No. 13 112
- Ausgabe No. 14 122
- Ausgabe No. 15 130
- Ausgabe No. 16 138
- Ausgabe No. 17 146
- Ausgabe No. 18 156
- Ausgabe No. 19 165
- Ausgabe No. 20 175
- Ausgabe No. 21 185
- Ausgabe No. 22 195
- Ausgabe No. 23 203
- Ausgabe No. 24 213
- Beilage Patent-Liste No. 1 -
- Beilage Patent-Liste No. 2 -
- Beilage Patent-Liste No. 3 -
- Beilage Patent-Liste No. 4 -
- Beilage Patent-Liste No. 5 -
- Beilage Patent-Liste No. 6 -
- Beilage Patent-Liste No. 7 -
- Beilage Patent-Liste No. 8 -
- Beilage Patent-Liste No. 9 -
- Beilage Patent-Liste No. 10 -
- Beilage Patent-Liste No. 11 -
- Beilage Patent-Liste No. 12 -
- Beilage Patent-Liste No. 13 -
- Beilage Patent-Liste No. 14 -
- Beilage Patent-Liste No. 15 -
- Beilage Patent-Liste No. 16 -
- Beilage Patent-Liste No. 17 -
- Beilage Patent-Liste No. 18 -
- Beilage Patent-Liste No. 19 -
- Beilage Patent-Liste No. 20 -
- Beilage Patent-Liste No. 21 -
- Beilage Patent-Liste No. 22 -
- Beilage Patent-Liste No. 23 -
- Beilage Patent-Liste No. 24 -
-
Band
Band 11.1893/94
-
- Titel
- Elektrotechnische Rundschau
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84 XI. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU.“ No. 9. 1893/94. Breslauer elektrische Strassenbahn. In der neulich statt gehabten Aufsichtsrat-Sitzung wurde für das seit einem halben Jahr in Betrieb befindliche Unternehmen eine befriedigende Verkehrs-Ent wickelung konstatiert und in Aussicht gestellt, daß der mit 4°/o garantierte erste Dividenden-Coupon (für die Zeit vom ersten Ein zahlungstage bis 31. d. Mts.) voraussichtlich mit 4 a / 3 °/ 0 eingelöst werden könne, wobei noch eine angemessene Vermehrung des Wagen parkes aus den freien Ueberschüssen der Gesellschaft vorgesehen ist. Elektrizität zur Reinigung von Zuckerrübensaft. In einigen französischen Rübenzuckerfabriken wurde von Lippmann ein elektrisches Verfahren zur Reinigung des Rübensaftes beobachtet. Es wird dabei der ausgelaugte Saft mit einem elektrischen Strome von 30 bis 40 Ampere bei 4 bis 5 Volt Spannung behandelt. Als Elektroden dienen zwei Zinkplatten. An der Anode scheidet sich ein dicker Schlamm ab, der sich allmählich zu Boden setzt. Der elektrische Strom bewirkt nämlich ein rasches Gerinnen der Eiweifistoffe, welche andere den Saft verunreinigende Substanzen umhüllen und mit niederschlagen. Ferner ver bindet sich das entstehende Zinkoxyd ebenfalls mit den im Saft befindlichen organischen Substanzen, und der sich absetzende Schlamm enthält bis zu ein Drittel seines Gewichtes Zink, während der Saft ganz zinkfrei bleibt. Das Verfahren erscheint deshalb als zweckmäßig, weil dabei die Erhitzung des Saftes, wodurch man gewöhnlich das Eiweiß abscheidet, aber auch leicht schädlich auf den Rübensaft einwirkt, vermieden wird. S. Flüssige Luft. In der Londoner Royal Institution wurde von Professor Dewar mitgeteilt, daß es ihm gelungen sei, eine beträchtliche Menge flüssiger Luft von London nach Cambridge zu bringen. Die flüssige Luft war in einer doppelwandigen Glasflasche enthalten, bei welcher der zwischen der Innen- und Außenwand befindliche Raum luftleer gemacht und mit verdünntem Quecksilber dampfe gefüllt war. Bei dem Eingießen der flüssigen Luft in die innere Flasche überzog sich die äußere Oberfläche rasch mit einer äußerst dünnen spiegelnden Quecksilberschicht, welche das Eindringen der äußeren Wärme verhindert. Die so mit flüssiger Luft gefüllte Flasche wurde in feste Kohlensäure gepackt, wodurch der noch übrige Ouecksilberdampf verdichtet und somit ein die innere Flasche umhüllendes fast vollständiges Vakuum gebildet wird, welche eine Schicht von einer etwa 80° unter dem Gefrierpunkte befindliche Umgebung bildet, so daß absolut keine Wärme von außen in die innere Flasche eindringen kann und dadurch der flüssige Aggregatzustand der Luft gesichert ist. S. Schutz gegen magnetische Einwirkungen. Um feine Instrumente und Uhren gegen magnetische Störungen zu schützen, welche von einem in seinen Räumen aufgestellten Dynamo veranlaßt werden könnten, hat das Johns Collegium in Oxford die Mauern des Maschinensaales aus hohlen Ziegelsteinen herstellen lassen, die mit Eisenfeilspänen ausgefüllt sind. Dieser Schutz ist so wirksam, daß man mit den empfindlichsten Instrumenten nicht eine Spur eines von einer Dynamomaschine herrührenden magnetischen Einflusses nachweisen konnte. Dochtkohlenprozess. Klage der Rh. Fabrik für elek trische Bogenlichtkohle W. Grüdelbach zu Dinslaken gegen Gebr. Siemens & Co. zu Charlottenburg. Das Oberlandesgericht zu Hamm weist die Klage der Firma Grüdelbach ab. Aus dem er gangenen Urteil entnehmen wir: Das klägerische Verfahren steht in Abhängigkeit von dem Patente der Beklagten und erscheint als eine Verletzung desselben. Ob das Verfahren der Klägerin Verbesserungen gegenüber der Methode der Beklagten enthält, erscheint hierbei von keinem Belange. Den hiervon abweichenden Ausführungen des Kaiserlichen Patentamtes konnte nicht beigetreten werden Die Unterschiede zwischen dem Verfahren der Klägerin und dem der Beklagten, welche das Patentamt am Schlüsse seines Gutachtens hervorhebt, können als so wesentlich nicht erachtet werden, daß dadurch die Aneignung des Erfindungsgedankens der Beklagten durch Klägerin ausgeschlossen würde. Das Reichspatentamt gelangt auch im wesent lichen nur dadurch zu seinen Schlußfolgerungen, daß es von einer Auffassung des klägerischen Erfindungsgedankens ausgeht, welche von einer nicht zu billigenden Auslegung des Jablochkoffschen Patents beeinflußt ist. Es ist unzweifelhaft richtig, daß das Patent 8253 kein Erzeugnis, sondern ein Verfahren schützt. Auch die weitere Annahme, daß durch das Patent nicht jede sog. Dochtkohle mit einem inneren Kern, der den Lichtbogen beruhigende Substanzen enthält, geschützt werde, ist nicht zu beanstanden. Dagegen kann die Ausführung, daß das Prinzip der Beklagten, eine innige Mischung zwischen Kohlenstaub und aufgelösten Salzen herzustellen und diesen so getränkten Kohlenstaub behufs Beruhigung des Lichtbogens in hohle Kohlenstäbe einzuführen, zur Zeit der Patentanmeldung der [ Neuheit entbehrt habe, und daß daher die Patentierung sich nicht auf dieses Prinzip, sondern nur auf das spezielle beschriebene Ver fahren bezogen haben könne, nicht als zutreffend erachtet werden. Daß das Jablochkoffsche Patent, auf welches sich das Patentamt in erster Linie beruft, nicht die Herstellung eines massiven Kohlen stabes durch Einführung eines Dochtkernes, sondern die Anbringung einer isolierenden Zwischenschicht zwischen den Wandungen der hohlen Stäbchen bezweckt hat, ist bereits vom Reichsgerichte in dem Urteile Siemens contra Hardtmuth & Co. vom 25. April 1891 und noch eingehender in Sachen Siemens contra Jooss in dem Urteile vom 19. Dezember 1892 dargelegt. Diese Ausführungen, welchen sich das Gericht überall anschließt, widerlegen die Darlegungen des Reichspatentamtes. Auch ist weder in dem vom Reichspatentamte in Bezug genommenen amerikanischen Patent No. 210 380 noch in I der zurückgewiesenen Patentanmeldung der Beklagten vom 15. April 1879 ein Erfindungsgedanke, wie er in vorstehenden Ausführungen j als im Patente 8253 enthalten fixiert ist, zum Ausdruck gebracht worden. Hiernach hat sich Klägerin auch bei Ausübung des im Termine am 25. Juli 1891 dargestellten Verfahrens einer Verletzung der Be klagten schuldig gemacht. Deutsche Gasglühlicht-Aktiengesellschaft in Berlin. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt 1465 000 Mk. Die Thätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich hauptsächlich auf die Ausbeutung der Auerschen Gasglühlicht - Patente. Dr. v. Auer hat durch Vertrag vom Februar 1886 das ausschließliche Recht, diese Erfindung auf die Dauer des Patentes, also bis zum 23. September 1900 für den Umfang des deutschen Reiches auszunutzen, an die Firma Julius Pintsch in Berlin übertragen. Das Patent ist schließlich auf die Firma Soenderop & Co. in Berlin übergegangen, welche die Ausnutzung der Kommanditgesellschaft Selten & Co. übertragen hatte. Nachdem Auer ein neues Material für die Glüh körper (die sog Strümpfe) erfunden hatte, wurde zwischen ihm und Soen derop & Co. im April resp. Oktober 1892 ein neuer Lieferungsvertrag in An schluß an den oben erwähnten Vertrag und für die Dauer desselben abge schlossen. Für die Art der Zubereitung der „Komponenten“ des neuen Materials ist ein Zusatz - Patent nicht nachgesucht worden; dieselbe ist vielmehr ein Fabrikations - Geheimnis Auers, resp. der Oesterreichischen Gasglühlicht-Gesell schaft. Die Beschreibung ist bei einem Wiener Notar hinterlegt. Nach dem Vertrage zwischen Auer und Soenderop ist Auer verpflichtet, von der Gasglüh- licht-Gesellschaft das zur Imprägnierung der Gewebe nötige Material zu einem bestimmten Preis und gegen eine bestimmte Licenzgebühr zu liefern, und zwar darf Auer in Deutschland nur an die Gasglühlicht-Gesellschaft liefern. Das Patent-Konto der Gesellschaft steht zur Zeit nach Abschreibung von 215,000 Mk. mit 950,000 Mk. zu Buch. Für das erste, 9 Monate umfassende Geschäftsjahr wurden dem Reservefond 51,400 Mk. zugewiesen und, nachdem das Inventar auf 1 Mk. heruntergeschriehen war, 65 pCt. Dividende verteilt. Deutsches Zentral-Komite in Berlin zur Wahrung- deutscher Interessen für die Antwerpener Weltausstellung- 1894. Unter Vorsitz des Prinzen Franz von Arenberg hat sich in Berlin am 21. Dezember das Deutsche Zentral-Comite für die Antwerpener Welt ausstellung von 1894 konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Prinz von Arenberg, zu stellvertretenden Vorsitzenden: Reichsrat und Kommerzienrat Häßler, Augsburg, Generalkonsul Goldberger, Berlin, Kommerzienrat Lanz, Mannheim, Generalkonsul Benger, Stuttgart, gewählt. Zu Delegierten in das Zentral-Komite: Geb. Kommerzienrat Michels, Köln, Geheimer Kommerzienrat Thieme, Leipzig, General konsul de Eary, Antwerpen. In den geschäftsführenden Ausschuß wurden gewählt: Freiherr von Asche, Hamburg, (Harzburg), Kommerzienrat Lüdecke, Berlin, Kommerzienrat Mey, Berlin-Leipzig (Plagwitz), Geheimer Baurat Schneider, Harzburg. Zum geschäfts führenden Delegierten wurde Herr Karl Romen, Charlottenburg- Berlin ernannt, und sind an denselben alle auf die Ausstellung be züglichen geschäftlichen Anfragen, Mitteilungen sowie Anmeldungen u. s. w. zu richten. Kr. Elektrizitäts-Aktien-Gesellsehaft, vorm W. L^bmeyer & Co. Der bisherige persönlich haftbare Teilhaber, Herr Wilh. Lahmey er tritt dem Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft bei. Der Vorstand der neuen Gesellschaft besteht aus den technischen Direktoren Herren Prof. Bernhard Salomon und Friedr. Jordan, sowie aus den kaufmännischen Direktoren Herren Albrecht Schmidt und Wilh. Vogel sang. Zum Vorsitzenden ist Herr Prof. Salomon und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Friedr. Jordan ernannt. Neue Bücher und Flugschriften. Jex, Karl, das patentierte Querleitersystem, sowie die daraus hervorgegangenen und zum Patent angemeldeten Radialleiter- und Universalleiter-Systeme und ihre Projekte direkter Stromzuführung zum elektrischen Betrieb von Bahnen aller Art. Leipzig. Grübel und Sommerlatte. Preis 2 Mk. Annuaire pour l’an 1894 Publie par le bureau des Longitudes. Avec des Notices scientifiques. Paris. Gauthier-Villars et Als. Prix 1 fr. 50. Himmel und Erde. Illustrierte naturwissenschaftliche Monatsschrift. Heraus gegeben von der Gesellschaft Urania. Redakteur Dr. W. Meyer. Jahr gang 6. Heft 1—2. Berlin. W. Paetel. Preis vierteljährig M. 3.60. Bücherbesprechung. Hoppe, Edm. Dr. Lehrbuch der Physik für höhereLehranstalten. Mit einer Karte der Isogonen und Istoklinen. Leipzig. J. A. Barth, Preis 2 Mk. 40. Der durch verschiedene Schriften bestens bekannte Verfasser hat auf 120 Seiten (abgesehen von den beigegebenen Tabellen) das Wesentliche aus der Physik zusammengestellt. Ein Abriß der Chemie fehlt und die astronomische Geographie ist sehr kurz gehalten. Auffällig ist das fast völlige Fortlassen von Figuren; der Verfasser giebt seine Gründe dafür in der Vorrede an. Dagegen sind viele Fragen und Auf gaben den einzelnen Paragraphen beigefügt, doch dürften nicht wenige sich nur schwer selbst von Schülern der Realanstalten lösen lassen, wenn nicht vorher Andeutungen gemacht worden sind. Daß das Buch wissenschaftlich genau ist und auf dem neuesten Stand punkt steht, wird man bei Herrn Hoppe ohne weiteres voraussetzen. Auch die gediegene mathematische Behandlung ist zu loben; Schüler neunklassiger Lehr anstalten, namentlich Realschüler dürften wohl die Ableitungen vollkommen ver stehen können. Dagegen scheint es, als ob der Verfasser sich darin täuschte, wenn er das Buch auch für Realschulen zweiter Ordnung für brauchbar hält; schon die sehr knappe Darstellung entspricht nicht dem Verständnis jüngerer Schüler; auch dürfte es schwer halten, eine Auswahl zu treffen hei einem Buch, das aus einem Guß besteht. Jedenfalls aber ist das Buch als solches trefflich gearbeitet. Kr.
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