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der Projekte hinzuzuziehen, damit dem heutigen Stande der Blitzableitertechnik Rechnung getragen wird und auf billige Weise gute und zweckentsprechende Blitzableiter zur Ausführung kommen. Die Beanspruchung der Elektrotechnischen Abteilung durch außerordentliche Arbeiten war auch in diesem Jahre eine rege. Es wurde eine ganzeReihe von Projekten und verschiedeneAbrechnungen geprüft. Dann wurden 46 Untersuchungen von Dynamomaschinen, Elektromotoren und Transformatoren mit einer Gesamtleistung von 5332 L1V vorgenommen. Außerdem wurden 15 Akkumulatoren batterien mit einer Gesamtleistung von 327 UV auf ihre Kapazität und zum Teil auf ihren Wirkungsgrad geprüft. Bei der Prüfung der Dynamomaschinen wurden vielfach auch die zugehörigen Antriebsmaschinen eingehenden Untersuchungen, zum größte« Teil mit Unterstützung der Beamten der wirt schaftlichen Abteilung des Vereins unterworfen. Unter diesen Maschinen befanden sich außer Dampfmaschinen und Lokomobilen 2 Dieselmotoren, der eine mit einer Leistung von 160 U8, der andere mit einer Leistung von 80 U8, eine Wasserturbine mit einer Leistung von ca. 200 U8 und schließlich 4 Sauggasmotoren mit einer Gesamtleistung von 270 U8. Wie bei derartigen Prüfungen und eingehenden Messungen sich öfter ergibt, daß die Garantien nicht immer eingehalten sind, können unter anderen die drei folgenden Beispiele erläutern. Bei der Untersuchung einer Gleichstrommaschine (650 L1V) wurde im vorigen Jahre festgestellt, daß die Erwärmung der Maschine eine zu hohe war. In dem letzten Jahre wurde der Versuch wiederholt, aber auch dieser Versuch ergab, daß die Garantien bezüglich der Erwärmung noch immer nicht erreicht waren. Die Temperatur des Kollektors wurde auf 104 «0 (zulässig 92 0 6) und die Temperatur des Ankereisens zu 11206 (zulässig bei Baumwollisolierung 82 o 6) ermittelt. Bei der Untersuchung einer Hochdruckzentrifugalpumpe, welche in einem Bergwerke aufgestellt war, deren Leistung 2,5 obw in der Minute bei 650 m manometrischer Förderhöhe betragen und deren Antriebsmotor bei 2000 Volt Drehstrom und 2900 Touren 520 L8 leisten sollte, wurde bei dem ersten Ver suche im vorigen Jahre festgestellt, daß der Pumpenwirkungsgrad nur 57 0/g, statt wie garantiert 70 o/g betrug. Nach mehr fachen Abänderungen wurde der Wirkungsgrad, wie der in diesem Jahre vorgenommene Versuch zeigte, auf 66 o/g gebracht. Bei der Untersuchung einer Braunkohlenbrikettsauggasanlage wurde bei dem ersten Versuche ein Kohlenmehrverbrauch von 41 o/g ermittelt. Nachdem einige Abänderungen getrosten waren, wurde der Versuch wiederholt. Dabei zeigte sich, daß die Garantie noch immer nicht erfüllt war, der Kohlenmehrverbrauch betrug noch 35 o/g. Aus den hier gemachten Angaben ist wohl zu ersehen, daß das Arbeitsfeld der Elektrotechnischen Abteilung auch im vergangenen Jahre ein recht vielseitiges und interessantes war und daß die Tätigkeit auch für unsere Mitglieder nicht ohne Nutzen gewesen ist. Es ist zu wünschen, daß diese Abteilung noch mehr zur regelmäßigen Ueberwachung von elektrischen und Blitzableiteranlagen und auch zu wirtschaftlichen Arbeiten heran gezogen wird. Kraftfahrzeuge. Die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Führern von solchen ist wie früher auch im vergangenen Geschäftsjahre durch drei Vereinsingenieure in Magdeburg und durch die Ingenieure der preußischen Nebenstellen in Stendal, Rathenow und Perleberg ausgeübt worden. Geprüft wurden insgesamt 62 Fahrzeuge und 216 Fahrzeug führer gegen 209 und 240 im Vorjahre. Der erhebliche Rückgang in der Zahl der geprüften Fahrzeuge ist auffällig aber nicht unerklärlich. Er dürfte zurückzuführen sein darauf, daß keine oder nur wenig alte rückständige Fahrzeuge mehr zu prüfen waren; daß ferner die Fabrikanten immer mehr dazu übergegangen sind, ihre Fahrzeuge in fabrikmäßig hergestellten Gattungen prüfen zu lassen und es immer seltener dem einzelnen Käufer überlassen, für die Prüfung selbst zu sorgen, und daß endlich bei der all gemeinen Geschäftslage des letzten Jahres auch der Absatz von Kraftfahrzeugen zurückgegangen ist. Von behördlichen Maßnahmen ist ein Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 6. Februar 1909 hervorzuheben. Darin werden im Anschluß an die Bestimmungen des neuen Reichsgesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen Vorschriften über die Prüfung der Führer gegeben und ihre strenge Befolgung den Sachverständigen zur Pflicht gemacht. Im allgemeinen bestätigen diese Vorschriften unser bisheriges Prüfungsverfahren, nur die abschließende Prüfung in freier Fahrt muß bei Wagen führern auf eine Stunde ausgedehnt werden, was bisher kürzere Zeit in Anspruch nahm. Die ganze Prüfung beansprucht also jetzt mehr Zeit als früher; wir haben umsomehr Grund, unsere im vorigen Jahres bericht enthaltene Mahnung zu wiederholen, daß der Prüfungs termin rechtzeitig angemeldet und vereinbart werden möchte. Fahrstühle. In dem verflossenen Vereinsjahre sind 23 Fahrstühle der Abnahmeprüfung, 40 der regelmäßig wiederkehrenden Untersuchung unterzogen und 27 Fahrstuhlführer geprüft worden. Bei den Abnahmen hat sich gezeigt, daß die Fahrstuhl lieferanten vielfach sich nicht an die Vorschriften der jetzt giltigen Fahrstuhl-Polizei-Verordnung halten und daß dadurch die Er laubnis zur Inbetriebnahme solange und zwar zum Nachteil des Bestellers versagt bleiben muß, bis der Aufzug mit den Vorschriften in Uebereinstimmung gebracht worden ist. Bereits nach der Fahrstuhl-Polizei-Verordnung vom Jahre 1900 waren die Besitzer von Aufzügen verpflichtet, die Abnahme ihrer Fahrstuhlanlagen vor der Inbetriebnahme von einem zuständigen Sachverständigen bewirken zu lassen. Dies ist jedoch in den weitaus meisten Fällen nicht geschehen, was zur Folge hat, daß derartige Aufzüge gemäß der jetzt giltigen Verordnung vom vorigen Jahre noch nachträglich abgenommen, vorher aber entsprechend den jetzigen strengeren Vorschriften her gerichtet werden müssen. Fehlende Beschreibungen und Zeichnungen von Fahrstuhlanlagen sind, sofern ein Abnahmeattest nicht vorliegt, nachträglich anzufertigen und mit dem Anträge auf Abnahme der Aufzugsanlage einzureichen. Die jetzige Verordnung unterscheidet sich bezüglich der wiederkehrenden Prüfungen dadurch von der früheren Verordnung, daß jetzt auch die Lastenaufzüge ohne Führerbegleitung und die sogen. Ablaßvorrichtungen in Ziegeleien in 4- bezw. 6 jährigen Zwischenräumen revisionspflichtig sind. Bei den wiederkehrenden Revisionen haben wir mehrfach gefunden, daß Sicherheitsvorrichtungen, z. B. Türverriegelungen absichtlich außer Funktion gesetzt waren. Derartige Eingriffe sind strafbar und für den Schuldigen haftpflichtig. Sprinkler-Anlagen. Auf Antrag der Vereinigung der in Deutschland arbeitenden Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften in Berlin haben wir auch die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen nach Sprinkler übernommen. Bei diesen sind an der Decke der gegen Feuersgefahr zu schützenden Räume Druckwasserrohrleitungen in bestimmter Größe und Anzahl ver legt, die mit Brausen ausgerüstet werden, welche in Tätigkeit treten, sobald die an ihnen befindlichen Schmelzsicherungen infolge einer bestimmten Lufttemperaturerhöhung schmelzen. Auf Gebäude, welche mit Brauseschutz eingerichtet sind, gewähren die Ver sicherungen einen Prämienrabatt bis zu 50 o/g. Bedingung ist hierfür, daß sich die Anlage stets in gutem Zustande befindet und regelmäßig überwacht wird. Wir haben bisher erst eine Anlage in einer größeren Dampfmühle revidiert. Explosionen und Unglücksfälle. Im städtischen Bolksbad „Lämmchen" zu Dresden, waren am 7. September die Arbeiter Lachmann und Legler mit dem Ausstreichen des Kessels beschäftigt. Hierbei haben sich Gase entwickelt, die zu einer Explosion führten. Beide Arbeiter wurden durch Verbrennen an den Armen, am Nacken und im Gesicht schwer verletzt, sodaß sich ihre Aufnahme im Kranken hause nötig machte. Man muß sich wundern, daß so etwas in einem städtischen Betriebe, der so viele technische Beamte besitzt, heute noch Vorkommen kann. Die Feuergefährlichkeit der Anstrich massen ist doch allgemein bekannt.