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19 1909 654240 Mitglieder, gegenüber Ende 1908 mit 615873 Mitgliedern eine Zunahme von 38367 Personen. Die Einnahme dieser 25 Verbände betrug im Jahre 1909 1684668 Mark, die Gesamtausgabe 1449869 Mark, der Ver mögensbestand bezifferte sich hierbei auf 1655 325 Mark. Von diesen 654240 Mitgliedern sind jedoch nur etwa 200000 Per sonen, die mehr oder weniger als Gewerkschaften angesehen werden können. Denn allein der Verband der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatsbahnen zählt 433137 Mitglieder, von denen erwartet wird (seitens der Eisenbahndirektionen), daß sie die gewerkschaftlichen Bestrebungen, insbesondere deren wirt schaftliche Ziele, verhindern. War schon bei vorstehender Gruppe die gewerkschaftliche Grenze verwischt, so noch in viel höherem Maße bei den Vater ländischen Arbeitervereinen, die eine Mitgliederzahl von 24657 Personen Ende 1909 aufwiesen. Die Gesamtcinnahme dieser in 118 Vereinen befindlichen Mitglieder bezifferte sich auf 85641 Mark, die Ausgabe auf 80664 Mark, das Vermögen auf 41766 Mark. Gelbe Arbeiterverbände und Werkveretne gab es 85 mit 71346 Mitgliedern, einer Einnahme im Jahre 1909 von 473679 Mark, einer Ausgabe von 402610 Mark und einem Vermögen von 473602 Mark. Evangelische Arbeitervereine gab es 880 mit 146108 Mitgliedern. Katholische Arbeitervereine wurden 3481 gezählt mit rund 490000 Mitgliedern. Stellt man zusammen, wie groß die Zahl der organisierten Arbeiter jeder Richtung Ende 1909 war, so erhält man: Freie Gewerkschaften 1 832 667 50,s Christliche Gewerkschaften 270 751 7,5 Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine 108 028 3,o Unabhängige Vereine 654 240 18,- Vaterländische Arbeitervereine 24657 0,7 Gelbe Arbeiterverbände und Werkvereine . . 71346 i,g Konfessionelle Arbeiter- u. Arbeiterinnenvereine 635 570 17,s zusammen . . 3 597 259 100,°. Die Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 hat 10 708 346 Arbeiter in der Industrie, im Handel und Ver kehre festgestellt, so daß mehr als der dritte Teil der Arbeiter schaft organisiert ist (33,6 v. H.). Die geringe Zahl von Organisierten in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gärtnerei ist hierbei allerdings mitgerechnet. Die wirtschaftliche Lage in Sachsen. Nach den Berichten der zirka 130 sächsischen Arbeitsnachweise ist die Lage des Arbeitsmarktes immer noch sehr unbefriedigend. Im Monat August 1910 wurden verzeichnet bei den männlichen Arbeitern 19359 Arbeitsuchende, 14086 offene Stellen und 11984 besetzte Stellen. Hinsichtlich der weiblichen Arbeitskräfte waren zu ver zeichnen: 6883 Arbeitsuchende, 7530 offene Stellen 5542 besetzte Stellen. Das ist etwa die gleiche Situation wie im Jahre 1909: nur die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften ist erheblich gestiegen. Das wird aber in der Regel nicht als ein günst'ges Zeichen betrachtet. Die sächsischen Krankenkassen berichten, daß ihre Mitgliederzahlen ziemlich stabil geblieben sind. Zwar haben die männlichen Mitglieder um 806 und die weiblichen um 856 zugenommen, doch will das bei den in Betracht kommenden großen Mitgliederbeständen nicht viel bedeuten. Die erwerbs unfähigen Kranken nahmen in dem gleichen Maße zu. Was die Lage des Arbeitsmarktes in den einzelnen Berufszweigen anbetrifft, so hat sich die Situation in der Metallverarbeitung etwas gebessert. Bei sämtlichen sächsischen Arbeitsnachweisen stellte diese Jndustriegruppe 6275 Arbeitsuchende, 447 9 offene Stellen und 4126 besetzte Stellen. Diese Zahlen zeigen zwar immer noch einen großen Ueberschuß an Arbeitskräften, doch ist dieser nicht mehr so umfangreich wie im Vorjahre. Dagegen scheint die Lage in der Holzindustrie ungünstiger geworden zu sein. 2143 Arbeitsuchende standen 1037 offenen Stellen gegen über. Wirklich besetzt wurden nur 897 Stellen. Gebessert hat sich die Lage im Baugewerbe. Die graphischen Gewerbe (Buch drucker usw.) verzeichneten 1211 Arbeitsuchende, 449 offene Stellen und 400 besetzte Stellen. Die Situation war also sehr ungünstig. Rechts- und Gesetzeskunde. Hat eine »ichtvcisichcruugspflichlige Person, deren Beiträge lange Zeit hindurch von der Krankenkasse angenommen wurden, einen Anspruch auf Krankenunterstützung? (Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1909.) Diese Frage ist in Theorie und Praxis noch immer nicht geklärt. Die einen gehen von der Auffassung aus, daß das Versicherungs verhältnis eines Arbeitnehmers durch die bloße Tatsache der Aufnahme als Mitglied der Kasse und durch die Beitragser hebung auf Grund des übereinstimmenden Willens der Beteiligten rechtswirksam entsteht, ohne daß cs einer Prüfung der Frage bedarf, ob die im Gesetze vorgesehenen materiellen Voraussetzungen auf Seiten des zu Versichernden vorhanden sind. Die Vertreter dieser Ansicht folgern hieraus, daß in Unterstützungsfällen einem nicht Beitrittsberechtigten gegenüber die Kasse, die dessen Beitritts erklärung und seine Beiträge widerspruchslos angenommen hat, nicht den Einwand der Nichtigkeit des Eintritts erheben darf, da ein derartiges Verhalten gegen die das gesamte Versicherungs recht beherrschenden Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde. — Auf der anderen Seite herrscht die Meinung, daß die irrtümliche Annahme von Krankenkassenbeiträgen seitens der Träger der Krankenversicherung keine Mitgliedschaft bei den Kassen begründe, und daß die Beitrittserklärung einer nicht beitriltsberechtigten Person zu einer Krankenkasse stets nichtig sei. — Das Sächsische Obcrverwaltungsgericht, welches einen Fall dieser Art zu entscheiden hatte, hat sich zu der letzten An sicht bekannt. Die Kassengcmeinschaft — so meint es — ist ein dem öffentlichen Recht angehörendes Rechtsverhältnis, und die Voraussetzungen, unter denen sie begründet und gelöst wird, sind dem Willen der Parteien entzogen. Die für die gegenteilige Ansicht geltend gemachten Gründe beruhen im wesentlichen auf Billigkeitserwägungen, welche Wohl im Falle einer Gesetzes änderung, nicht aber gegenüber einer bestehenden Gesetzesbe stimmung berücksichtigt werden können. - Dem im vorliegenden Falle in Betracht kommenden Versicherten steht sonach kein An spruch auf die Leistungen der Kasse zu, er ist jedoch berechtigt, die von ihm gezahlten Beiträge zurückzufordern. Technischer Fragekasten. Fragen. w. Gibt es ein Eisen welches nicht rostet? A. L. ll. Wieviel effektive sind nötig, um stündlich soo cbm Wasser auf etwa wo m Höhe zu heben und welche Pumpe eignet sich hierzu am besten? G. Z. ze. Fördern kustxumpcn für Kondensation beim Leerlauf der Maschinen die gleiche Wassermenge wie bei Vollbelastung der Maschinen und gleichem Vakuum? A. G. w. Gibt es eine Lrsatzmasse für abgesprungene Emaille von Kochgesäßen? L. N. Antworten. 0 Bei längerer Lebensdauer krümmt sich mit der Zeit jede positive Platte mehr oder weniger. Dies hat aber keinen Linsluß auf die Wirkung, wenn rechtzeitig vorkehrmaßregeln getroffen werden durch Zwischenstecken dünnerer Glasrohre. Werden aber die Krümmungen so stark, daß auch dieses Isolieren nicht mehr Hilst, so schneidet man die Platten kurz vor der Leiste ab und richtet vorsichtig durch Drücken, nicht Schlagen, zwischen zwei Hartholzbrettern. Die Wiederverlötung erfolgt mittels pollaklot und der Benzinlötlamxe; vorher sind die Flächen gut zu reinigen und in er wärmten Zustande mit Stearin zu bestreichen. Man vermeidet aber möglichst ein Herausnehmen oder Bewegen der Platten und versucht durch dünne Spachtelhölzer Lust zu schaffen. Die Akkumulatoren-Fabrik, A.-G., Berlin, verwendet neuerdings als Isolation statt der Glasrohre dünne, präparierte Holzbrettchen, die von Holzstäben gehalten werden. Line solche Ausrüstung gewährleistet eine vollständige Betriebssicherheit und Verein fachung der Bedienung: Kurzschluß ist nahezu ausgeschlossen, grund dessen die Gewähr längerer Lebensdauer der Platten und eine Erhöhung resp. bessere Haltung der Kapazität. Wenn die Platten nach beendeter Ladung schwarzbraun sind aber nach kurzer Lntladedauer hellbraun werden, gilt als Zeichen, daß die Platten zu wenig Strom ausnehmen, also sulfatiert