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260 können. Im vorliegenden Falle hatte der Arbeiter bereits neun Monate lang gearbeitet, ohne seine Erwerbsfähigkeit eingebüßt zu haben. Daß inzwischen etwa Umstände eingetreten gewesen wären, die für den Arbeiter eine Gefahr aus der Fortsetzung der Arbeit hätten erkennen lassen, hat das Schiedsgericht nicht festgestellt. Auf das Gutachten seines Vertrauensarztes hätte sich aber das Schiedsgericht für eine derartige Auffassung nicht berufen können. Dieser hat der Besorgnis Ausdruck gegeben, daß eine Entziehung der Rente eine Verschlechterung im Zustande des Arbeiters herbeiführen könne. Wenn sich der Arzt aus diesem Grunde für Beibehaltung der Rente aussprach, so ging er über den Rahmen ärztlicher Begutachtung hinaus. (Nachdruck verboten.) Verlust des Unterstützungsanspruchs beim Verlassen des Krankenhauses ohne Erlaubnis der Krankenkasse, wenn auch mit Genehmigung des Anstaltsarztcs. Ein erwerbsunfähig Kranker war wegen Uebertretung der Kontrollvorschristen wiederholt in Strafe genommen worden. Die in Frage kommende Kranken kasse verfügte daher die Einweisung des Kranken in ein Kranken haus, doch verließ der Kassenangehörige diese Heilstätte schon nach kurzer Zeit ungeheilt, nachdem ihm der Anstaltsarzt auf seinem Wunsch erlaubt hatte, daß er sich nach Hause begebe und, wie früher, alle Tage bezw. 2 Tage den Kassenarzt konsultiere. Nach fünf Tagen erhielt die Krankenkasse davon Kenntnis, daß der in Rede stehende Kranke sich nicht im Krankenhause befinde; sie ersuchte ihn daher, sich sofort wieder dorthin zurückzubegeben, welcher Aufforderung das Kassenmitglied auch Folge leistete. Für die fünf Tage, welche der Kranke außerhalb der Anstalt zugebracht hatte, verlangte er von der Kasse Zahlung des Krankengeldes, und, da die Kasse sich vem widersetzte, klagte der Kassenangehörige auf Zahlung. In der Vorinstanz war der Anspruch des Klägers gutgeheißen worden. Das Verlassen der Anstalt durch den Kranken, so meinte dieses Gericht, kann als ein eigenmächtiges nicht angesehen werden, denn er hat ja die Erlaubnis zum Fortgehen vom Anstaltsarzte eingeholt. Das Kassenstatut aber enthält keine Bestimmung darüber, daß zum Austritt eines ins Krankenhaus Eingewiesenen die Zustimmung des Kassenvorstandes erforderlich sei. Auch bei der Einweisung wurde dem Kläger in dieser Beziehung keine Weisung gegeben, er konnte also annehmen, daß die Erlaubnis des Anstaltsarztes genüge. Anderer Ansicht war jedoch das Württembergische Verwaltungsgericht, vor welchem der Fall zuletzt zur Entscheidung gelangte. Im allgemeinen, so heißt es in den Gründen, verliert ein Kranker, der das Krankenhaus mit Genehmigung des Anstalts arztes verläßt, den Anspruch auf Krankenunterstützung nicht. Nach den Umständen des vorliegenden Falles jedoch war die Einwilligung der Kasse zum Verlassen der Krankenhauses un bedingt erforderlich. Denn die Kasse ist ja zur Einweisung des Kranken nur deshalb geschritten, weil er ihre Anordnungen bezüglich seines Verhaltens während der Krankheit nicht befolgte und damit die Befürchtung rechtfertigte, daß er seine Genesung erschweren und verzögern würde. Danach kann die Erlaubnis des Anstaltsarztes zum Verlassen der Heilstätte nicht als eine der Kasse gegenüber berechtigte, sie zur Fortgewährung des Krankengeldes verpflichtende Entfernung gelten. Denn die Ein weisung war erfolgt, damit der Kranke nicht durch sein ungeeignetes Verhalten seine Genesung erschwere, und dieser Grund bestand fort, auch wenn der Arzt von seinem Standpunkt aus keine Einwendung gegen die Hausverpflegung an Stelle der Anstalts behandlung erhob; er bestand fort bis zur erfolgten Heilung oder bis zu einer anderweiten Anordnung der maßgebenden Kassenvertretung. Patentschau. Mitgeteilt vom patentbureall Ing. Fr. weidl, Inhaber vr. Ingenieur w. Zimmermann, Dresden-A., Pirnaische Straße z, ll. Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen rc. Langjähriger Spezialist im Maschinen. und Heizwesen. Patentanmeldungen. 47s. I. 14991. Selbsttätige Ausrückoorrichtuug für Maschinen antriebe. Troy Laundry Mach'y Lo. Limited, Chicago. 47e. 8. ZI 709. Schmiervorrichtung für Lager, bei der eine im Lagergehäuse eingebaute und durch ein auf der Welle fitzendes Erzenter angetriebene Pumpe das Del aus dem Lazeckasten zu der Schmierftelle fördert. Kurt Sauer, Graudenz, Gartenstcaße zz. 136. 8. 62057. In der Rauchkammer eines Heizröhrenkeffels liegender Ueberhitzer mit schlangenförmig hin und hergeführten Rohren. Dtto Baumgart, Dresden, keipzigerstraße 28. 14z. st. 51174. Schnellschlußvorrichtung für Dampfmaschinen. Hans Christian Holm, Kopenhagen. Patent-Erteilungen. 24z. 2Z7648. Auf dem Schornstein von Lokomotiven anzu bringender Funkenfänger mit in den Schornstein hineinragendem keitkegel. Wilhelm Johlke, Reichenstein. Schles. 47k. 2377Z2. Seilscheibengetriebe mit zahlreichen Windungen eines Drahtes oder Seiles von geringem Daerschnitt. Gerhard Voll mann, Bremen, Bürgermeister-Smidtstraße zo. Gebrauchsmuster - Eintragungen. 47f. 472831. Vorrichtung zum verhindern des Abgleitens und Herabfallens von Kleppschrauben bei Mannloch und anderen Verschlüssen. Heinrich Hirzel, G. m. b. H., Leipzig-Plagwitz und Dtto Ruf, München, Nymphenburgerstraße 51. 47z. 472403. Ablaßventil mit reibahlenartig geripptem Ventil- kegel. Maschinen- und Armaturenfabrik vorm. L. Louis Strub e, Akt.-Ges., Magdeburg-Buckau. 59b. 472981. Entlüftung und Zentrifugalpumpen. Pumpen-und Gebläsewerk. L. H. Jaeger <8c Lo., Leipzig-Plagwitz. 59c. 472979. Wasserzuleitungsstutzen für Injektoren. Wilh. Strube, G. m. b. H. Magdeburg-Buckau. Juristischer Briefkasten. Die Auskünfte werden gewissenhaft erteilt, jedoch eine Garantie nicht übernommen. Frage: Ich habe seit dem s. Juli igzo eine Wohnung inne. Beim Linmieten der Wohnung hat mir der Hauswirt mündlich ein Stück Gemüsegarten zum Bepflanzen rc. versprochen, wie es hier ortsüblich ist. Durch einen Neubau wurde der betreffende Platz aber versperrt, sodaß ich also keinen Garten erhalten habe. Ich zahle jährlich zgä Mark Mietzins und verlasse am s. (Oktober d. I. die Wohnung. Kann ich nun vom Nietzins eine Entschädigung abziehen oder nicht? P. R. Antwort: Ls darf wohl davon ausgegangen werden, daß etwas besonderes über die Dauer der Mietsverhältniffe nicht ausgemacht w orden ist, es sich also um ein Einmieten auf unbestimmte Zeit handelt. Die mündliche Abmachung ist gültig, der Vermieter auch zu Zinsnachlaß ver- pflichtet, weil er seinen Verpflichtungen aus der Abmachung nicht nach gekommen ist. Db er zur Gewährung des Gemüsegartens außer Stanüe ist, infolge Verschuldens oder ohne verschulden, ist gleichgültig. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach dem Verhältnis zu dem wert der Garten benutzung und dem der Benutzung der übrigen Mietsräumlichkeiten. Technischer Fragekasten. Frage«. (22. Um blank polierte Dampfrohre und Maschinenteile vor Rost zu schützen, benötige ich einen Lack, der (20 Grad Hitze aushält und das Aussehen der Teile nicht verändert, welcher Lack eignet sich hierzu am besten? A. D. (22. Das Linrücken schnellaufender Maschinen der Holzbearbeitungs branche verursacht erhebliche Störung, die Transmission läuft langsamer, der Riemen (Halbkreuz) gleitet, fällt ab und reißt oft. Läßt sich durch Aufsetzen eines Schwungrades auf die Transmission das Uebel beseitigen oder würde das Nachteile bringen, z. B. Abwürgen der Achse (50 mm)? Die Dampfmaschine hat die doppelte Kraft, die gebraucht wird. M. L. (2-1. Ls soll eine Fabrikzentrale von 8vn Kilowatt Leistung er richtet werden, wie groß muß die Kesselanlage dazu sein? p. L. (25. wo und zu welchem Preise erhalte ich eine gute Schublehre mit Hundertstel - Millimetereinteilung, gehärtet, Name und Jahreszahl eingraviert und Etui dazu? L. K. Üü5b72>,. MtEI. (2 t-, «8- ^ l-I ^ ) füpsiöciiöleti vsmpfäwck, vsmpf. vsmpfwpdmso. Oissel^ZZoggöö-hloko ne. sowie als 5cfiluss o,Voi->ege-stinoebei lvssküpäcflungeu. Qvslsv tOLLnisnn, ftsrndt-ti-gl. Praktische Staadesarkeit leisten die Rollegen, die fernstehende Rollegen für den Bund gewinnen! Probenummern, Agitationsmaterial rc. kostenfrei.