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X. Band. Chemnitz, den 1. Zuni 1900. Nr. 17. Der JnserttonSpreiS beträgt ^ ! pro vlergespaitene Peittzeile oder deren Raum 25 Pf. 1 Bei Wiederholungen Rabatt. - Deutsche ^ Beilagen, von denen der Redaction t ein Probeexemplar einzusenden ist. werden unter genauer Angabe der Auflage billigst berechnet. Maschinisten- und Heizer-Zeitschrift. Hrg« der Hechler der ssereme für M«iäi»i!te» »»i Heizer. Erstes Sachbiatt für alle Maschinisten und Heizer Deutschlands und Oesterreich-Ungarns. Die Zeitschrift erscheint am 10. und 25. seden Monats und kostet jährlich 3,60 Wik. — 2 fl. 25 kr. österr. Währ. Alle Postämter nehmerp Bestellungen zum Preise von 0,90 Mk. — 60 Kr. vierteljährlich entgegen. (Deutsche Reichs-Post-Zeitungs-Liste Nr. 1750-, 1. Anhang für >898.1 Alle Zahlungen und Sendungen, welche sich aus den Anzetgentheil beziehen, sind an die versönliche Adresse Ernst 6ilz, Chemnitz, Aue Nr. 9 alle Beilagen, sowie redactionellen Berichte u. Postsendungen an die Redaktion Ernst Wurr, Leipzig, Querstratze 1, zu richten. Alle Mittheilungen sür den Verband sind an den Vorsitzenden des Sächsischen Verbandes, Julius Emmerich, Chemnitz, >sonnenstr. ll, zu adressiren. Verordnungen. Genehmignngspflicht von Ueberhitzern. Die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen des Bundes raths erstrecken sich nicht ans die Frage, ob die Anlegung oder Veränderung einer Dampskesselanlage der Genehmigung bedarf. Ihr Anwendungsgebiet beschränkt sich vielmehr auf Sicherheits maßnahmen, die bei Anlegung von Dampfkesseln zu beobachten sind. Aus dem Umstande, daß diese Vorschriften auf Dampf- überhitzer keine Anwendung finden, kann daher nicht gefolgert werden, daß die Anlegung solcher Ucberhitzer jeglicher Prüfung der Behörden entzogen fei. Der nachträgliche Einbau eines Dampfüberhitzers in eine genehmigte Dampskesselanlage ist viel mehr, je nach der Beschaffenheit der Ueberhitzers, als eine wesentliche Veränderung der Bauart oder der Betriebsstätte des Kessels anzusehen und bedarf nach Z 25 der Gewerbeordnung der Genehmigung durch sie zuftänoige Behörde. Berlin, den 12. März 1900. Der Minister für Handel und Gewerbe. I» Vertretung: gez. Lohmann. An den Ausschuss des Centralverbandes der Preußischen Dampfkessel-Ueberwachungsvereine in Frankfurt a. O. Das Gesetz, betr. die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit vom 9. April 1900 ist im Reichsanzeiger publicirt. Es lauft t: Z 1. Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Arbeit dadurch entzieht, daß er sie in eine Vorrichtung überleitet, die zur ordnungsmäßigen Entnahme elektrischer Arbeit aus der Anlage oder Einrichtung nicht be stimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Arbeit sich rechtswidrig zuzueignen, mit Gesäng- niß und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Der Versuch ist strasbar. § 2. Wird die im H 1 bezeichnte Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechts widrig Schaden zuzufügen, so ist auf Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder auf Gefäugniß bis zu zwei Jahren zu er kennen. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnstegel. Gegeben Berlin, im Schloß, den 9. April 1900. Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. Als die Vorlage zu diesem Gesetz, welches einen schon seit Jahren erkannten Mangel beseitigt, dem Bundesrath zuging, wurde in der Begründung darauf hingewiesen, daß die rechts widrige Zueignung fremder elektrischer Energie nach dem be stehenden Rechte straflos sei, bei der großen Ausdehnung, die die Anwendung der Elektricität im wirthschaftlichen Leben ge funden habe, und bei der Höbe der in dieser Industrie ange legten Werthe ein strafrechtlicher Schutz gegen die widerrechtliche Entziehung elektrischer Energie aber nicht länger entbehrt werden könne. Fälle einer solchen rechtswidrigen Entnahme seien schon bisher mehrfach vorgekommen, und es stehe zu befürchten, daß die Zahl mit der wachsenden Verbreitung elektrotechnischer Kennt nisse noch erheblich zunehmen werde. Nach dem nun vorliegenden Gesetz könnte unter Umständen auch das gelegentliche Laden eines kleinen Accumulators, so ge ring auch das dazu verwendete Quantum elektrischer Energie ist, als strafbar angesehen werden, und ist daher zu rathcn, in allen solchen Fällen an zuständiger Stelle Erlaubuiß dazu ein- zuholen, welche gewiß anstandslos ertheilt wird. Anlage und Betrieb der Dampfkessel. Rastlos schreitet die technische Entwickelung vorwärts und hat besonders in letzter Zeit ein Tempo angenommen, daß cs schwer ist, demselben zu folgen. Wer Jahre lang eine Stellung begleitet, dieselbe zur Zufriedenheit auSgefüllt und sich wohl dabei befunden, ist heute nicht mehr sicher, ob ihn nicht in kurzer Zeit ein technischer Fortschritt entbehrlich macht und zwingt, an anderer Stelle Beschäftigung zu sucben. Eine solche stellt indcß andere Ansprüche und muß er denselben gewachsen sein, um sich, wenn er sie erhält, auch in ihr behaupten zu können. Aus dieser Erkenntniß ist auch das Blldungsbedürfniß unter den Collegen unseres Berufes allgemein und unsere Zeitschrift bei dem beschränkten Raum, der ihr zur Verfügung steht, nicht im Stande, dasselbe voll zu befriedigen. Das Nächstliegende Hilfs mittel, das Selbststudium zu erleichtern, sind die Vereins bibliotheken, welche überall bestehen und gern, sowie fleißig be nutzt werden; doch ist es nicht möglich, den Inhalt eines ent liehenen Buches im Gedächtniß zu behalten, auch nicht durch führbar, die Bibliotheken so zu ergänzen, daß sie alle Neuerungen enthalten. Um die sich hier noch fühlbar machende Lücke zweck mäßig und alle befriedigend auszusüllen, dürste cs sich empfehlen, wenn von jedem Verein noch auf eine lechmsche Zeilschrift abonnirt würde; die Kosten auf Alle vcrlheilr, werden von dem Einzelnen nicht empfunden, der Vortheil indcß kommt Jedem zu gute. Für diesen Zweck eignet sich Uhland's Technische Rund schau, welche in Monatsheften herausgegeben wird, in hervor ragender Weste. Das Interessanteste, was die drei wöchentlich resp. alle 14 Tage erscheinenden, weit verbreiteten, sich eines hohen Ansehens erfreuenden Zeitschriften „Maschincn-Constructeur", „Vcrkehrszeitung" und „Rundschau" bringen, ist in diesen Heften vereinigt, dadurch, daß Einzelausgaben für die wichtigsten Industriezweige veranstaltet werden, kann jeder das wählen, was für ihn am wichtigsten, also jeder Verein den Industriezweig, welcher in seiner Gegend vorherrschend ist, denn cs behandelt Ausgabe I: die Metall-Industrie, II Bau- und Holz-Industrie, III Chemische Industrie, IV Nahrungs- und Genußmittel und V Textil- und Bekleidungs-Industrie, lind allen gemeinsam ist