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205 hier ein Versuch gemacht worden, welcher in Zukunft mehr aus gebaut werden wird. Den Herren Ausstellern sagen wir hiermit für gütige Be schickung der Ausstellung unfern besten Dank. Möge die ge schäftliche Anknüpfung den gehabten Bemühungen entsprechen. Ferner sei allen werthen Besuchern, besonders den Herren Prinzipalen bestens gedankt, ebenso den Mitgliedern des Comitös für ihre Mühewaltung. Paul Mclzcr, Charlottenbnrg. Eingesandt.* Die Einsendungen in Nr. 14 und 15 befassen sich mit Vorschlägen, welche wohl als Anträge zum Delegirtentag ge stellt werden können, aber nicht zu einer Urabstimmung geeignet sind, welche gegen das Statut verstoßen würde. Ferner wird der Verbandsvorstand für eine Urabstimmung wohl nicht zu haben sein, bis ihm die Generalversammlung statutarisch festsetzt, solche vornehmen zu können. Beide Antragsteller haben den besten Willen, die Kosten, welche die Generalversammlung ver ursacht, zu vermindern, was sich aber in beiden Fällen nicht berück sichtigen läßt, da nur die Generalversammlung darüber Beschluß fassen kann. Eine Verminderung der Kosten des nächsten Dele- girtentages läßt sich auf diesem Wege nicht bewerkstelligen. Ich mache nun den Vorschlag, der weder einer Urabstimmung bedarf, noch gegen das Statut verstößt: „Die Bezirksvereine mögen gemäß Z 14 letzter Absatz des Verbandsstatuts handeln und zwei kleine Vereine einen Delegirten entsenden". Hierzu ist Wohl nöthig, die Frage zu beantworten: Welches sind kleinere Vereine? Ich rechne alle Vereine dazu, welche weniger wie hundert Mitglieder zähle», und daß dieselben sich selbst dazu rechnen, beweist die Ablehnung des Leipziger An trages, „Kreiseintheilung" betreffend. Derselbe wurde abgelehnt mit der Begründung, die größeren Vereine wollten die kleinen mundtodt machen. Ferner muß man die Frage stellen: Haben die einzelnen Vereine Sonderinteressen? Dies ist unbedingt zu verneinen, denn Rechte und Pflichten an den Verband, ob großer oder kleiner Verein, sind dieselben. Woran liegt cs nun, daß die einzelnen Vereine darauf be stehen: Jeder Verein entsendet einen Delegirten? Es liegt an einzelnen Mitgliedern, welche des Ehrgeizes wegen eine Agitation entfalten, um als Abgeordnete gewählt zu werden. Da aber die Befriedigung dieses Ehrgeizes auf Kosten der Gesammtheit geschieht, so ist solchem Thun Einhalt zu gebieten. Wieviel Abgeordnete auf letzter Generalversammlung nicht zum Worte gekommen sind, zeigt uns das Protocoll. Aus unbegreiflichen Gründen lehnte die Generalversammlung, zum Schaden der Ver bandskasse, jede Verminderung der Kosten ab, wohl eine Folge der zu hohen Zahl der Abgeordneten. Ich möchte nun die College» bitten, in den Versammlungen dafür einzutreten, daß mit Nachbarvercinen zwecks gemeinsamer Wahl eines Abgeordneten in Verbindung getreten wird. Die Wahl ließ sich folgender maßen bewerkstelligen: Jeder Verein wählt einen Candidatcn. Nachdem die Candidaten bekannt gegeben sind, wi.rd in einer nächsten Versammlung der Abgeordnete und der Stellvertreter gewählt, und zwar wählt jeder Verein für sich. Das Resultat wird dem wahlleitenden Verein mitgetheilt und hierauf festgestellt, wer als Delegirter und Stellvertreter gewählt ist. Mögen obige Zeilen dazu beitragen, die enormen Kosten des Delegirtentages zu reduciren. Rich. Friede!, Borna. Werthe Kollegen! Erlaube mir hiermit meine persönliche Meinung betreffs Bezahlung der Delegirten auf den Verbands tagen zum Ausdruck zu bringen. Mit einer Kreiseintheilung wie Hohenstein-Ernstthal wünscht, wird nur erreicht, was man einfacher haben kann. Die sich nöthig machenden Kreisversammlungen werden gewiß so viel kosten, daß man schließlich den Delegirten davon bezahlen könnte. Und warum dieser Umweg? Beschließen wir doch einfach: „Jeder Verein sendet einen Delegirten zu den Verbandstagen auf seine Kosten. Vereine, welche keinen Delegirten senden wollen, können sich von irgend einem andern Delegirten vertreten lassen." Der Punkt „Bezahlung der Delegirten vom Verein" wird nicht von der Tagesordnung des Verbandstages verschwinden, bis er ver wirklicht ist. Der Verbandsvorstand ist gewissermaßen in der Agitation zur Gewinnung von außersächsischen Vereinen in den Sächs. Verband gehemmt (vergl. das letzte Protocoll des Ver- bandsvvrstandes vom 24. Februar d. I.) in Folge des Passus der Satzungen: „Bezahlung der Delegirten vom Verband" (war dieser Satz doch auch der Zankapfel auf dem Verbandstag in Chemnitz, weswegen der Vertreter Leipzigs dann den Austritt aus dem Verband erklärte), denn es könnte doch Vorkommen, daß der Delegirte eines außersächsischen Vereins in Folge dieses Paragraphen mehr an Fahr- und Tagegeldern erhält, als betr. außersächsische kleine Verein innerhalb drei Jahren an die Ver- bandscasse an Beiträgen überhaupt einzahlt. Wo bliebe dann die Verbandscasse mit der Sterbeaussteuer und Zeitschrift? Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß die Tagegelder erhöht werden müssen; lagen doch dem Chemnitzer Delegirtentag hierzu Dring lichkeitsanträge vor. Dieselben wurden aber nach heftiger Be kämpfung von seiten des Verbandsvorstandes abgelehnt. Immer hin können diese Anträge wiederkommen und Wohl schließlich auch angenommen werden, was dann eine weitere Belastung der Verbandscasse bedeuten würde, was aber nicht im Interesse der Mitglieder liegen kann. Der Vorschlag Mylau-Netzschkau, Erhöhung der Verbandsbeiträge um 5 Pf. pro Monat zur Be zahlung der Delegirten, wird gewiß die größte Gegnerschaft bei den größeren Vereinen haben. Diese betrachten diese 5 Pf. als Kopfsteuer für Delegirte kleiner Vereine und es werden die größeren Vereine hierfür kaum zu haben sein. Wenn aber diese 5 Pf. den Vereinscassen zufließen, wird doch wohl auch der kleinste Verein in der Lage sein, seinen Delegirten selbst zu bezahlen. Es bleibt sich auch schließlich gleich, denn die Verbandscasse ist gerade so gut unser Geld, wie unsere Bereinscasse, nur mit dem Unterschied, daß die Verbandscasse höhere und edlere Ziele ver folgt, als es eine Bereinscasse in diesem Maßstabe thun kann. In den betr. Vereinscassen kann sich schließlich auch etwas dar nach gerichtet werden, wenn ein Verbandstag vor der Thüre steht. Die Erhöhung der Verbandsbeiträge kommt doch ganz von selbst, denn die Ansprüche werden doch immer größer, auch wollen wir nicht rückwärts schreiten, sondern unsere Losung soll sein „Vorwärts!" Nun, werthe Kollegen, sprechen wir uns über dieses Thema gründlich, aber sachgemäß aus und entscheiden wir uns nach reif licher Ueberlegung der gegebenen Verhältnisse für den Vorschlag „Bezahlung der Delegirten vom Verein". Dieses kann nur uns und dem Verband zum Wohle gereichen. Emil Donner, Mühlau b. Burgstädt. Kleine technische Mittheilungen. In einem Hochofenwerk von 600 Tonnen täglicher Eisenerzeugung steht so viel Gicht-Gas zur Verfügung, um in einem Gas-Motor mindestens 12000 bis 15000 effektive Pferde kräfte zu erzeugen. Die „Kirchhoff's Technische Blätter" schreiben, daß nach fachmännischer Schätzung bei Benutzung der Hochofengase als Motor-Krastgas für die deutsche Eisenindustrie gegenüber der Kcaftausnutzung bei Dampfkessel-Anlagen, ein Gewinn von mindestens 21 Mill. Mark pro Jahr zu erwarten steht. Selbst der kleinste Gicht-Gasmotor arbeitet trotz seiner verhältnißmäßig geringen Wärmeausnutzung mindestens doppelt so ökonomisch wie eine gleich große Dampfmaschine bei gleichen Anschasfnngskosten. Der Gicht-Gas-Motor bietet auch sonst noch mancherlei Vortheile. Ec hat einen überaus ruhigen Gang und die Reinigung der Gicht-Gase kann ohne große Anlagen erfolgen. Die Ausnutzung der Gicht-Gase im Gasmotor ist zwei- bis dreimal so gut wie die unter Dampfkesseln, wobei noch zu bemerken ist, daß die lästigen und der Explosionsgefahr aus- gesetzten Dampfkessel-Batterien wegfallen. Vor 10 Jahren war es noch fast unmöglich, Gasmotore von 100 Pferdestärken zu bauen, jetzt ist ein Gasmotor von 1000 und 1200 Pferde kräften keine ungewöhnliche Leistung mehr. Der Grund für diese ungeheure Entwickelung liegt darin, daß die Wärmeausnutzung * Für die unter „Eingesandt" gebrachten Berichte übernimmt die Redaction den Mitgliedern unseres Verbandes gegenüber keine Verantwortung-