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(Rufe: Namen nennen! Verleumdung!). Redner hält seinen Ausdruck aufrecht. Der Vorsitzende erklärt, Baumös Resolution werde dem Protokoll beigefügt, aber wie alle anderen Resolutionen zur Abstimmung nicht vorgelegt werden. Hierauf resümirt der Vorsitzende die Ergebnisse der Debatte: Einstimmig sei die Unentbehrlichkeit des Vertrauens der Arbeiter zur Gewerbeinspection betont worden. An Fortschritten auf den: Gebiete der Jnspection habe man verlangt: Ernennung von Jnspectorinnen, Einführung von Arbeiterinspectoren, Schaffung einer ärztlichen Jnspection, Erhöhung der Strafen für die Uebertretung der Schutzgesetze. Außerdem sei noch die private Mithilfe bei der Ueberwachung der Schutzgesetze betont worden. Den Vorsitz über die Berathung des vierten Punktes „Inter- > nationale Vereinigung für den gesetzlichen Arbeiterschutz" (Schaffung eines ständigen internationalen Bureaus) führte Nyssens, ehe- ^ maliger Arbeitsminister in Belgien. Zur Ausarbeitung eines Organisationsentwurfes der inter nationalen Vereinigung war in Zürich 1897 eine Commission i gewählt worden, und führte Prof. Mahaim, Lüttich, als Bericht erstatter derselben Folgendes aus: Die Commission habe auf Grund gegenseitiger Zugeständ nisse den Entwurf einstimmig votirt. Sie bitte daher, von jeder Aenderuug abzusehen. Zwei Hauptpunkte kennzeichneten den Entwurf. Erstens die Schaffung eines engen Bandes zwischen den Arbeiterschutzsreunden aller Länder. Welch großartige That- sache sei diese Einigung von Menschen aller Classen, Parteien und Ländern, von Priestern und Collectivisten, von Bourgeois und Arbeitern! Eine neue Internationale sei erstanden, eine Internationale des Friedens, während die alte dem Kampf ge golten habe. . . . Zweitens sehe der Entwurf ein privates internationales Arbeitsamt vor, da die Erfahrung gezeigt habe, daß auf ein osficielles Arbeitsamt nicht zu hoffen sei. Die Hauptbestimmungen des Entwurfs sind folgende: Es wird eine internationale Association für den gesetzlichen Arbeiterschutz gebildet, deren Sitz in der Schweiz ist. Das internationale Arbeitsamt hat zur Aufgabe: 1. ein periodisches Sammelwerk über die Arbeiterschutzgesetzgebung aller Länder in drei Sprachen (deutsch, französisch und englisch) herauszugeben oder an einer ähnlichen Publication mitzuwirken (letzteres im Hinblick auf das vom belgischen Arbeitsministerium bereits ver öffentlichte Jahrbuch); 2. den Mitgliedern der Association un entgeltlich Auskunft über die Schutzgesetzgebung aller Länder und deren Anwendung zu ertheilen; 3. Enqueten zu veranstalten; 4. die alle zwei Jahre einzuberufenden internationalen Congresse vorzubereiten. Die Association setzt sich zusammen aus einzelnen Mitgliedern und Vereinen, die einen Jahresbeitrag von 10 Frcs. entrichten, sowie aus nationalen Sectionen, die mindestens 50 Mit glieder zählen und einen Jahresbeitrag von mindestens 1000 Frcs. entrichten. Das leitende Comitee besteht aus 6 Vertretern jedes Landes, in welchem die Association 50 Mitglieder zählt. Jede weiteren 50 Mitglieder geben dem betreffenden Lande das Recht zu einem weiteren Vertreter im Comitö bis zur Maximalzahl von 10 Vertretern. Die Regierungen sollen eingeladen werden, einen Delegirten zum Comitö zu entsenden, der mit den anderen Comitsmitgliedern gleichberechtigt wäre. Die Bestimmung über die Regierungsvertreter im ComitS motivirt der Berichterstatter mit der Aussicht auf staatliche Subventionen. Nach Freiherrn v. Berlepsch sprechen auch die anderen Vertreter ihre Zustimmung zu dem Bericht und den vorgelegten Statuten aus. Dieselben, welche erst im letzten Augenblick in Bürstenabzügen unter die Congreßmitglieder ver theilt, wurden nicht in ihren einzelnen W berathen, sondern mit allen gegen eine Stimme in ihrer Gesammtheit angenommen. Aus der vorhergehenden Discussion seien nur zwei Aussprüche hervorgehoben. Dr. Max Hirsch spricht seinen Dank für das große Werk der Befreiung aus. Die Arbeiter würden nun, soweit sie offene Augen hätten, erkennen, daß es auch unter anderen Classen Freunde der Arbeiter gebe, Freunde des öffentlichen Wohls. Lagardelle sagte, dieser Congreß bedeute, wie schon 1897 in Zürich ausgesprochen worden, einen Gottesfrieden der Parteien. Halten wir diesen Frieden! Nach Annahme der Statuten hält Professor Cauwds die Schlußrede, in welcher er die Arbeiten des Congresses mit Be friedigung resümirt und das herzliche, collegialische Einvernehmen der Bureaumitglieder aller Nationen constatirt. Haben bei demselben bindende Beschlüsse auch nicht gefaßt werden können, fo ist doch eine Basis geschaffen, auf welcher es gilt, weiter zu arbeiten. Manch gutes Wort ist gesprochen worden, was nicht verloren gehen, sondern Früchte tragen wird. Immer weitere Kreise werden sich für die Wohlfahrt der Arbeiter in- teressiren und ihre Kräfte zur Förderung derselben einsetzen. Geschäftliche Mitlheilungen. Uhlich's Mineralwasser-Apparat. Eine bekannte Thatsache ist es, daß alle Arbeiter, welche durch die Natur des Betriebes gezwungen sind, in großer Hitze thätig zu sein, viel vom Durste zu leiden haben. Wir denken dabei zunächst an unsere College», doch betrifft dies auch teil weise in noch höherem Grade viele Arbeiter in anderen Berufen, in Eisen- und Stahlwerken, Zuckerfabriken, Salzsiedereien, in Trockenräumen und dergleichen. Für Alle ist es eine wichtige Frage, womit sie ihren Durst löschen können ohne die Arbeits fähigkeit, Gesundheit und den Wochenetat zu beeinträchtigen. Es wird, um bei unserem Berufe zu bleiben, von einem Heizer in erster Linie bei feinem verantwortungsvollen Beruf Nüchtern heit und Zuverlässigkeit gefordert, zwei Eigenschaften, welche in der Regel unzertrennlich von einander sind. Hier dürfte als Erfrischungsgetränk Mineralwasser am Platze sein, und heut zu Tage, wo die flüssige Kohlensäure ein vielgebrauchter Handels gegenstand ist, bietet es keine besonderen Schwierigkeiten, Mineral wasser in einfacher Weise und ohne große Kosten vermittelst geeigneter Apparate selbst herzustellen. Selbst bei Abgabe des Mineralwassers zu einem sehr mäßigen Preis an die Arbeiter wird ein solcher Apparat sich in vielen Fällen bald bezahlt machen. Ein Apparat, welcher sich durch einfache Handhabung aus zeichnet und daher auch schon in größeren und kleineren Betrieben und Werkstätten, auch bei Gastwirthen und Mineralwasserfabrikanten