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— 22 X. Kranken- und Begräbnisskasse (E. H.) des Kaufmännischen Vereins zu Annaberg. IX. Bericht für die Zeit vom 1. Januar bis 31. December 1901. Ueber die Verhältnisse unserer Kasse im abgelaufenen Geschäftsjahre können wir Folgendes berichten: Die Mitgliederzahl, welche Ende 1900 330 betrug, er höhte sich im Laufe des Jahres auf 334 bei 38 Anmeldungen und 34 Abmeldungen. Krankenscheine wurden 340 ausgestellt, 27 mehr als im Vorjahre. Die Ausgaben für ärztliche Behandlung, Arznei und sonstige Heilmittel betrugen M. 2003.70, im Vorjahre dagegen M. 1437 36. Bei den erwerbsunfähig' erkrankten Mitgliedern um fasste die Dauer der Krankheit 437 Tage, wovon 393 Tage in 34 Fällen auf Handlungsgehilfen und 44 Tage in 8 Fällen auf Lehrlinge entfielen und eine Ausgabe von M. 644.10 erforderten. — Todesfälle sind 4 zu verzeichnen. Die Gesammteinnahmen betrugen M. 3352.02, die Aus gaben M. 3397.62, der Vermögensbestand der Kasse Ende 1901 belief sich auf M. 9215.31. Eine Kassen-Revision durch die Aufsichtsbehörde (Stadtrath) fand am xi. März 1901 statt. In der ordentlichen Generalversammlung am 30. Januar 1902 wurden die Herren Braune und Töpfer zu Rech nungsprüfern gewählt; dieselben haben die Jahresrechnung geprüft und in allen Theilen für richtig befunden. Der Umstand, dass die Kasse in diesem Jahre ausser- gewöhnlich stark in Anspruch genommen wurde, und jede nöthige Rücklage infolgedessen unmöglich war, veranlasste den Vorstand, der Generalversammlung einige Aenderungen der Statuten in Vorschlag zu bringen und ferner zu be- schliessen, dass die Zahlung von Krankengeldern in der früheren Weise wieder erfolgen soll. Die Anträge wurden einstimmig zum Beschluss erhoben und von der Königl. Kreishauptmannschaft zu Chemnitz mittelst Dekret vom 9. April 1902 genehmigt.