30 G. Kirchhoff. von der schwarzen Hülle 13 ) ausgehend durch Vermittlung des Körpers [591] C nach dem Hohlspiegel, von diesem nach dem Körper C zurückgelangen und hier absorbirt werden, nenne man N den Werth, in welchen die § 12 mit M be zeichnte Grösse dadurch übergeht, dass die Platte P an ihren Ort gebracht und die Fläche 3 entfernt wird; die ge nannte Intensität ist dann o Der Unterschied von M und N rührt allein her von der Aenderung, welche die von der schwarzen Hülle durch die Oeffnung 1 auf den Körper C fallenden Strahlen durch An bringung der Platte P und Entfernung der Fläche 3 erlei den. Denkt man sich, dass die Platte P an ihren Ort ge bracht, die Fläche 3 aber nicht entfernt werde, so kann M gar keine Aenderung erfahren, da alle Strahlenbündel, welche nach der Oeffnung 1 gehen, ungeändert bleiben; das von der Fläche 2 herkommende Strahlenbündel z. B. erfährt durch Reflexion an der Platte P einen Verlust, der gerade ersetzt wird durch die Reflexion der von der Fläche 3 ausgehenden Strahlen. Der Unterschied M — N ist daher allein durch die Entfernung der Fläche 3 hervorgebracht und ist also gleich dem Theile von M, der herrührt von den Strahlen, die die Fläche 3 durch Vermittlung der Platte P nach der Oeffnung 1 sendet. Nach der Voraussetzung, die in diesem Paragraphen über die Lage des Körpers G gemacht ist, ist daher M — N unendlich klein gegen die Intensität der Strah len von gleicher Wellenlänge, welche die Fläche 3 durch Vermittlung der Platte P nach der Oeffnung 1 sendet, also auch unendlich klein gegen die Intensität der Strahlen von gleicher Wellenlänge und der Polarisationsebene a, welche die Fläche 2 bei Abwesenheit der Platte P nach der Oeff nung l sendet, daher endlich auch unendlich klein gegen die § 12 durch M' bezeichnete Grösse (vorausgesetzt dass 1—A nicht unendlich klein ist). Da aber, wie an dem eben angeführten Orte gezeigt, M' = M ist, so kann man also setzen N= M= M'. Nach der von M’ gegebenen Definition ist aber