Volltext Seite (XML)
Amts- und AnzeiMatt für den MK- LeM des Amtsgerichts «lmchck MZS sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- »u° >«« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. Z8. Aa-r«,!,«. — M 83. Donnerstag, den 16. Juli 18SL In Sachen, die Zwangsversteigerung der im Grundbuche auf den Namen Wrlvllrivl, 8vi«IvI eingetragenen Grundstücke Fol. 417 und 705 des Grundbuchs für Eibenstock betr., ist nach Rücknahme des Versteigerungsantrages das Verfahren eingestellt und der auf den 30. Juli 1891 anberaumte Versteiger ungstermin aufgehoben worden. Eibenstock, den 13. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. 4 I. V.: Porzig, Ass. Gruhle, G.-S. Als Stellvertreter des für die Zeit bis zum 3. August 1891 an der Besorgung der friedensrichterlichen Geschäfte für den Bezirk Hundshübel ver hinderten Friedensrichters, Herrn Oberförster Heger in HundShübel, ist Herr Gerichtsschreiber Gruhle hier bestellt worden. Eibenstock, den 14. Juli 1891. Königliches Amtsgericht. I. B.: Porzig, Ass. Bekanntmachung. Da sich zur Erlangung von Leseholzzetteln für das Auersberger Forst revier auf unsere Bekanntmachung vom 6. Akai dieses Jahres bisher nur wenige Personen hier gemeldet haben, so erklären wir uns hierdurch erneut bereit, von unbemittelten Personen hiesiger Stadt, welche noch Erlaubnis zum Lese- holzsammelu für nächstes Jahr zu erhalten wünschen, Anmeldungen in unserer Ratbsregistraiur bis längstens Ende dieses Wonais entgegenzunehmen. Eibenstock, am 14. Juli 1891. Der Stadtrath. vr. Körner. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentliche» Kenntnis; gebracht, daß der Rathsvoll zieher Gläser täglich Bormittags von -12 12 Uhr und Nachmittags von 5 6 Uhr an Rathsstelle anwesend ist und bis auf Weiteres im Sitzungszimmer der Stadt verordneten expediren wird. Eibenstock, den 15. Juli 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Bekanntmachung. Sonnabend, den 18. vs. Mts., Nachmittags 3 Uhr gelangt im hiesigen Schulgarten eine Parthie alte Schulbänke zur Versteigerung. Eibenstock, am 17. Juli 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Bg. Sonnabend, den 18. Juli 1891, Nachmittags 2 Uhr sollen in der Seidel'schen Restauration'hier, Mohrenplatz, folgende dort anf- bewahrte Sachen, als: 1 Sopha, 1 Kleiderschrank, 1 ovaler Tisch, 1 Kommode, 1 Spiegel, 1 Brodschrank, 1 Waschtisch und 1 kleiner Leiterwagen gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 15. Juli 1891. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. -Liebmann. Holz-Versteigerung auf Bockauer Ltaatsforftrevier. Mittwoch, den 22. Juli 1891, von Vormittags i) Uhr an kommen im HStel zum Rathskeller in Ane folgende in den Forstorten: .WolfStränke, Bockauer Filz, Dorfbach, Kirmesmoos, Pechleiche, lange Sohle, Buchberg, FuchSberg, Saurüssel, Dürrberg, Markshaide und kleine Bärensäurc" anfbereitele als: 13119 Stück weicbe Klötzer von 13—30 und mehr Ctm. Oberstärke, 3,s bis 4,5 in lang, in den Abtheilungen 4, 24, 25, 28, 30 bis 36 und 38, 137 Stück buchene Klötzer von 13—65 Ctm. Oberst. 3,»-4,5 in 5697 „ Stangenklötzer - 8—12 » „ 2480 „ Reisstangen „ 3—7 „ Nnterstärke, 26 Raummeter weiche Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Donnerstag, den 23. Juli 1891, von Vormittags 8 Uhr an die in obengenannten Abtheilungen aufbereitcten Ui»«ii»I»ül-'.ei- und zwar: 32 Raummeter harte und 276 Raummeter weiche Brennscheite, 21 „ „ - 424 „ , Brennknüppel, 60 „ tannene Brennrinde, 177 „ harte und 786 „ - Aeste, und 451 „ „ Stöcke, in den Schlägen von Abth. 4, 25 n. 33, einzeln und partiecnweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäszigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberfchreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können an beiden Tagen von Vormittags (/-9 Uhr an be richtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevierverwaltung Bolknu und Königliches Forstrcntamt Eibenstock, Richter. am 14. Juli 1891. Wolsframm. Volksgesetzgebnng in der Schweiz. Am 5. d. M. hat in der Schwei; eine Volks abstimmung stattgefunden, welche über die Frage der sogenannten Initiative in Verfassungsfragen entschied. Der bisherige RechtSzustand war der, daß sich 50,000 Bürger vereinigen mußten zu dem Anträge einer Gesammt durchsicht der Bundesverfassung; diese stand dann der Bundesversammlung zu. Künftighin wird es möglich sein, einzelne bestimmte Paragraphen durch Mehrheitsbeschluß des stimmberechtigten Volkes zu ändern. Wenn künftig 50,000 Stimmberechtigte einen formulirten Antrag einbringen, so muß derselbe so wie er lautet vom BundeSrath der Volksabstimm ung unterbreitet werden. Der Bundesversammlung bleibt nur das Recht, die Annahme oder Ablehnung eine« solchen Antrages zu empfehlen oder demselben auch gleichzeitig einen eigenen Vorschlag gegenüber zustellen. Wie sich diese neue Bestimmung in der Praxis »»«nehmen wird, läßt sich natürlich noch nicht sagen. Zweifellos ist es ein interessantes Experiment, das man dem griechischen Alterthum nachahmt. Indessen die griechischen Städterepubliken waren denn doch insofern für solche Einrichtung günstiger, al« sich bei einer Abstimmung das gesammte »Volk- auf dem öffentlichen Platze versammelte, wodurch sich die Pro zedur im Vergleich zu der in der Schweiz üblichen ziemlich einfach gestaltete. In einem Staatswesen, das drei Millionen Köpfe umfaßt und sich über ein Areal von mehr als 40,000 Quadratkilometer erstreckt, läßt sich die Sache keineswegs so leicht durchführen. Interessant ist die Entstehung und das Durch bringen der neuen Bestimmung. Daß dieselbe den Beifall und die kräftigste Unterstützung der Radikalen fand, ist selbstverständlich. Die Letzteren haben eS ans eine Abschaffung, mindestens aber aus eine gründ liche Umgestaltung de« Ständeraths — der bisherigen Vertretung der Einzelkantone — abgesehen. Aber die Partei ist zu wenig zahlreich, als daß sie mit diesem Anträge hätte durchdringen können. Die Hilfe kam ihr von ihren heftigsten Gegnern, von dem klerikal gesinnten Theil de» Schweizervolkes. Auch dieser Theil verspricht sich von der Volksinitiative besondere Vortheile, besonders was die Volksschulen betrifft. Radikale und Klerikale in der Schweiz er streben gemeinsam: Wahl deS BundeSrath« durch da« Volk, die Volksabstimmung über Bundesgesetze, Wahl des BundeSrath« und der Bundesversammlung nach dem Proportionalsystem (Vertretung auch der Minderheiten), Abgabe der Hälfte der Zolleinnahme an die Kantone. Fast alle diese Maßnahmen würden eine vollständige Umwälzung deS bestehenden schwei zerischen Staatswesen« und nahezu eine Zerstörung des gegenwärtigen Charakters desselben zur Folge haben. Ursprünglich hatte der BundeSrath einen Gesetz entwurf vorgelegt, welcher nur so viel bezweckte, daß das Volksrecht eines Antrages auf Gesammt- durchsicht der Verfassung auch auf eine Theil- durchsicht derselben ausgedehnt werden sollte. Aber bei den Bedachungen in der Bundesversammlung gelang eS dem Zusammenwirken der radikalen äußersten Linken mit der Rechten, den Antrag durchzubringen, der am 5. Juli durch die Mehrheit der abstimmenden Bürger gebilligt worden ist. Der Kampf zwischen Radikalen und Klerikalen wird nunmehr ein unmittelbarer. Von beiden Seiten sind schon Jnitiativ-Anträge — versteht sich in ein ander entgegengesetztem Sinne — vorbereitet. Die einen möchten die Schule völlig der Kirche unter stellen, die anderen dagegen jeglichen kirchlichen Ein fluß auS der Schule verbannen. ES braucht nicht erst gesagt zu werden, daß auch die Sozialisten aus der neuen Einrichtung Gewinn zu erzielen hoffen, denn wenn sich beispielsweise in der Schweiz eine Mehrheit dafür fände, den Staat und die Gesellschaft nach dem sozialdemokratischen Programm umzuformen, so könnte dieselbe ans durchaus gesetzlichem Wege zum Ziele gelangen. ES brauchte zu diesem Zweck nur ein sozialdemokratischer BundeSrath gewählt werde».