30 VI. Zur Beachtung für die Sectionsmitglieder. 1) Die Sectionssitzungen finden der Regel nach abwechslungs weise am ersten Freitag Abend 8 Uhr und am ersten Sonntag Nachmittag 5 Uhr des betreffenden Monats statt. 2) Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen in der Regel im Chemnitzer Tageblatte unter dem Alpenvereinszeicben. Geschieht ausnahmsweise die Einladung schriftlich, so fällt die Einladung im Tageblatte weg. Auswärtige Mitglieder sind jedenfalls schrift lich zu benachrichtigen. Auf Wunsch ist jedoch der Vorsitzende gegen Ersatz der Portogebühren — 3 Pfg. per Sitzung — gern bereit — auch hiesigen Mitgliedern schriftliche Einladung zu kommen zu lassen. 3) Alpenvereinszeichen sind von dem Vereinskassirer gegen 1 Mk. pro Stück (in acht Silber 4 Mk.) zu beziehen. Die Vereins mitgliedskarten werden von demselben nur gegen sofortige Ent richtung des Jahresbeitrags von 12 Mk. — Pfg. ausgehändigt. 4) Bestellungen auf Blätter der Specialkarte der österr.- ungar. Monarchie (mit 20 pCt. Rabatt) sind bei dem Sections- vorsitzenden in der Zeit vom 1. April bis 15. Mai zu bewirken. 5) Die Reiseberichte sind von den Mitgliedern spätestens Ende November an den Vorsitzenden einzureichen. 6) Wohnungsveränderungen sind dem Vorsitzenden ohne Verzug anzuzeigen. 7) Unregelmässige Zusendung der Vereinspublikationen, oder Ausbleiben einzelner Lieferungen beliebe man sobald als möglich, jedenfalls aber mit Schluss des Jahres dem Vorsitzenden anzuzeigen, wenn mit Sicherheit auf Nachlieferung gerechnet werden soll. 8) Da dem Verein aus einer durch mehrere Monate fort gesetzten Zusendung der Mittheilungen an ein Mitglied, welches dann schliesslich seinen Austritt erklärt, ein sehr bedeutender Verlust erwachsen würde, hat der Centralausschuss die Regel auf stellen müssen: Jedes Mitglied, welches die erste Nummer der Mittheilungen annimmt, erklärt dadurch seine Be reitwilligkeit, das laufende Jahr hindurch Mitglied bleiben zu wollen. Wer hingegen auszutreten beabsichtigt, möge diesen Entschluss durch Xichtaimahme resp. Rücksendung der ersten Nummer der Mittheilungen kundgeben; spätere Austrittserklärmigen können nicht mehr berück sichtigt werden. Chemnitz, den 31. Dezember 1884. Der Vorstand der Section Chemnitz.