34 VI. Zur Beaehtung für die Sectionsmitglieder. 1) Die Sectionssitzungen finden in der Kegel abwechselungs- weise am ersten Freitag Abend 8 Uhr und am ersten Sonntag Nachmittag 5 Uhr des betreffenden Monats statt. 2) Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen in der Regel durch besondere per Post den einzelnen Mitgliedern zugesendete Einladungskarten. Ausserdem erscheint noch am Tage der Ver sammlung eine kurze Anzeige im Chemnitzer Tageblatte. 3) Alpen Vereinszeichen sind von dem Vereinskassirer gegen 1 Mk. pro Stück (in acht Silber 4 Mk.) zu beziehen. Die Vereins mitgliedskarten werden von demselben nur gegen sofortige Ent richtung des Jahresbeitrags von 12 Mk. — Pf. ausgehändigt. 4) Bestellungen auf Blätter der Specialkarte der österr.-Ungar. Monarchie (mit 20 pCt. Rabatt) sind bei dem Sectionsvorsitzenden in der Zeit vom 1. April bis 15. Juni zu bewirken. 5) Die Reiseberichte sind von den Mitgliedern spätestens Ende November an den Vorsitzenden einzureichen. 6) Wohnungsveränderungen sind dem Vorsitzenden ohne Verzug anzuzeigen. 7) Unregelmässige Zusendung der Vereinspublikationen, oder Ausbleiben einzelner Lieferungen beliebe man sobald als möglich dem Vorsitzenden anzuzeigen, wenn mit Sicherheit auf Nach lieferung gerechnet werden soll. 8) Da dem Verein aus einer durch mehrere Monate fort gesetzten Zusendung der Mittheilungen an ein Mitglied, welches dann schliesslich seinen Austritt erklärt, ein sehr bedeutender Verlust erwachsen würde, hat der Centralausschuss die Regel aufstellen müssen: Jedes Mitglied, welches die erste Nummer der Mittheilungen annimmt, erklärt dadurch seine Be reitwilligkeit, das laufende Jahr hindurch Mitglied bleiben zu wollen. Wer hingegen auszutreten beabsichtigt, möge diesen Entschluss durch Nichtannahme resp. Rücksendung der ersten Nummer der Mittheilungen kundgeben; spätere Austrittserklärungen können nicht mehr berück sichtigt werden. Chemnitz, den 31. December 1885. Der Vorstand der Section Chemnitz.