Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
Saxonica
Strukturtyp
Band
Parlamentsperiode
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Wahlperiode
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Titel
Bericht über den Stand der Handwerker- (vormals gewerbliche Fortbildungsschule) und weiblichen Fortbildungsschule des Handwerkervereins zu Chemnitz auf das Jahr 1892
16 2. k>,. Die Aufnahme der aus Chemnitzer Schulanstalten Ent lassenen und der Übertritt aus der gesetzlichen Fortbildungsschule in die Handwerkerschule soll jährlich nur einmal stattfindcn und zwar am Sonntag nach Ostern. Wer diesen Termin versäumt, hat sich unverzüglich zur Aufnahme in die gesetzliche Fortbildungs schule zu wenden. d. Am 2. Sonntage nach Ostern werden lediglich solche Schüler ausgenommen, die aus auswärtigen Schulen entlassen sind. 3. Im Laufe des Jahres von auswärts kommende und hier in die Lehre tretende Schüler können Aufnahme in die Handwerkerschule finden, müssen sich aber sofort dazu melden. 4. Die in den allgemeinen Bestimmungen geforderte Prüfung beschränkt sich für solche junge Leute, welche zuletzt eine Chemnitzer Schulanstalt besucht haben, auf Prüfung der Zeugnisse. 5. Einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und Rechnen haben sich sämtliche von auswärts kommende junge Leute zu unterziehen mit Aus nahme derjenigen, welche aus Mittelklassen höherer Lehranstalten ent lassen worden sind. L. 1. Als nicht dem Handwerkerstande angehörig sind zu betrachten und können daher keine Aufnahme finden: Drogisten, Expedienten (Schreiber, Copisten w.), Geometer, Ingenieure, Kaufleute, Lageristen, Laufburschen, Techniker, Volontäre und solche ohne Beruf. 2. Ausgeschlossen sind ferner diejenigen, welche eine gerichtliche Bestrafung erlitten haben. 3. Solche junge Leute, deren Schulzeugnisse in den Sitten eine geringere Censur als II b aufweisen, können nur nach Genehmigung des Gesamtvorstandes Aufnahme finden. Schüler mit ungenügenden Leistungen in Deutsch und Rechnen werden in Nachhilfeklassen vereinigt, so lange, bis sie fähig sind, mit den übrigen Schülern fortzukommen. Bisher wurden Schüler mit wenig genügenden oder ganz ungenügenden Leistungen nur ausnahmsweise ausgenommen, wenn sie einer solchen Innung angehörten, die eine Fachklasse an der Anstalt unterhielt. Jetzt erlangen alle sich meldenden Schüler mit unge-