Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
Saxonica
Strukturtyp
Band
Parlamentsperiode
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Wahlperiode
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Titel
Bericht über den Stand der Handwerker- (vormals gewerbliche Fortbildungsschule) und weiblichen Fortbildungsschule des Handwerkervereins zu Chemnitz auf das Jahr 1892
15 Für Freihandzeichnen, Projektion, Französisch, Englisch und Deutsch bestehen 2 aufsteigende einjährige Kurse, für Rechnen 3 und für die übrigen Fächer mit Ausnahme des in halbjährigen Kursen erteilten Unterrichtes für Feuerleute und der Klasse für Hufschmiede ein jährige Kurse. Da bezüglich der als Nebenfächer bezeichnten Unterrichtsgegen- stände das Bedürfnis der sich beteiligenden Schüler maßgebend ist und nur wenig Anmeldungen für Geographie und Geschichte und Chemie eingingen, fielen diese Klassen für dieses Jahr weg. Neuerrichtet wurde eine Fortbildungsklasse für Stenographie (Stenogr. I), zu welcher sich 59 Schüler gemeldet hatten; ferner machte sich die Errichtung eines Kursus für Feuerleute von Michaelis ab notwendig, in dessen Trennung in 2 Kurse von Neujahr 1893 ab vom Gesamtvorstand des Hand werkervereins gewilligt wurde, da die Zahl der Teilnehmer auf 66 gestiegen war. Dazu kamen von Oktober ab noch 1 Klasse für Huf schmiede und von November ab eine weitere Fachklasse für Schlosser. In diesem Jahre zählt die Handwerkerschule 5 Fachklassen mehr als im vorigen. Der Innung der Maler und Lackierer, der Riemer und Sattler, der Glaser wurden auf Ansuchen je eine Fachklasse gewährt, ebenso der Klempnerinnung eine zweite und der Schlosscrinnuug eine vierte. Letztere ist erst von November ab errichtet. Im ganzen bestehen jetzt 15 Fachklassen, davon sind 4 für Schlosser, je 2 für Tischler und Klempner und Feuerleute, je 1 für Schmiede, Maler und Lackierer, Niemer und Sattler, Glaser und Hufschmiede. Infolge der Umwandlung der gewerblichen Fortbildungsschule in eine Handwerkerschule gelten nun auch andere Aufnahmebedingungen. 1. Ausgenommen werden in die Handwerkerschule nur solche junge Leute, die dem Handwerkerstande angehören, und deren Eltern, Erzieher, Lehrherren oder Arbeitgeber Mitglieder des Haudwerkervereins sind, - worüber bei der Aufnahme der Nachweis zu erbringen ist. Gleichzeitig ist das Schuleutlassungszeugnis des Schülers vorzulegen und die festgesetzte Aufnahmegebühr zu entrichten. Es ist gleich, ob diese jungen Leute ihrer Verpflichtung zum Be suche der Fortbildungsschule schon Genüge geleistet haben, also freiwillig die Schule besuchen, oder ob sie noch fortbilduugsschulpflichtig sind.