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45 Zeichnung zu benutzen und sie dann mit der fertigen Zeichnung zurückzugeben. Die Rückgabe der Bücher steht also mit der Herstellung und der Lieferung der Zeichnung im engsten Zu sammenhang, sodaß die Benutzung und die Rückgabe der Bücher sowie die Herstellung der Zeichnung einerseits, die Bezahlung der Zeichnung andrerseits im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu einander stehen. Der Werkmeister hatte also das Recht, auch die Rückgabe der Bücher bis zur Bezahlung der Zeichnung zu verweigern. Selbst die Tatsache, daß der Werkmeister seinen Anspruch auf Bezahlung abgetreten hatte, sodaß er selbst diese nicht mehr zu beanspruchen hatte, war für die Berechtigung der Zurück haltung der Zeichnungen und Bücher ohne Einfluß. Der § 320 B. G.-B. sagt hierüber ausdrücklich: Wer aus einem gegenseitigen Vertrage verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, daß er vorzuleisten verpflichtet ist. Es ist also vollständig gleichgiltig, ob die Gegenleistung seitens des Fabrikanten an den Werkmeister oder an einen Dritten zu erfolgen hat. (Nachdruck verboten.) önttctieidllng des Dandgenicliks 2» oanmttadk. rä. Liegt in der bloßen Zusendung der Rechnung eine Mahnung? Ein Gläubiger hatte an seinen Schuldner eine Rechnung gesandt, die dieser aber nicht bezahlte, worauf elfterer Klage erhob. Die Schuld war an sich nicht zweifelhaft und der zur Zahlung Verpflichtete beglich auch noch vor dem ersten Verhandlungstermine die Forderung. Die durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Kosten zu tragen, weigerte sich indessen der Schuldner, indem er behauptete, zur Erhebung der Klage habe absolut keine Veranlassung Vorgelegen. — Im Gegensatz zur ersten Instanz hat das Landgericht Darmstadt dieser Anschauung beigepflichtet und die Kosten dem Kläger auf erlegt. In seinen Entscheidungsgründen stützt sich der Gerichtshof auf die Bestimmung des Z 93 der Zivilprozeßordnung wonach dem Kläger die Prozeßkosten zur Last fallen, wenn der Beklagte durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben und den Anspruch ohne weiteres anerkannt hat. Irrig ist die Ansicht des Klägers, daß in der Zusendung der Rechnung eine Mahnung im Sinne des Z 284 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erblicken sei, und daß demgemäß der Schuldner in Verzug gerate, wenn er daraufhin nicht zahlt. Im Gegenteil besagt die Zusendung einer Rechnung im Geschäftsverkehr in dieser Be ziehung nichts; es müssen vielmehr noch weitere Momente hin zukommen, wenn eine Mahnung als vorliegend erachtet werden bezw. eine Klage als veranlaßt gelten soll. Anders würde der Fall möglicherweise liegen, wenn in kurzen Zwischenräumen dem Schuldner wiederholt die Rechnung zugesandt würde; darin würde unter Umständen in unzweideutiger Weise die Willens erklärung des Gläubigers zum Ausdruck kommen. Etwas anderes wäre es auch, wenn der Gläubiger dem Schuldner eine quittierte Rechnung präsendiert, aus der sich ja ganz klar ergibt, was gewünscht wird. — Um etwas derartiges handelt es sich aber im vorliegenden Falle nicht, sondern der Kläger hatte nur einmal dem Beklagten eine Rechnung zugesandt, worin, wie das Gericht meint, lediglich eine Notifikation der Schuld zu erblicken ist. Ein Grund zur Erhebung der Klage war durch die Nicht begleichung der Schuld also noch keineswegs gegeben, und gemäß § 93 der Zivilprozeßordnung waren daher dem Kläger die Prozeßkosten aufzuerlegen. (Nachdruck verboten.) Geschäftliches. Für Eingesandts unter dieser Rubrik übernimmt die Redaktion die Verantwortung nur im Sinne des Preßgesetzes. Kohlenspar- und Rauchverbrennungs-Apparate „Ich Kanns". Die Firma Arthur Leon Hardt, Dresden-^-., Sedanstr. 39, scheint mit ihrem Kohlenspar- und Rauchverbrennungsapparat „Ich Kanns", worüber vorzügliche Referenzen und Zeugnisse vorliegen, unseren Dampfbetrieben das sowohl in sanitärer als pekuniärer Hinsicht viel umstrittene Problem der Rauchverbrennung tatsächlich lösen zu können! Da der Apparat zur Probe eingebaut wird, das Risiko also ganz von der ausführenden Firma getragen wird, dürfte es Herrn Leonhardt leicht werden, dem Apparat schnellen Eingang bei unserer Industrie zu verschaffen. Der neue Kohlenspar- und Rauchverbrennungsapparat zeichnet sich infolge seiner eigenartigen und sinnreichen Bauart durch größte Leistungsfähig keit, Einfachheit und Dauerhaftigkeit vor allen anderen bisher bekannten ähnlichen Apparaten aus, und hat sich derselbe bei Flammrohrkesseln aller Konstruktionen glänzend bewährt. Seine Vorteile sind kurz zusammengefaßt^nachstehende: Vollständige Beseitigung von Rauch und Ruß. Bedeutende Kohlen- ersparnis. Vollkommenste Ausnutzung des Brennmaterials- Größere Schonung und Haltbarkeit des Kessels. Größere Leistungsfähigkeit des Kessels. Kein Rußansatz am Kessel. Kein Verschlacken und Verstopfen der Roststäbe. Größere Haltbarkeit der Roststäbe. Dieser Apparat ist daher eine sicherste und rationellste Spar kasse für Dampfkesselbesitzer und kann aus diesem Grunde, zumal sein Anschaffungspreis niedrig bemessen, nicht dringend genug empfohlen werden, einen Versuch zu machen. Erwähnt sei noch, daß die Ein mauerung des Apparates nur wenige Stunden in Anspruch nimmt, daher ohne wesentliche Betriebsstörung jeder Zeit vorgenommen werden kann. Ausführlichste Beschreibungen mit Zeichnungen, sowie sachgemäße Kostenanschläge stehen jedem Interessenten durch die Firma Arthur Leonhardt bereitwilligst kostenlos zur Verfügung. Unterricht. Fern- und Korrespondenz-Unterricht des Deutschen Technikums Berlin 8lV. 11, Schönebcrgerstraße 8. Eine neue Methode auf dem Ge biete des technischen Unterrichts hat das „Deutsche Technikum" in Berlin erfolgreich in Anwendung gebracht. In der Erkenntnis, daß vielen strebsamen, lernbegierigen Technikern die nötige Zeit und die Mittel fehlen, jahrelang eine Lehranstalt zu besuchen, hat das genannte Institut es verstanden, durch Einführung des von hervorragenden Lehr kräften geleiteten technischen Fern- und Korrespondenz-Unterrichts in dieser Hinsicht eine vortreffliche Abhilfe zu schaffen. Jeder auch nur mit Elementarbildung Ausgerüstete kann sich durch Beteiligung an dem Fern- und Korrespondenz-Unterricht gediegene technische Kenntnisse aneignen. Von Stufe zu Stufe fortschreitend, wird der Studierende durch diesen Unterricht, ohne daß er in seiner Berufstätigkeit gestört wird, zu einem Fachmann herangebildet, so daß er nach Be endigung des Studiums ein Examen erfolgreich bestehen kann. Die Kosten des Lehrganges stehen in gar keinem Verhältnis zu dem ungemeinen Nutzen, den diese neue, sich glänzend bewährende Unterrichtsart stiftet, so daß wir deshalb den Fern- und Korrespondenz- Unterricht des „Deutschen Technikums" in Berlin jedermann auf das Wärmste empfehlen können. Bücherschau. Bibliothek des allgemeinen und praktischen Wissens. Zum Studium und Selbstunterricht in den hauptsächlichsten Wissenszweigen und Sprachen unter der Mitarbeiterschaft hervorragender Fachmänner herausgegeben von Emanuel Müller-Baden. (Erscheint in 95 Lieferungen zu je 60 Pf- beim Deutschen Verlagshause Bong L Co., Berlin IV. 57.) Von diesem bei Publikum und Presse fortgesetzt gleich günstig beurteilten und, wie bekannt, der Popularisierung der Wissenschaften im edelsten Sinne deS Wortes dienenden Werk sind soeben die Lieferungen 74, 75, 76, 77 und 78 zur Ausgabe gelangt. Die glückliche Vereinigung von wissenschaftlichem Ernst, deutscher Gründlichkeit und lichtvoll-klarer, ge meinverständlicher Darstellungsweise, das Charakteristikum aller bis herigen Lieferungen, gilt auch von den vorliegenden, in denen Erd kunde, Industrie, Technik und Verkehr, Geschichte, Allgemeine Literalur kunde, Allgemeine Kunstgeschichte, Warenkunde und Technologie, sowie Weltliteratur zur Behandlung kommen. Vorzüglich ausgeführte Bund tafeln und zahlreiche Textillustrationen verleihen auch diesen neuen Lieferungen einen ganz besonderen Reiz. Alles in allem ist die „Biblio thek" eine unversiegbare Quelle des Wissens und eine Fundgrube von Geistesschätzen und kann daher einem jeden, der bestrebt ist, sein Wissen nach Möglichkeit zu erweitern und zu vertiefen, nur aufs wärmste empfohlen werden. Praxis des Kesselbetriebes. Auszug aus Haeder. Bau und Betrieb der Dampfkessel, 4. Auflage von Herrn- Haeder, Duisburg. Erschienen im Selbstverläge des Verfassers, sowie auch im Buchhandel durch L- Schwann in Düsseldorf zu beziehen. Preis 75 Pfg., für Porto sind 5 Pfg. extra beizusügen. Das Buch ist ein Sonderahdruck auS dem von der gesamten Fachpresse wie auch den Autoritäten der Technik bestens befürworteten Buche „Bau und Betrieb der Dampfkessel" und für jeden Kesselheizer und Maschinenwärter geeignet. Neben der Erinnerung an ihre ernsten Pflichten werden Beispiele vor Augen ge führt, welch' verheerende Wirkungen und welche Gefahren für Menschen leben durch unachtsame Bedienung entstehen können. Daneben wird vielfache Anregung geboten den Dampfkesselbetrieb sparsam zu gestalten. Der Inhalt deS Buches bietet in 12 Kapiteln nachstehendes: Heizen der Dampfkessel, Wartung der Dampfkessel, Beurteilung des Kessel betriebes, Reinigung der Dampfkessel, Vermeidung des Kessel steines, Herrichtung der Kessel für den Stillstand, Beschädigungen der Dampfkessel, Reparatur der Dampfkessel, Erfahrungen aus der Betriebspraxis, Kesselexplosionen, Apparate zur Untersuchung von Rauchgasen und Beispiele zur Untersuchung von Dampfkesseln. Wie aus vorstehendem ersichtlich, bietet das Buch güte Belehrung für jeden, mag er nun Besitzer.oder Werkführer, Heizer oder Maschinist sein. Da bei Mehrbezug Preisermäßigung geboten wird, so dürfte es sich empfehlen, seitens unserer Bezirksvereine Bestellungen im Ganzen auf zugeben, um so den Kollegen;das Buch 10—15 Pfg. billiger zukommen zu lassen. Die Redaktion ist gern bereit, Bestellungen entgegen zunehmen die seitens der Vereine eingehen- Das Buch ist wert, Eigentum eines jeden Heizers zu werden. 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