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Rentengewährung obzulehnen, wenn, wie in diesem Fall der Betriebs unternehmer den Unfall nicht meldete, was nach Schilderung in der Frage als „arglistige" Unterlassung zu gelten hat, so hat derselbe nunmehr für den entstehenden Schaden zu haften; denn er trägt ja die Schuld daran, 0aß die Berussgenossenschast, da die Frist von 2 Jahren inzwischen ab- gelausen ist, sich mit Recht weigert, den nachträglich an sie gestellten Forderungen zu entsprechen. Dieser Fall zeigt recht deutlich, daß sich der verletzte unbedingt selbst davon überzeugt, daß sein Unfall auch der Berufsgenossenschaft ge meldet worden ist. wäre dies durch ein Schreiben an diese geschehen, so würde auch heute noch die Berufsgenossenschaft zur Rentengewährung resp. Unterstützung verpflichtet sein. 148. Line Kalorie ist diejenige Wärmemenge, welche gebraucht wird, um 1 KZ Wasser um 1° 0. zu erhöhen, wenn also z. B. 10 KZ Wasser von 0 auf 20" 0. erwärmt werden, so sind dazu 10 x 20 — 200 Kalorien nötig und werden umgekehrt 10 KZ Wasser von 20 auf 0" 0. abgekühlt, so werden 200 Kalorien frei. H. L 145. 1. Kalorie (Wärmeeinheit) ist die Wärmemenge, die nötig ist, die Temperatur von 1 KZ Wasser um 1 Grad zu erhöhen, 636 Kalorien sind gleich eine Pferdekraft-St. Um sich eingehend hierüber, daß heißt über Kältemaschinen, zu informieren, sei auf das gleichnamige Werk von Göttsche verwiesen, was durch jede Buchhandlung zu beziehen ist. 2. von Kollegen sind bisher Antworten nicht eingegangen. Ein gut und sicher wirkender Abdampfentöler soll folgenden Ansprüchen gerecht werden: Mög lichst vollständige Rückgewinnung des unverbrauchten Beles; absolut öl- freies, zum Kesselspeisen verwendbares Kondenswasser; kein verschmutzen von Kesseln, Vorwärmern, Heizungen, Kühlanlagen; keine Rückwirkung aus die Maschine, deshalb einmaliger Dampfdurchgang; keine empfind lichen Teile; Ausschluß von Reparaturen und leicht verständliche Behandlung. Man vergleiche hierzu die erschienenen Artikel unserer Zeitschrift 15. Jahr gang Seite 220 und Antworten Seite 232, sowie im 16. Jahrgang Seite 24 und 125 und Antworten auf Seite 137. Im übrigen bitten wir den Inseratenteil zu beachten. 3. Anfertigung und Ingebrauchnahme eines Patentes ist nach Z 36 des Patentgesetzes strafbar. Derselbe lautet: „wer wissentlich eine Erfindung in Benutzung nimmt, wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft." Bestraft kann also nur derjenige werden, dem man Nachweisen kann, daß er den patentierten Gegenstand nachgeahmt hat, trotzdem er wußte, daß derselbe einem anderen patentiert ist. Bundes- und Vereinsnachrichten. Alle Vereinsvorstände und Kassierer machen wir darauf aufmerk sam, bei Abrechnung der Quartale das Abrechnungsformular mit dem Betrag zugleich abzusenden. Gelder, welche extra mit eingesandt werden, oder auch solche Gelder, welche in Abzug gebracht werden, müssen extra vermerkt werden. Quittungen sind mit beizufügen. Weiter sei noch er sucht, bei Abrechnungen nur die neuen Formulare zu benutzen. Etwa noch vorhandene ältere sind nicht mehr in Gebrauch zu nehmen. Um Beachtung dieses ersucht Ernst Pilz, Kassierer. Sitzungsbericht vom s5. Juli im Bureau abends 8 Uhr. Anwesend waren Vorsitzender Emmerich, Kassierer Pilz, Redakteur Kralapp, Kollege Sacher und Unterzeichneter. Die Eingänge des Vorsitzenden kommen zur Vorlage. Auf Wunsch des Vorsitzenden nimmt man eine Kontrolle der von den Vereinen an gemeldeten Invaliden vor, von denen 229 vorhanden sind. Man be schließt, von den Vereinen neue Namenslisten einzufordern, wozu vom Bunde Bogen ausgegeben werden. Die Handhabung ist folgende: Die Bogen werden in Duplikat ausgegeben, davon wird der eine an das Bundesbureau zurückgesandt, während der andere in den Händen des Vereinskassierers verbleibt. Als erwerbslos waren gemeldet vom Verein Mühlhausen 1, Königsberg 1, Koburg 1, Plauenscher Grund 1. Die Eingänge des Kassierers sowie die Vorlagen des Redakteurs wurden erörtert. Schluß nach einer Besprechung um 11 Uhr. Oswald Röckel, Bundesschriftführer. Sitzungsbericht vom 22. Juli M7 im Bureau abends 8 Uhr. Anwesend waren Vorsitzender Emmerich, Kassierer Pilz, Redakteur Kralapp und Unterzeichneter. Durch den Vorsitzenden wurden die Eingänge vorgelegt, darunter befand sich ein Schreiben von Dresden, worin über die Versammlung der Industriellen Aufklärung gegeben wird. In Bezug der Ausgesperrten von der Firma Seidel L Naumann, Dresden, wird mitgeteilt, daß die Arbeiter im Bezirk Dresden bis zum 1. Januar 1908 ausgesperrt bleiben, darunter 2 Kollegen des Bundesvereins Dresden. Die übrigen Vorlagen des Redakteurs wurden einer Besprechung unterzogen, auch die deS Kassierers fanden Erledigung. Der Kassierer legte die halbjährliche Ab rechnung der Chemnitzer Stadtbank, Chemnitz, zur Prüfung vor, welche für richtig befunden wurde. Schluß der Sitzung um 11 Uhr. Oswald Röckel, Bnndesschriftführer. Annaberg. Sonntag den 25. August nachmittags 3 Uhr Ver sammlung. Um allseitiges Erscheinen ersucht D. V- Teile a. d. Aller u. Umg. Sonntag den 18. August nachmittags 3 Uhr Versammlung in Fritz DrostatiS Restaurant in Celle, Emigranien- straße 1. Tagesordnung wird bei Eröffnung derselben bekannt gegeben. Die Mitglieder werden auf die Pflicht des Steuerzahlens, andernfalls wird nach dem Statut verfahren, und den Besuch der Versammlungen ganz besonders aufmerksam gemacht. Pünktliches Erscheinen aller Mit glieder erwartet mit Bestimmtheit D. V- Lheinnitz. Sonnabend den 10. August abends V-9 Uhr Ver sammlung, desgleichen Sonnabend den 24. August abends Ve9 Uhr. — Zur gefl. Beachtung! Mitglieder, welche bei Eintritt der Erwerbslosig keit mehr als 8 Wochenbeiträge restieren, gehen der Erwerbslosen- Unterftützung verlustig. Desgleichen gehen Mitglieder, welche bei ein tretender Krankheit oder Todesfall mehr als 3 Monate restieren, ihrer Unterstützung verlustig. D- V. Lriininitschau. Sonnabend den 17. August abends 9 Uhr Versammlung im Vereinslokal. — Sonntag den 25. August findet ein Ausflug mit Sommervergnügen nach dem „Gasthof Neukirchen" statt. Sammeln in der „Kraftprobe". Abmarsch nachmittags Punkt 2 Uhr. Hierzu ladet sämtliche Kollegen, sowie Frauen und Kinder freundlichst ein D. V- Briefen. Sonntag den 25. August nachmittags 4 Uhr Monats- Versammlung. Tagesordnung wird bei Beginn derselben bekannt ge geben. Das Erscheinen aller Kollegen ist dringend nötig. D. V. Eibau. Sonntag den 25. August nachmittags 4 Uhr Ver sammlung im „Gasthof zum Lamm". Alle Mitglieder werden gebeten, zu erscheinen. D- V. Erfurt. Sonnabend den 17. August Versammlung, wozu die Kollegen ersucht werden, vollzählig zu erscheinen, da noch sehr wichtige Punkte vor dem Stiftungsfeste vorliegen. Die Tagesordnung wird vor her bekannt gegeben. D- V. Glauchau. Unseren Kollegen zur gefl. Nachricht, daß Sonntag den 18. August abends 6 Uhr im Saale des „Lindenhofes" unser dies jähriges Sommerfest stattfindet, wozu wir die Kollegen nebst werten