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ausgeschlossen gewesen, daß dieser Rohrbruch Unheil angestiftet hätte, wenn nicht das Rohrbruchventil so sicher abschloß und sollte daher jeder Dampfkessel mit solchen Rohrbruchventilen versehen sein. H. Ewert, Maschinenmeister, Tapiau. Verschiedene Mitteilungen. Aohleninangel durch Ushlenvergeudung! Durch die große Kalamität, welche sich namentlich in der deutschen Industrie infolge des Mangels an inländischer Kohle fühlbar macht, hat sich die „Eisen-Zeitung" (Verlag Otto Elsner, Berlin) ver anlaßt gesehen, darauf hinzuweisen, daß weniger der Mangel an Antriebskräften in den Kohlendistrikten, als die sinnlose Verschwen dung der Kohle durch unwirtschaftlich arbeitende Feuerungsanlagen daran schuld ist, daß wir gezwungen sind, Unsummen des National vermögens für ausländische Kohle auszugeben, um den eigenen Bedarf zu befriedigen. Wenn man die vielen stark rauchenden Fabrikschornsteine in und um den Großstädten sieht, so kann man allerdings be greifen, daß die Menge der Werte, die täglich in nutzlos verbrannter Kohle verloren gehen, ganz ungeheuer ist und wäre es wahrlich an der Zeit, daß die Behörden ein allgemeines Rauchverbot für Jndustriefeuerungen recht bald in Erwägung ziehen wollen. Der Einwurf, daß eine völlig rauchlose Verbrennung der Kohle nicht möglich sei, hat bisher verhindert, daß die Behörden schärfer gegen die Verqualmung der Atmosphäre eingeschritten sind. Da aber durch die im Schloß Monbijou seit einigen Jahren in Be trieb befindlichen Feuerungen, die auf Befehl 8r. Llaj. des Kaisers eingerichtet wurden, einwandsfrei erwiesen ist, daß es sehr gut möglich ist, Kohle aller Art vollständig ranchlos unter großer Ersparnis an Kohle zu verbrennen, so ist dieser Einwurf auch für die Behörden und deren Großfeuerungen nicht mehr stichhaltig und sie haben alle Ursache, sich dieselben Vorteile zu nutze zu machen. Wie wir hören, erhält auch das Königliche Schauspielhaus am Geudarmenmarkt im Herbst rauchlose Feuerungen des gleichen Systems und war hier eine Abhilfe sehr dringend nötig, denn der Schornstein des Schauspielhauses verqualmt im Verein mit dem des benachbarten Berliner Elektrizitätswerkes die ganze Gegend in der unangenehmsten Weise. Ein weiterer Artikel desselben Blattes weist noch besonders auf die Kohlenvergeudung bei der Marine hin und führt den Nachweis, daß auch hier die Einführung der rauchlosen Feuerung von größter Bedeutung für die Kampfkraft der Flotte und für die Verminderung der durch sie verursachten Unkosten ist. Erlaß des Berliner Polizei-Präsidenten, Heizerkurse betreffend. aib. o. ini.o?.) Für Dampfkesselbesitzer und Industrielle, in deren Betrieben Dampfkessel verwendet werden, ist die sachgemäße und rationelle Bedienung der Kessel durch geschultes Personal von großer Be deutung. Eine große Anzahl der in Kesselbetrieben vorkommenden Unfälle und eine erhebliche Anzahl der Kesselschäden, die zur Außerbetriebsetzung von Dampfkesseln geführt haben, sind dem Verschulden oder der Unkenntnis der Heizer und Kesselwärter beizumessen. Bei den meisten der in Kesselanlagen vorgekommenen Unfällen ist es zudem nur besonderen Umständen zu verdanken gewesen, wenn der Kesselunfall nicht in einer Kesselexplosion endete. Es wird daher bei den Revisionen der Dampfkessel anlagen von nun an darauf geachtet werden, daß nur sachkundig vorgebildete Heizer als Kesselwärter angestellt werden. Die nach § 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1872, den Betrieb der Dampf kessel betreffend, vom Dampfkesselbesitzer geforderte Sorge schließt die Verpflichtung ein, nur solche Personen mit der Wartung der Dampfkessel zu betrauen, welche mit der Benutzung der Sicherheitsvorrichtungen völlig vertraut sind. Wenn sich bei den amtlichen Besichtigungen von Kesselanlagen und bei der Be obachtung und Prüfung der Kesselwärter durch die Aufsichts beamten ergeben sollte, daß diesen Anforderungen nicht genügt ist, so müßte unnachsichtlich die Entlassung unfähiger und völlig ununterrichteter Kesselwärter gefordert werden. Die Entfernung solcher Kesselwärter würde nötigenfalls im Zwangswege durch gesetzt werden. Es liegt daher im Interesse der Beteiligten, sie auf die Einrichtung der staatlichen Heizerkurse hinzuweisen. Die Vorteile derselben sind in folgendem kurz erläutert: Die Heizerkurse bilden eine dauernde staatliche Einrichtung. Sie bieten den im praktischen Betriebe stehenden Heizern Ge legenheit, sich diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, welche zu einer sachgemäßen Ausübung des Dienstes als selb ständiger Heizer erforderlich sind. Namentlich werden die Kennt nisse der Teilnehmer in der geeignetsten Bedienungsweise der Feuerungen für verschiedene Brennstoffe und der für bestimmte Rostanordnungen geeignetsten Brennstoffe befestigt und erweitert und die Teilnehmer befähigt, eine Feuerung möglichst ökonomisch und unter Vermeidung von Rauch und Ruß zu bedienen. Beim Unterricht werden die zur Sicherheit des Betriebes von dem Heizer zu beobachtenden Maßnahmen und sein Verhalten, auch in kritischen Fällen, eingehend geübt. Durch Hebung der tech nischen Einsicht und durch Anregung zum Nachdenken soll bei dem Heizer das Gefühl für seine Verantwortlichkeit gesteigert und ihm die Ausübung seiner Pflichten erleichtert werden. Da der Dampfkesselbetrieb in enger Verbindung mit dem Dampfmaschinenbetrieb steht, so erstrecken sich die Kurse bis zu einem gewissen Grade auch auf Beschreibung und Behandlung der Dampfmaschinen. Der Unterricht erfolgt als Tages unterricht von 8—9 ständiger Dauer. Er besteht aus zwei Teilen, und zwar aus einem be schreibenden Vortragsunterricht und aus Unterweisungen vor dem Kessel und an der Maschine, denen sich die entsprechenden praktischen Uebungen anschließen. Zur Aufnahme wird nur eine beschränkte Teilnehmerzahl von etwa 20 Schülern in jedem Kursus zugelassen, da die praktische Ausbildung vor dem Kessel bei einer größeren Teil nehmerzahl nicht genügend gefördert werden kann. Vorbedingung für die Aufnahme ist, daß die Schüler mindestens 1 Jahr lang Kessel bedient und tunlichst das Schlosser- oder ein verwandtes Handwerk erlernt haben. Auch wird vorausgesetzt, daß der Auf zunehmende lesen, schreiben und rechnen kann. In diesem Jahre finden in Berlin noch zwei staatliche Heizerkurse vom 14. bis zum 28. Oktober und vom 4. bis zum 18. November statt. Anmeldungen zu diesen Kursen sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum 15. August d. I. zu richten an die Abteilung II d des Polizei-Präsidiums zu Berlin. Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten: 1. Vor- und Zuname des angemeldeten Teilnehmers, 2. Geburtstag und Jahr, 3. Geburtsort, Kreis, 4. Erlerntes Handwerk, 5. Dauer der Tätigkeit im Dampfkesselbetrieb in Monaten, 6. Wohnung des sich Anmeldenden (Ort, Straße und Haus nummer), 7. Aufzählung der beigefügten Zeugnisse. An Zeugnissen sind beizubringen: Bescheinigungen über die bisherige Tätigkeit am Kessel und ein behördliches Un bescholtenheitszeugnis, sofern der Wohnsitz nicht Berlin ist. Das Unterrichtslokal, sowie der Beginn des Unterrichts wird jedem Teilnehmer rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Am Schluffe des Kursus wird denjenigen Teilnehmern, welche dem Unterrichte bis zum Schluffe beigewohnt haben, eine amtliche Bescheinigung über den Besuch der Unterrichts- und Uebungsstunden ausgefertigt. Das Schulgeld beträgt 6 Mark; es ist am ersten Unter richtstage mitzubringen und abzuliefern. Tritt ein Teilnehmer während des Kursus aus, so hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Schulgeldes. Dasselbe gilt für solche Schüler, die wegen ungebührlichen Betragens oder unregelmäßigen Besuch von der Teilnahme ausgeschlossen werden. (Zeitschrift für Dampfkessel- u. Maschinenbetrieb.) Volkswirtschaftliches. Der Arbeitsmarkt im Monat Juni 1907. (Dem Juliheft des «Reichsarbeitsblattes" entnommen.) Die Gestaltung des gewerblichen Arbeitsmarkts im Juni wird alljährlich stark beeinflußt durch die Ansprüche, welche die